15. Januar 2021
Abfallwirtschaft Türkei
International

Gesetzliche Regelung der Abfallentsorgung in der Türkei

Überblick über die Abfallentsorgung in der Türkei mit einer Zusammenfassung der Gesetze und Praktiken.

Die türkischen Gesetze und Richtlinien im Bereich Abfallentsorgung wurden im Einklang mit dem EU-Harmonisierungsprozess des Landes erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden auf der Grundlage von Umweltgesetz Nr. 2872 mehrere Verordnungen abgeändert, um verschiedene Abfallarten wie Siedlungsabfälle, Bodenaushub, Bau- und Abrissschutt, medizinische Abfälle, gefährliche Abfälle, Verpackungsmüll, verbrauchte Batterien und Akkus, Altspeisefette, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altöle und Altfahrzeuge, usw. zu regulieren. Die Abfallentsorgungsverordnung, die den Rahmen für die Abfallentsorgung in der Türkei bildet, wurde unter Berücksichtigung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfall-Rahmenrichtlinie) umgesetzt.

Die Türkei ist auch dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung beigetreten.

Abfallwirtschaft erfährt in der Türkei ein ständiges Wachstum

Die Abfallwirtschaft wurde vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung (Ministerium) als Bereich mit oberster Priorität eingestuft. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium 2016 den „Nationalen Aktionsplan für Abfallwirtschaft 2023“ veröffentlicht, in dem die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in den 81 türkischen Provinzen analysiert und die Ziele für die Abfallwirtschaft des Landes festgelegt werden. Das türkische Ministerium hat dem Thema Abfallwirtschaft auch eine eigene Website gewidmet.

Abfallwirtschaft ist ein kontinuierlich wachsender Bereich. Laut einem vom Ministerium im Jahr 2016 veröffentlichten Bericht über den Umgang mit Siedlungsabfällen in der Türkei hat sich die Anzahl der Mülldeponien in der Türkei von 15 im Jahr 2003 auf 82 im dritten Quartal 2016 erhöht. Außerdem ist die Anzahl der zugelassenen Wiederverwertungs- und Wiedergewinnungsanlagen in den letzten zehn Jahren explosionsartig angestiegen. Im Jahr 2003 gab es 46 Wiederverwertungs- und Wiedergewinnungsanlagen für unterschiedliche Arten von wiederverwertbaren Abfällen; im Jahr 2015 hatte sich die Anzahl der zugelassenen Anlagen auf 1226 erhöht. 

Laut dem Nationalen Abfallwirtschaftsplan und dem Aktionsplan aus dem Jahr 2016 werden 61,07 % der Siedlungsabfälle auf geordneten Mülldeponien und 28,25 % auf städtischen Mülldeponien entsorgt. 11 % der Siedlungsabfälle (einschließlich Verpackungsmüll) wurden als wiederverwertet, kompostiert oder anderweitig entsorgt gemeldet. 

Der Nationale Aktionsplan für Abfallwirtschaft 2023 sieht die Entsorgung von 35 % der Abfälle durch Wiederverwertung und von 65 % durch reguläre Lagerung bis 2023 vor.

Die nächsten Schritte: Finanzielle Unterstützung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Abfallwirtschaft 2023

Obwohl die Türkei ihre Abfallwirtschaftsgesetze im Rahmen des EU-Harmonisierungsverfahrens angepasst hat und die Abfallwirtschaft vom Ministerium mit Priorität behandelt wird, muss das Land dennoch erst einige wichtige Ziele erreichen, um ein stabiles und nachhaltiges Abfallwirtschaftssystem aufzubauen. 

In diesem Zusammenhang sollte den Gemeinden, denen die Hauptlast der Umsetzung der Abfallwirtschaftsrichtlinien zukommt, finanzielle Unterstützung gewährt werden, und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Abfallwirtschaft 2023 sollte vom Ministerium regelmäßig überwacht werden. 

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