4. Februar 2015
polnische Investoren
Corporate / M&A International

Investitionen in Deutschland: Leitfaden für polnische Investoren – Teil 1

Einführung in unsere Serie „Praktische Tipps für polnische Investoren in Deutschland“ mit praktischen Aspekte; auf Deutsch und Polnisch.

Schon seit 10 Jahren ist Polen Mitglied in der Europäischen Union und polnische Investoren genießen seither die europäischen wirtschaftlichen Freiheiten. Theoretisch gelten aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit für polnische Investoren, die in Deutschland investieren möchten, genau die gleichen Regelungen wie für italienische, französische oder britische Investoren. Und doch stellt sich ein Investitionsprozess für polnische Investoren vor dem Hintergrund der spezifischen Erwartungen und Erfahrungen polnischer Investoren subjektiv anders dar als ein Investitionsprozess in Polen. Diese Unterschiede sind durchaus sehenswert.

Niemand dürfte ernsthaft bestreiten wollen, dass die Kulturen zwischen Deutschland und Polen unterschiedlich sind und die Rechtsvorschriften – trotz aller Bemühungen der Europäischen Kommission um Vereinheitlichung des Rechts der Mitgliedstaaten – noch nicht derart harmonisiert sind, als dass man von ein- und demselben Recht in Deutschland wie in Polen sprechen könnte.

Deutschland bietet Nährboden für weiteres Wachstum

Daher lohnt sich die nachfolgende Betrachtung: Was ist an einem Investitionsprozess in Deutschland anders als bei einem Investitionsprozess in Polen und worauf müssen polnische Investoren bei Investitionen in Deutschland besonders achten?

Diese Frage ist besonders aktuell, da zehn Jahre nach dem EU-Beitritt Polens zunehmend polnische Unternehmen nach Westen investieren, im Besonderen in Deutschland, dem größten Wirtschaftspartner Polens. Offenbar haben polnische Unternehmen mittlerweile – und erfreulicherweise – jedenfalls in ihren Bereichen eine gewisse Sättigung des polnischen Marktes erreicht und müssen, um weiter Wachstum auf hohem Niveau erreichen zu können, ausländische Märkte erobern. Was liegt da näher als Deutschland, das mit seiner Infrastruktur, stabilen Wirtschaft und hohem rechtsstaatlichem Standard Investoren den willkommenen Nährboden für weiteres Wachstum bietet.

Ähnliche Rechtsformen in Deutschland und Polen

Grundlage jeder Form der Investition ist die Wahl der passenden Rechtsform. Für polnische Investoren gestaltet sich hier der folgende Aspekt erfreulich: Die Strukturen der wirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland entsprechen weitgehend den polnischen. Die in Polen bekannten Rechtsformen Sp. z o.o., S.A., Sp. k., etc. finden ihre Entsprechungen in den deutschen Rechtsformen der GmbH, Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. Gerade diese drei Gesellschaftsformen gehören auch in der Praxis zu den Rechtsformen, auf denen in Deutschland am häufigsten zurückgegriffen wird. Dies zeigt auch eine aktuelle Untersuchung, die auf Registerdaten deutscher Gesellschaften basiert, für die Daten von allen deutschen Handelsregistern gesammelt und ausgewertet worden sind (Kornblum, U., Bundesweite Rechtstatsachen zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (Stand 1.1.2014), GmbHR 13/2014, S. 694 – 703).

GmbH – die mit Abstand attraktivste Rechtsform in Deutschland

Gerade die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform in Deutschland, wenn es um gewerbliches Handeln geht. Am 1. Januar 2014 waren nach dieser Untersuchung in Deutschland mehr als eine Million GmbH‘en registriert, während – zum Vergleich – in den deutschen Handelsregistern nur knapp über 16.000 Aktiengesellschaften (AG) eingetragen waren. Die AG, als zweite Art von Kapitalgesellschaften neben der GmbH, wurde somit 70-mal seltener genutzt als die GmbH.

