6. März 2012
celebrate!
Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht

10 Jahre EU-Geschmacksmuster

Wir wollen nicht versäumen, zu gratulieren:

Heute vor 10 Jahren ist die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) in Kraft getreten (Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Geschmacksmuster). Am selben Tage entstanden die ersten sog. nicht-eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Ein für den deutschen Rechtsanwender damals neues Schutzrecht, das mit bloßer Offenbarung des Designs ohne Anmeldung und ohne Kosten entsteht. Es gewährt einen auf drei Jahre begrenzten Schutz vor Nachbildungen und hat Wirkung innerhalb der gesamten EU.

Inhaltlich weitergehenden Schutz bietet das registrierte Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Das Harmonisierungsamt in Alicante (HABM) trägt seit dem 1.4.2003 solche Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein. Sie bieten Schutz vor allen ähnlichen Designs und können jeweils um fünf Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängert werden. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein Erfolgsmodell. Das HABM hat bis Ende 2011 knapp 160.000 Anmeldungen erhalten. Mehr als die Hälfte sind sog. Sammelanmeldungen, also Anmeldungen in denen gleich mehrere Designs zur Anmeldung gebracht werden. Bislang wurden etwa 500.000 Geschmacksmuster eingetragen.

Wir sagen: Happy Birthday!!

Tags: Gemeinschaftsgeschmacksmuster HABM Nachbildungen