2. Dezember 2021
Koalitionsvertrag Cannabis
Ampel 21 – Auswirkungen des Koalitionsvertrages

Ampelparteien beschließen Legalisierung von Cannabis

Die Freude in der Branche ist groß: SPD, Grüne und FDP ermöglichen künftig die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken.

Im März 2017 hatte der Gesetzgeber bereits die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglicht. So können seitdem schwerkranke Patienten, die etwa an Multipler Sklerose oder chronischen Schmerzen leiden, Cannabis in Form von Blüten und Extrakten auf ärztliche Verschreibung hin in der Apotheke erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen in der Regel die Kosten einer solchen Behandlung übernehmen. Die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken blieb hingegen weiterhin verboten. 

Alle Ampelparteien sprachen sich jedoch bereits in ihren Wahlprogrammen für eine Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken aus. Der nunmehr veröffentlichte Koalitionsvertrag bestätigt, was die Branche daher erhofft hatte: Die zukünftige Regierung gibt grünes Licht für die Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken.

Abgabe von Cannabis nicht schrankenlos möglich

Auch nach der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken wird die Abgabe allerdings nicht schrankenlos möglich sein. So soll der Verkauf nur in lizenzierten Geschäften erlaubt sein. Dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden.

Weiterhin verboten wird der Verkauf von Cannabisprodukten an Jugendliche sein. Zudem planen die Ampelparteien eine Verschärfung der Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Cannabis.

Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken erfordert Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Klarstellung zur konkreten Umsetzung

Wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll, verrät der Koalitionsvertrag indes nicht. So wird eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erforderlich sein. Bisher ist Cannabis in Anlage I zum BtMG gelistet und gilt somit als nicht verkehrsfähig. Ausnahmen gelten u.a. für Nutzhanf, medizinisches Cannabis und für den Fall, dass der enthaltene THC-Gehalt 0,2 % nicht übersteigt und der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Ferner ist unklar, welche Geschäfte als „lizenzierte Geschäfte“ zukünftig Cannabis zu Genusszwecken abgeben dürfen. Im Vorfeld war diskutiert worden, ob eine Abgabe wie schon beim medizinischen Cannabis erfolgen soll. Dies bliebe dann nur den Apotheken vorbehalten, um u.a. eine entsprechende Beratung gewährleisten zu können. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) hatte auch bereits angekündigt, dass die Apotheken hierzu generell bereit wären.

Kritiker befürchten jedoch, dass der Zugang zu legal vertriebenem Cannabis zu Genusszwecken dadurch verkompliziert werden könnte und so eines der Ziele der Legalisierung, den Schwarzmarkt auszutrocknen, nicht erfüllt werden könnte. Wahrscheinlicher scheint daher, dass sich Firmen oder Einzelpersonen um Lizenzen bewerben können und entsprechende Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhalten müssen.

Offen ist zudem die Frage, ob auch der Anbau von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland erlaubt sein wird. Bislang ist nur der Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland möglich, allerdings nur denjenigen Unternehmen, die aufgrund eines entsprechenden Vergabeverfahrens einen Liefervertrag mit der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelten Cannabisagentur abgeschlossen haben. Die Menge ist dabei auf 2,6 Tonnen im Jahr beschränkt. Diese Menge deckt schon jetzt den medizinischen Bedarf in Deutschland nicht ab. Dieser Bedarf wird derzeit über Importe aus dem Ausland (insbesondere aus den Niederlanden und Kanada) gedeckt. Dem Import von Cannabis zu Genusszwecken könnte jedoch das UN-Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe entgegenstehen, das eine solche Einfuhrmöglichkeit nicht vorsieht.

Wahrscheinlich scheint zudem, dass es neben der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken weiterhin ein streng reguliertes Regime zur Abgabe von medizinischem Cannabis geben wird. Deutschland würde so dem Vorbild aus Kanada folgen, wo ebenfalls diese beiden Systeme zur Abgabe von Cannabis nebeneinander bestehen. Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen werden in Deutschland daher voraussichtlich weiterhin einen Anspruch auf Cannabis auf Kosten der Krankenkassen haben. 

Aufschwung für cannabishaltige Produkte wahrscheinlich

Die Branche wird sich für nähere Einzelheiten zur konkreten Umsetzung noch etwas gedulden müssen. Es ist jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit einer deutlichen Steigerung der Investitionsbereitschaft im Cannabissektor zu rechnen.

Tags: Cannabis Gewerblicher Rechtsschutz Koalitionsvertrag