Die Analyse der am häufigsten gewählten Rechtsformen in Deutschland in Bezug auf die vorgenannten Kriterien zeigt folgendes: Zunächst sind Kapitalgesellschaften wie die AG und die GmbH die Rechtsform der Wahl, was das Merkmal der Risikoabschirmung angeht. Denn es liegt im Wesen der AG und der GmbH, dass die Gesellschafter/Aktionäre nicht ohne weiteres für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, sondern grundsätzlich nur zur Erbringung des übernommenen Stamm- bzw. Grundkapitals verpflichtet sind.

Aber bei der Frage der Geschäftsführung (Corporate Governance) unterscheiden sich AG und GmbH stark voneinander. Auch wenn der in den deutschen Markt eintretende polnische Investor geneigt sein mag, sich die höhere Reputation einer AG zunutze zu machen, so sollte er beachten, dass sich eine AG häufig nicht als Investitionsvehikel innerhalb einer Unternehmensgruppe eignet, anders als eine GmbH. Hintergrund ist, dass bei der AG – ebenso wie bei der S.A. nach polnischem Recht – der Vorstand grundsätzlich unabhängig von den Aktionären ist, was die Führung einer solchen Tochtergesellschaft erschweren kann. Im Gegensatz hierzu hat die Gesellschafterversammlung der GmbH ein weitreichendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung, welches die weitgehende und unkomplizierte Verwirklichung des Gesellschafterwillens ermöglicht.

Flexible Möglichkeiten der Gruppenstrukturierung in Deutschland

In diesem Zusammenhang ist auf einen interessanten Unterschied zwischen deutschem und polnischem Kapitalgesellschaftsrecht hinzuweisen: Polnische Unternehmer, die eine Tätigkeit auf dem deutschen Markt planen, können von dem flexibleren deutschen Gründungsrecht profitieren und so das Risiko ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland von der in Polen weitgehend abgrenzen.

Die Möglichkeit der Strukturierung einer Gruppe von Unternehmen ist in Polen durch das Verbot der Gründung einer Sp. z o.o. also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht, ausschließlich durch eine andere Sp. z o.o. eingeschränkt, Artikel 151 §2 des polnischen Handelsgesetzbuches (Kodeks spółek handlowych, ksh). Dieses Verbot gilt dann, wenn es sich bei beiden Sp. z o.o.’s um eine Einmann-Gesellschaft handelt – also um Gesellschaften mit jeweils nur einem Gesellschafter, was aber gerade in Konzernstrukturen häufig der Fall ist.

Über den reinen Wortlaut hinaus hat der polnische Oberste Gerichtshof dieses Verbot ferner auch auf Sp. z. o.o.’s ausgedehnt, die von ausländischen Einmann-Gesellschaftern gegründet werden, die der Sp. z o.o. vergleichbar sind (Entscheidung vom 24.04.1997, Az. II CKN 133/97). Damit kann auch eine deutsche GmbH, die eine Einmann-Gesellschaft ist, nach polnischem Recht ohne Mitgesellschafter keine Sp. z o.o. gründen. Das polnische Gründungsrecht schränkt die Handlungsfreiheit des Unternehmers daher vorliegend ein. Anders das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht.

Gründung einer Einmann-GmbH in Deutschland

Dem deutschen Recht ist eine Einschränkung wie in Polen fremd. Daraus folgt, dass bei dem Aufbau einer Unternehmensstruktur in Deutschland polnische Investoren eine Einmann-GmbH gründen dürfen, deren alleiniger Gesellschafter eine polnische Sp. z o.o. ist.

Dieser wesentliche Unterschied zwischen deutschem Recht und polnischem Recht ist umso vorteilhafter für polnische Investoren, als er diesen eine weitgehende Beschränkung der Haftung der Geschäftstätigkeit in Deutschland erlaubt

Dies ist die Einführung in unsere Serie „Praktische Tipps für polnische Investoren in Deutschland“. Hier sollen praktische Aspekte beim Einstieg polnischer Investoren in den deutschen Markt aufgezeigt werden. Während dieser Beitrag der polnischen Investoren die attraktivste Rechtsform – die GmbH – näher bringt, beschäftigt sich der nächste Beitrag näher mit einer weiteren interessanten Rechtsform – der Kommanditgesellschaft (KG).

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