13. Juli 2011
EuGH
Kartellrecht

Kollektivklagen im Kartellrecht – gespanntes Warten auf Brüssel

In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Kommissarin für Justiz, Viviane Reding, am 12.07.2011 ihren Fahrplan für den kollektiven Rechtsschutz in Europa vorgestellt. Viel hat sie nicht verraten.

Dafür ist es aber auch noch zu früh. Erst am 30.04.2011 hatte die Europäische Kommission ihre öffentliche Konsultation zu einem kohärenten europäischen Ansatz beim kollektiven Rechtsschutz abgeschlossen (wir berichteten; vgl. auch Stellungnahme von CMS). Die Konsultation diente auch der Zusammenführung der Aktivitäten verschiedener Generaldirektionen, insbesondere derer für Wettbewerb (COMP) und für Gesundheit und Verbraucher (SANCO). Im Bereich des Kartellrechts stellt sich die Frage nach der Einführung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes, also z.B. Gruppenklagen u.ä., weil Kartellrechtsverstöße zu Schäden bei einer großen Vielzahl von Betroffenen führen können. Ob die Einführung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes aber tatsächlich zur verbesserten Durchsetzung des Kartellrechts beitragen würde, ist eine zumindest offene, wenn nicht eher zu verneinende Frage. Die Kommission muss jetzt zunächst die zahlreichen, im Rahmen der Konsultation abgegebenen  Stellungnahmen prüfen.

Zwischen den Zeilen meint man, der Rede der Kommissarin eine grundsätzliche befürwortende Position in dieser Frage entnehmen zu können. So weist sie z.B. darauf hin, dass sich 20.000 Bürger für die Einführung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes auf EU-Ebene ausgesprochen hätten.

Im Ergebnis bleibt aber abzuwarten, wie die Kommission angesichts der ebenfalls geäußerten Kritik an solchen Plänen weiter verfahren wird. Zumindest im Hinblick darauf, wie schnell es in der Frage des kollektiven Rechtsschutzes in Brüssel weitergehen  wird, hat die Kommissarin für etwas Klarheit gesorgt:

Am Ende des Jahres 2011 soll es eine Mitteilung geben, in der die Kommission ihre weiteren Pläne vorstellen wird. Der gespannt wartenden Öffentlichkeit wird dann präsentiert werden, ob die Kommission (i) überhaupt nicht tätig werden, (ii) eine  Empfehlung an die Mitgliedstaaten aussprechen oder (iii) sogar gesetzgeberisch tätig werden möchte. In letzterem Falle müsste sie entscheiden, ob sich ihre Initiative nur auf bestimmte Rechtsbereiche (z.B. das Kartellrecht), oder auf sämtliche erstrecken soll und auf diese Weise das „EU-Zivilprozessrecht″ um ein Regelungsthema erweitert würde. Wir warten also weiter auf Brüssel.

Tags: COMPA Europäische Kommission Gruppenklage Kartellrecht Kollektiver Rechtsschutz Kollektivklage SANCO