6. September 2013
Europarecht Gewerblicher Rechtsschutz International Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht

Von wegen Sommerloch – Österreich ratifiziert das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht

Mitten in die gleichsam berühmt wie berüchtigte Berichterstattung über das alljährliche Sommerlochtier (Bär Bruno, Krokodil Klausi, Kuh Yvonne und dieses Jahr Schnappschildkröte Lotti) platzt folgende Nachricht, die die Szene aufhorchen lässt: „Österreich ratifiziert als erster Unterzeichnerstaat das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht″ („EPGÜ″).

Diese Meldung überrascht nicht nur wegen des Zeitpunkts. Zu diversen Punkten, die über die erfolgreiche Umsetzung der mit dem Patentpaket verfolgten Ziele mitentscheiden (insbesondere zur Höhe der Anmelde- und Verfahrenskosten), gibt es noch keine verlässlichen Informationen.

Fest steht nun allerdings: es bedarf „nur″ noch der Ratifikation durch 12 teilnehmende Mitgliedsstaaten, darunter zwingend Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, dann ist das seit 1959 geplante Projekt „Europäisches Patentpaket″ tatsächlich in greifbarer Nähe. Realistisch betrachtet wird dies (auch wegen des deutschen Zeitplans für die Ratifikation) allerdings erst frühestens im Jahr 2015 der Fall sein.

Also alles nur Science-Fiction? Ganz und gar nicht. Es werden nämlich hier und jetzt bereits Vorbereitungen getroffen, die weichenstellende Entscheidungen enthalten.

Aktuell bereiten die zuständigen Arbeitsgruppen des Vorbereitungs-ausschusses einen Entwurf für die Gerichtskostenregelung vor, der noch im Oktober dieses Jahres vorgelegt werden soll. Auch der sogenannte „engere Ausschuss″, das EPA-Pendant zum Vorbereitungsausschuss, hat mittlerweile seine Tätigkeit aufgenommen. Dieser engere Ausschuss wird unter anderem über so wichtige Fragen wie die Höhe der Kosten für die Eintragung der einheitlichen Wirkung und die Höhe der Aufrechterhaltungsgebühren entscheiden.

Dass der Europäische Gesetzgeber aber durchaus ein Herz für Science-Fiction-Liebhaber hat, zeigt ein Blick in eine der Vorgängerfassungen des aktuellen Patentpakets. So enthält Artikel 3 des Vorschlags für eine Verordnung über das Gemeinschaftspatent (Ratsdokument 5855/09) folgende Regelung:

„Diese Verordnung gilt für Erfindungen, die im Weltraum, einschließlich der Himmelskörper, sowie in und auf Raumflugkörpern, die nach dem Völkerrecht der Hoheitsgewalt und der Kontrolle eines oder mehrerer Mitgliedstaaten unterstehen, gemacht oder benutzt werden.″

Haben die teilnehmenden Mitgliedsstaaten mit dem Europäischen Patentpaket nun tatsächlich so Zukunftsweisendes geschaffen, wie es die Weltraumklausel nahe legt? Der Jurist gibt diese Frage nicht zu den X-Akten, sondern antwortet wie so oft: „Es kommt darauf an″. Entscheiden Sie selbst.

Tags: engerer Ausschuss EPGÜ Geltungsbereich Gesetzgebung Österreich Prozessrecht Ratifizierung Vorbereitungsausschuss Weltraum