Das Glücksspiel- und Wettgeschäfts in der Slowakischen Republik ist stark reguliert. Seit 2019 gilt ein neues Glücksspielgesetz.
In der Slowakischen Republik ist das Glücksspiel- und Wettgeschäft ein äußerst dynamischer, wenn auch sehr stark regulierter Sektor. In den letzten Jahren gab es gelegentlich Versuche aus der Bevölkerung, den Gemeinden und der Politik, neue Regelungen für das Glücksspiel zu finden. Die Gemeinden besitzen eine starke Position in Bezug auf die Auferlegung von Verpflichtungen für Glücksspieleinrichtungen in ihrem Einzugsgebiet sowie neue Beschränkungen für Spieler*, die im Register der ausgeschlossenen Personen aufgeführt sind.
Glücksspiel-Gesetzgebung der Slowakischen Republik
Am 29. Januar 2019 verabschiedete das slowakische Parlament ein neues Glücksspielgesetz (Gesetz). Unsere Kollegen haben damals eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen erstellt. Der nationale Gesetzgeber hat seit dem Inkrafttreten des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen.
Online-Glücksspielanbieter sind verpflichtet, den Spielern die Möglichkeit zu geben, finanzielle Limits für (i) den maximalen Geldverlust und (ii) den höchsten Gesamteinsatz festzulegen. Online-Glücksspielanbieter müssen diese Limits innerhalb von 24 Stunden nach deren Festlegung aktivieren. Diese Obergrenzen gelten für einen Monat, was bedeutet, dass der Online-Glücksspielbetreiber dem Spieler nach Erreichen der Limits in einem Monat nicht erlauben darf, weiterzuspielen.
Ausländische Betreiber sind verpflichtet, einen Vertreter in der Slowakischen Republik einzusetzen, der bei der Glücksspielbehörde registriert und für die Kommunikation mit der jeweiligen Behörde im Namen des ausländischen Betreibers verantwortlich ist.
Ein Glücksspielbetreiber ist verpflichtet, seine(n) Server, über den bzw. die er sein Glücksspielangebot in der Slowakischen Republik betreibt, vor Ort zu unterhalten und der slowakischen Glücksspielbehörde einen kostenlosen Online-Zugang zu ermöglichen. Das Gesetz schreibt vor, welche Glücksspieldaten auf dem Server gespeichert und aufgezeichnet werden müssen.
Glücksspiel in der Slowakischen Republik: Allgemeine Beschränkungen und Verbote
Die Novellierung des Gesetzes hat zu keiner Änderung der Bestimmungen über die Mindest- und Höchstanzahl an Spielgeräten in einer Einrichtung geführt. Gemäß der derzeitigen Rechtslage müssen zwischen 15 und 40 Geräte in einer Einrichtung vorhanden sein. Das Gesetz legt auch fest, dass nur ein Glücksspielanbieter in einer Glücksspieleinrichtung tätig sein darf und dass diese zwischen 3.00 Uhr und 10.00 Uhr geschlossen sein muss. Ebenso müssen Glücksspieleinrichtungen am 24. und 25. Dezember, an Karfreitag sowie am Volkstrauertag geschlossen sein (Glücksspiele über das Internet sind von diesen Verboten ausgenommen). Außerdem kann eine Gemeinde, in der sich eine Glücksspieleinrichtung befindet, eine Verordnung erlassen, die (höchstens) zwölf zusätzliche Tage festlegt, an denen kein Glücksspiel stattfinden darf. Ebenso kann eine Gemeinde vorschreiben, dass der Abstand zwischen Glücksspieleinrichtungen mindestens 200 m betragen muss.
Das Gesetz legt fest, dass sich Glücksspieleinrichtungen nur an bestimmten Orten, wie z.B. Hotels, Motels, Pensionen (Herbergen), Räumlichkeiten für den Betrieb von Verkaufs- und Dienstleistungsgeschäften, Unterhaltung und Kultur, befinden dürfen. Eine Gemeinde kann eine allgemeinverbindliche Verordnung erlassen, wonach sich eine Glücksspieleinrichtung nicht innerhalb eines 500-m-Radius von folgenden Einrichtungen befinden darf:
- Schulen und Bildungseinrichtungen
- Sozialeinrichtungen sowie Jugendsozialeinrichtungen und Jugendschutzeinrichtungen
- Einrichtungen zur Behandlung nicht drogenbedingter Abhängigkeiten
- Einrichtungen zur Unterbringung von Minderjährigen (Jugendlichen)
Werbemittel und Flyer, die für eine nahe gelegene Glücksspieleinrichtung werben, dürfen nicht näher als 200 m zu der Glücksspieleinrichtung angebracht bzw. verteilt werden.
Neue Einschränkungen für im Register der ausgeschlossenen Personen verzeichnete Glücksspieler
Am 1. Januar 2022 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Bandbreite von Glücksspielen erweitert, an denen Personen, die im Register der ausgeschlossenen Personen verzeichnet sind, nicht teilnehmen dürfen. Glücksspielbetreiber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass solche Personen bei folgenden Glücksspielangeboten gesperrt werden:
- bestimmte, sogenannte Gesellschaftsspiele (Roulette, Würfelspiel, Poker, Baccarat, Blackjack)
- Wetten
- Spiele an (mechanischen oder elektronischen) Glücksspielautomaten
- Video-Lotterie-Spiele
- Sportwetten
- Spiele an sonstigen, in dem Gesetz aufgeführten Glücksspielgeräten und -terminals
- Bingo
- Internet-Glücksspiel
Neue Einschränkungen für Glücksspielangebote: Auch bereits aktive Glücksspielanbieter sollten ihr Angebot überprüfen
Das Glücksspielrecht in der Slowakischen Republik ist im Umbruch. Glücksspielanbieter sollten sich daher frühzeitig über die betreffenden regulatorischen Änderungen informieren und ihr Angebot ggf. anpassen.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.