29. August 2012
Gesetzgebung
Urheberrecht

Leistungsschutzrecht: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger beschlossen (7. Urheberrechtsänderungsgesetz). Dieses Vorhaben, auf das die Koalition sich in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatte, gehört zu den umstrittensten rechtspolitischen Themen dieser Legislaturperiode.

Ziel des Gesetzes ist es, dass gewerbliche Suchmaschinenanbieter und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte im Internet nach Art einer Suchmaschine aufbereiten, künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen. Damit sollen Presseverlage an den Gewinnen von Internet-Diensten beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Sofern diese Anbieter keine Lizenz für die Nutzung erworben haben, können Presseverlage Unterlassung der Nutzung verlangen. Im Gegensatz zu anderen Medienunternehmen (z.B. Musikunternehmen, Filmhersteller, Sendeunternehmen) verfügen Presseverlage bislang über kein eigenes Leistungsschutzrecht.

Nach jahrelanger Debatte veröffentlichte das Bundesjustizministerium im Juni einen ersten Referentenentwurf, der ein umfassendes Verbotsrecht in Bezug auf jegliche Online-Nutzung (öffentliche Zugänglichmachung) durch gewerbliche Nutzer vorsah. Da dieser Entwurf auf Kritik stieß, wurde der Entwurf überarbeitet. Die zweiten Entwurfsfassung sah eine Beschränkung auf Suchmaschinen vor  („Lex Google″). Der heute vom Kabinett abgesegnete dritte Entwurf erweitert den Anwendungsbereich des geplante Leistungsschutzrechts jetzt auch auf gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sollen insbesondere so genannte Newsaggregatoren erfasst werden.

Kaum ein Gesetzgebungsvorhaben hat in dieser Legislaturperiode eine derart heftige Debatte ausgelöst, wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. In dem jetzt beginnenden Gesetzgebungsverfahren wird sich die kontroverse Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gewiss fortsetzen.  Kritiker befürchten einen ungerechtfertigten Schutz alter Geschäftsmodelle der Verlage. Insbesondere Google hat sich zuletzt mit massiver Kritik zu Wort gemeldet. Die Verlage sehen in dem Leistungsschutzrecht dagegen die überfällige Beseitigung einer Schutzlücke, durch die ihnen die erforderlichen rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Internetdienste gegeben werden, die Presseerzeugnisse vergütungsfrei und ohne Zustimmung in ihren eigenen Angeboten verwenden. Die Vorstellungen der Verlage  zu einem solchen Leistungsschutzrecht waren sehr weitgehend. Die Regelung, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, kann man als „Kleine Lösung″ bezeichnen. Sie beschränkt sich auf diejenigen Nutzungen durch Internetdienste, die der Ausgangspunkt aller Überlegungen für ein solches Leistungsschutzrecht waren.

Unzählige Veranstaltungen Pro und Contra Leistungsschutzrecht hat es gegeben. Befürworter wie Kritiker haben Initiativen gegründet und Kampagnen gestartet. Für die sog. „Netzgemeinde″ ist das Leistungsschutzrecht zum Symbol für eine Urheberrechtspolitik geworden, die eine ausgewogene aber ausdrückliche Stärkung der Rechteinhaber zum Ziel hat. Die Debatte um das Leistungsschutzrecht ist deshalb zugleich auch zu einer Debatte  um die ordnungspolitischen Grundlagen und die Legitimationsbasis des Urheberrechts in der digitalen Welt insgesamt geworden. Insofern ist der heute beschlossene Gesetzentwurf zugleich auch ein Statement der Bundesregierung für ein wirksames Urheberrecht im digitalen Umfeld.

Tags: Gesetzgebung Leistungsschutzrecht Lex Google Newsaggregatoren Presseverlage