26. September 2012
Bei den Nebenkosten daneben gegriffen
Real Estate

Bei den Nebenkosten daneben gegriffen

Immer mal wieder sind sie Stein des Anstoßes im gewerblichen und Wohnraummietrecht – die Nebenkosten. Der Grund: Der Vermieter hat es versäumt, ausdrücklich und inhaltlich zu definieren, was die Umlage von Neben- und Betriebskosten auf den Mieter beinhaltet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht, was unter einer wirksamen Vereinbarung zu Betriebskosten und einem zu leistenden Betriebskostenvorschuss zu verstehen ist. In unserem Update „Immobilien Bauen Umwelt“ erläutern wir das BGH-Urteil und geben Tipps für die Praxis.

Gar nicht so einfach! Sind die Baubeschreibung oder die Ansichtszeichnung verbindlich für den ausführenden Unternehmer bei einem Bauprojekt? Der Frage des Rangverhältnisses von sich widersprechenden Bestandteilen eines Bauvertrags gehen wir auf den Grund. Antworten und Empfehlungen gibt es hier.

Bau- und Investitionsvorgaben sind vor Genehmigung bzw. Durchführung auf ihre Auswirkungen auf sogenannte „FFH-Gebiete“ zu überprüfen. Dabei handelt es sich um Schutzgebiete, die unter die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fallen. Trotz zahlreicher Gerichtsentscheidungen sind wesentliche Aspekte zur Bestimmung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung oder zur Nachholbarkeit der Prüfung offen geblieben. Auf der Grundlage eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster bringen wir mehr Klarheit in das Thema „FFH-Verträglichkeitsprüfung“.

Inhalt

// Editorial

// Immobilienrecht, Mietrecht

// Privates Baurecht

// Architektenrecht

// Öffentliches Bau- und Planungsrecht

// Vergaberecht

// Umweltrecht

// Prozessrecht

// Rechtsänderungen

// News – Kurz gefasst

Tags: Bauvertrag Grundstück Mietverhältnis Privates Baurecht Rechtsprechung Sonderkündigungsrecht Wohnung