25. November 2021
Compliance Koalitionsvertrag
Ampel 21 – Auswirkungen des Koalitionsvertrages

Der Koalitionsvertrag ist da – ein erster Blick aus Compliance-Sicht

Wir schauen uns den Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ aus compliancerechtlicher Sicht an.

Aus Compliance-Sicht sind insbesondere das Sanktionsrecht und die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie hervorzuheben.

Änderungen in der Unternehmenssanktionierung und bei Compliance-Pflichten zu erwarten

Laut Koalitionsvertrag sollen „ehrliche Unternehmen“ vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern geschützt werden. Daher sollen die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe überarbeitet werden, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen.

Dies lässt erahnen, dass Änderungen in der Unternehmenssanktionierung und bei Compliance-Pflichten umfassend und durchaus tiefgreifend werden könnten. 

Es steht zu erwarten, dass für die Sanktionierung von Unternehmen eine eigene rechtliche Grundlage geschaffen werden soll. Das abstrakte Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit für Unternehmen hinsichtlich ihrer Compliance-Pflichten und die Schaffung eines präzisen Rechtsrahmens für interne Untersuchungen sind ausdrücklich zu begrüßen. Die Konkretisierung bleibt abzuwarten. 

In der Großen Koalition war ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren aufgrund von Differenzen der Koalitionspartner gescheitert, nachdem die Bundesregierung den Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes im Herbst 2020 in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte. 

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie soll angegangen werden

Die am 16. Dezember 2019 in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie schreibt insbesondere einheitliche Standards zum Schutz für Hinweisgeber vor. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit. Diese zeitliche Vorgabe wird Deutschland vermutlich nicht einhalten können. 

Laut Koalitionsvertrag soll die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden. Hinweisgeber sollen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch bei der Meldung von sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen den Schädiger soll verbessert werden. Dafür sollen Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote geprüft werden

Vor diesem Hintergrund steht zu erwarten, dass das Umsetzungsgesetz über die Vorgaben der EU-Richtlinie deutlich hinausgehen wird – wie auch schon der gescheiterte Referentenentwurf des sog. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) der Großen Koalition.  

Haben Sie Ihre Compliance Management-Systeme im Blick!

Auch wenn es vom Vorliegen eines Koalitionsvertrags bis zum tatsächlichen Inkrafttreten von entsprechenden Gesetzen ein weiter und auch schwer vorherzusehender Weg ist, bleibt die klare Empfehlung an Unternehmen bestehen, interne Compliance Management Systeme fortlaufend zu prüfen und zu verbessern um gewappnet in die Zukunft zu blicken.  

Es verspricht, spannend zu bleiben! 

In unserer Blog-Serie zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrags informieren wir Sie vertieft über die genannten und weitere spannende Themen, die uns in den nächsten vier Jahren beschäftigen werden.

Tags: Compliance EU-Whistleblower-Richtlinie Koalitionsvertrag Sanktionen