Die Verbraucherzentralen haben heute ihren Abschlussbericht zur unerlaubten Telefonwerbung vorgelegt.
Im Zeitraum von März bis November wurden danach 80.000 Beschwerden erfasst. Im Regierungsentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung aus 2008 ist noch von 60.000 Beschwerden die Rede.
Das Modell scheint also erfolgreich zu sein, jedenfalls setzen Unternehmen aus den Bereichen Gewinnspiele, Geldanlage/Versicherungen, Telekommunikation, Energieversorgung, Zeitung/Zeitschriften offenbar vermehrt auf solche Cold Calls – und finden sich dann auch schnell vor Gericht wieder. Denn die Verbraucher sind genervt. Sie fangen an zu petzen, sich zu beschweren. Zu Recht.
Solche Anrufe stellen nicht nur per se eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar – sie sind auch tatsächlich eine unzumutbare Belästigung – und das gilt schon für die Anrufe von prädiktiven Dialern, bei denen es nur klingelt, aber dann keiner dran ist, weil kurz vorher schon ein anderes Opfer gefunden wurde.