Das HABM ist nun auch „Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums″ und soll Daten über Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten sammeln und auswerten, eine Plattform für den Meinungsaustausch anbieten und Strategien für ein effizientes Schutzsystem entwickeln. Die entsprechende Verordnung (EU) Nr. 386/2012 ist am 5. Juni 2012 in Kraft getreten.
Das HABM hat bereits begonnen, die neuen Aufgaben zu erfüllen. In Zusammenarbeit mit der VU Universität Amsterdam wird derzeit eine Studie zur Marken-Ökonomie durchgeführt, mit der Motive, Zweck und Zeitpunkt der Eintragung von Gemeinschaftsmarken ebenso wie die Verquickung von Gemeinschaftsmarken mit anderen IP-Rechten untersucht werden soll. Zudem hat der Präsident des HABM die Interessenvertreter der Markenanmelder aufgefordert, ihre Meinung und Wünsche zu den Aufgaben und den Maßnahmen der Beobachtungsstelle mitzuteilen.
Das HABM erscheint gut geeignet, als koordinierende und sammelnde Stelle zu fungieren. Möglicherweise kann das HABM wichtige Impulse für ein funktionierendes und ausgewogenes IP-Rechtssystem geben. Davon könnten nicht nur die in der EU ansässigen Unternehmen profitieren, sondern alle Markenartikler und Innovationsunternehmen weltweit.
Weitere Einzelheiten hierzu in unserer nächsten Ausgabe des Update Gewerblicher Rechtsschutz, das in Kürze erscheint.