18. Oktober 2011
schon gemein(frei)
Urheberrecht

Cliff Richards Altersvorsorge gerettet

Wenn jemand prädestiniert ist, die Abläufe sämtlicher urheberrechtlicher Schutzfristen ohne eine Falte zu erleben, dann wohl Sir Cliff Richard. Wer wollte es ihm verdenken, dass er gestern das Votum des EU-Ministerrats zur Verlängerung der Schutzfristen von Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre begrüßt hat.

„Ausübende Künstler beginnen ihre Karriere jung und die aktuelle Dauer des Schutzes von 50 Jahren entspricht oft nicht den Schutz ihrer Leistungen für ihre gesamte Lebensdauer. Daher erwartet einige Interpreten eine Einkommenslücke am Ende ihrer Lebenszeit. Oft können sie sich auch nicht darauf verlassen, Verletzungen ihrer Rechte zu verhindern oder zu beschränken zweifelhafte Verwertung ihrer Darbietungen, die möglicherweise  zu ihren Lebzeiten auftreten.″

Dieses, die Sorgen tatsächlich alternder Künstler beschreibende Zitat stammt allerdings nicht von Richard, sondern von dem Rat der Europäischen Union, in dem am 12.9.2011 die Entscheidung für eine Verlängerung der Schutzrechte für Tonaufnahmen fiel. Die von der EU-Kommission geforderte Schutzfrist von 95 Jahre konnte nicht durchgesetzt werden. Auch die vom EU-Parlament befürwortete Frist von 70 Jahren wurde durch den Protest einiger EU-Länder über mehrere Jahre verhindert. Deutschland hatte für die Verlängerung gestimmt. Die Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments tritt am 31.10.2011 in Kraft. Innerhalb von zwei Jahren muss sie in nationales Recht umgesetzt werden, so dass die §§ 82 bzw. § 85 UrhG geändert werden müssen.

Damit dürfte die Altersvorsorge betagter Stars, etwa das eigene Haus, gesichert sein. Hierzu noch ein O-Ton:

„Wie denken die baue ich mein Haus? Ich muss dafür arbeiten. Da macht man eine Platte und dann nimmt jemand sie weg noch bevor man tot ist.″

Cliff Richard hat in seinem Interview allerdings auch eingeräumt, dass er eher nicht auf die Regelung angewiesen sein wird, da er ja immerhin noch eine Karriere habe. Außerdem: Stimmt es. was man so liest, hat er es wirklich nicht nötig:

„Während der kalten Jahreszeit verweilt Richard gerne in seiner Villa auf der Insel Barbados, die er schon dem ehemaligen britischen Premierminister Tony Blair im Urlaub zur Verfügung stellte.″

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