Das Glücksspielrecht in der Slowakei ist stark reguliert. Zuletzt sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die für Glücksspielanbieter relevant sind.
Der Glücksspielsektor ist ungebremst auf dem Vormarsch und entwickelt sich in ganz Mittelosteuropa kontinuierlich weiter. Dies gibt Anlass, sich mit bestimmten Gesetzesänderungen, einschließlich regulatorischer Änderungen, die für Glücksspielanbieter* in der Slowakei gelten, zu beschäftigen.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen, die Glücksspielanbieter in der Slowakei beachten müssen.
Regulatorischer Rahmen: Das slowakische Glücksspielgesetz (Gesetz Nr. 30/2019 Slg.)
Der regulatorische Rahmen in der Slowakei für die Glücksspielindustrie ist das Glücksspielgesetz, Gesetz Nr. 30/2019 Slg. Während Online-Glücksspielangebote in diesem Gesetz detailliert reguliert sind, ist die Online-Glücksspielwerbung nur teilweise reguliert, was großen Spielraum für erlaubte Werbung lässt. Die Einhaltung der bestehenden Vorschriften wird von der Glücksspielaufsichtsbehörde (Úrad pre reguláciu hazardných; abrufbar unter der URL www.urhh.sk/ [nur auf Slowakisch und Englisch verfügbar]) überwacht und durchgesetzt.
Glücksspielanbieter müssen einen lokalen Standort in der Slowakei haben
Eine Glücksspiellizenz kann nur einer juristischen Person mit eingetragenem Sitz in der Slowakischen Republik oder mit eingetragenem Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilt werden. Einer juristischen Person mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann eine Lizenz erteilt werden, wenn sie in der Slowakei eine registrierte Auslandsvertretung (zahraničné zastúpenie) hat, die in die Liste der Auslandsvertretungen der Glücksspielregulierungsbehörde aufgenommen wurde. Zulässig ist es, wenn ausländische Anteilseigner eine slowakische Tochtergesellschaft gründen. Zu beachten ist hierbei, dass ausländische Anteilseigner nur solche Personen sein dürfen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem OECD-Mitgliedstaat niedergelassen oder ansässig sind.
Bei der Gründung von Gesellschaften, die Glücksspiele anbieten sollen, müssen die Gründer zudem beachten, dass es bestimmte Mindestanforderungen an das Grundkapital für Glücksspielunternehmen gibt. Diese Mindestanforderungen hängen im Einzelnen von der Art der Lizenz für das jeweilige Glücksspielangebot ab. Je nachdem liegt die Spanne zwischen EUR 70.000 und EUR 1.700.000.
Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, die über die steuerrechtlichen Pflichten hinausgehenden weiteren zwingenden Berichtspflichten in Bezug auf die Corporate Governance eines Glücksspielunternehmens zu erfüllen. Dabei handelt es sich um (i) monatliche Berichtspflichten gegenüber der Glücksspielaufsichtsbehörde über die im Dekret Nr. 134/2019 des slowakischen Finanzministeriums festgelegten Angaben, (ii) die jährliche Berichtspflicht gegenüber der Gemeinde, in der ein Glücksspielbetreiber eine Spielhalle betreibt, und (iii) die jährliche Verpflichtung, den Jahresabschluss für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum bis zum 31. Mai in das Abschlussregister einzutragen.
Die Vergabe von Glücksspiellizenzen richtet sich nach lokalen Vorschriften
In der Slowakei schaffen lokale Vorschriften den gesetzlichen Rahmen für die Lizenzierung von Glücksspielangeboten (einschließlich des Lizenzierungsverfahrens, der Kriterien, der Einreichungsanforderungen, der Lizenzierungsbedingungen und der laufenden Compliance-Anforderungen). Für die folgenden Bereiche können Glücksspiellizenzen erteilt werden: Wetten, Sportwetten, Kartenspiele, Casinos, Lotterien und Spielhallen. Geschicklichkeitsspiele sind keine Glücksspiele, sodass diese in der Slowakei ohne Glücksspiellizenz angeboten werden dürfen.
Bevor ein Glücksspiel von einem lizenzierten Betreiber in der Slowakei, etwa in einem Online-Casino als Online-Casinospiel, eingesetzt werden kann, muss das Glücksspiel von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle im Hinblick auf seinen Mechanismus zertifiziert werden. Die Entwickler solcher Glücksspiele unterziehen sich diesem Zertifizierungsprozess oft schon vor der kommerziellen Freigabe ihres Glücksspiels, was die Implementierung des Spiels für lizenzierte Glücksspielbetreiber erleichtert.
Die Gültigkeitsdauer einer Glücksspiellizenz hängt von der Art der Lizenz ab. Lizenzen werden für zwei Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre und sogar unbefristet erteilt.
Der ungefähre Zeitraum für den Erhalt einer Lizenz beträgt ein bis zwei Monate, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden. Die Anzahl von Lizenzen, die einem Glücksspielanbieter erteilt werden können, ist theoretisch unbegrenzt.
Ferner ist zu beachten, dass es spezifische Lizenzanforderungen gibt, die je nach Art der begehrten Glücksspiellizenz variieren (Höhe des Stammkapitals, Bereitstellung von Losvorlagen im Falle einer Lotterielizenz usw.).
Glücksspielanbieter in der Slowakei müssen eine Reihe von Compliance-Anforderungen erfüllen
Glücksspielanbieter in der Slowakei müssen die verbindlichen Geldwäschevorschriften einhalten, insbesondere das slowakische Geldwäschegesetz, Gesetz Nr. 297/2008 Slg. Wenn ein Spieler mind. EUR 1.000 in einem Glücksspiel einsetzt, unabhängig davon, ob das Glücksspiel einzeln oder in Form von mehreren aufeinanderfolgenden Glücksspielen, die miteinander verbunden sind oder sein können, durchgeführt wird, ist der Glücksspielanbieter verpflichtet, eine grundlegende Prüfung des Spielers durchzuführen.
Auch aus dem slowakischen Datenschutzrecht ergeben sich für Glücksspielanbieter Pflichten
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Glücksspielanbieter in der Slowakei die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten müssen, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. die verpflichtende Identifizierung und Überwachung in Casinos) sind jedoch im Glücksspielgesetz und im slowakischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, Gesetz Nr. 18/2018 Slg., festgelegt. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Datenschutzbehörde der Slowakischen Republik kontrolliert.
Derzeit gibt es für Glücksspielanbieter kaum gesetzliche Beschränkungen für das Marketing und die Werbung im Zusammenhang mit erlaubten Glücksspielangeboten
Die slowakische Regierung hat in ihrem Programm 2020–2024 ihre Absicht erklärt, die Glücksspielwerbung in Print-, Online- und Fernsehmedien sowie auf Plakatwänden regulatorisch einzuschränken. Gegenwärtig sind jedoch keine neuen Rechtsvorschriften zur Glücksspielwerbung in Vorbereitung. Da der bestehende Rechtsrahmen nahezu keine Beschränkungen für Werbemethoden vorsieht, können Glücksspielunternehmen derzeit ein breites Spektrum an Werbemöglichkeiten nutzen, z.B. als Sponsoren von Sportereignissen auftreten oder Prominente in ihre Kampagnen zur Förderung von Glücksspielaktivitäten einbeziehen. Verboten ist es jedoch, von der Slowakischen Republik aus ohne Lizenz in lateinischer Schrift und in lateinischem Schriftsystem über ein elektronisches Kommunikationsnetz oder einen elektronischen Kommunikationsdienst für Glücksspiele zu werben.
*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.