Mehrfache Einziehung desselben Geschäftsanteils
Kann ein nicht mehr in der Gesellschafterliste eingetragener Geschäftsanteil nochmal eingezogen werden? Nach Ansicht des BGH ja – doppelt und dreifach hält besser!
Kann ein nicht mehr in der Gesellschafterliste eingetragener Geschäftsanteil nochmal eingezogen werden? Nach Ansicht des BGH ja – doppelt und dreifach hält besser!