Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche medienrechtlichen Themen in dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode Berücksichtigung finden.
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD widmet dem Thema „Kultur und Medien“ im Koalitionsvertrag u.a. unter 4.4. ein eigenes Kapitel, in dem sie ihre Vorhaben für die neue Legislaturperiode umreißt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über einige der geplanten Maßnahmen mit medienrechtlichem Bezug.

Ziel der Stärkung des Medienstandorts Deutschland
Unter anderem werden die Weiterentwicklung des Filmfördergesetzes sowie eine Reform der Filmförderung mit steuerlichen Anreizen und einer Investitionsverpflichtung angekündigt. Hierdurch verspricht sich die Regierung eine Stärkung des Filmstandorts Deutschland. Auch den Gaming-Standort Deutschland möchte die schwarz-rote Koalition in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken und ordnet Games als Kulturgut und Innovationstreiber ein. Die Stärkung soll durch steuerliche Anreize und verlässliche Fördersysteme erreicht werden. Darüber hinaus werden die Sicherung der Vielfalt auf dem Buchmarkt und eine Strategie „Kultur & KI“ angekündigt.
Medienvielfalt und -freiheit im Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag bekennt sich die schwarz-rote Koalition in dem Unterkapitel „Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern″ zu einem pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie zu fairen Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien. Neue Werbebeschränkungen wie zuletzt oftmals gefordert und diskutiert sollen nicht kommen, allerdings wird eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts unter gleichzeitiger Verzahnung mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder angestrebt. In der 21. Legislaturperiode möchte die Regierung eine wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme schaffen und die Kooperation von privaten Medien erleichtern. Eine Zusammenarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte dem Koalitionsvertrag zufolge dadurch nach den aktuellen Reformen der Länder die Regel werden.
Medienkompetenz und Jugendschutz in der digitalen Welt
Die neue Regierung verspricht, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken, und kündigt u.a. für den Bereich Medien an, so schnell wie möglich eine wissenschaftliche Bewertung von Bildschirmzeiten sowie Social Media-Nutzung vorzunehmen. Hierzu soll ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Gesundheits- und Jugendmedienschutzes erarbeitet werden. Die einzelnen Inhalte dieses Maßnahmenpakets werden von dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung abhängen, sodass dieses abzuwarten bleibt. Zudem wird eine Expertenkommission eingesetzt, um eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und deren Umsetzung zu begleiten. Plattformen sollen bzgl. der wirksamen Umsetzung in die Pflicht genommen werden. In diesem Zuge wolle man sich für verpflichtende Altersverifikationen und sichere Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche einsetzen, was insb. digitale Endgeräte und Angebote betrifft. Gerade die Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte der Koalition zufolge in Europa Standard sein.
Auf europäischer Ebene möchte man außerdem die effektive Rechtsdurchsetzung erleichtern und einen Abbau von Parallelstrukturen erreichen, sodass die Regierung eine einheitliche Gestaltung des Jugendschutzgesetzes zum Digital Services Act (DSA) und zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag anstrebt.
Von Desinformationen bis Fake News: Diese weiteren Vorhaben kündigt die Koalition an
Desinformation, gezielte Wahlbeeinflussung und Fake News werden im Koalitionsvertrag als ernsthafte Bedrohung für die Demokratie eingeordnet. In diesem Zusammenhang fordert die Regierung ein Vorgehen der staatsfernen Medienaufsicht gegen „Informationsmanipulation“ sowie gegen „Hass und Hetze“. Das Vorhaben hatte im Vorfeld für Kritik gesorgt. Gegner fürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Gefordert wird ebenfalls ein Verbot von Bots und Fake Accounts. Weitere im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmen mit medienrechtlichen Bezügen sind u.a.:
- Eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes,
- die Verbesserung des Schutzes von Journalisten*, u.a. durch Auskunftssperren im Melderegister sowie sichere Arbeitsbedingungen,
- die Unterstützung des Aufbaus einer europäischen Medienplattform unter Einbeziehung von ARTE,
- die Stärkung der Deutschen Welle und die zeitgemäße Novellierung ihrer gesetzlichen Grundlage als im Ausland verbreiteter Sender.
Insgesamt fordert die Koalition eine Fortentwicklung des europäischen Medienrechts unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und eine Wahrung der Spielräume der Mitgliedstaaten zum Schutz kultureller und medialer Vielfalt bei sämtlichen EU-Rechtsakten.
Weitere neue Pflichten für Plattformen?
Die schwarz-rote Regierung bekennt sich zu einer stringenten Umsetzung und Weiterentwicklung des DSA. Im Koalitionsvertrag erläutert sie ihre „Vision für ein digitales Zeitalter″, wozu u.a. die Einführung einer Bot-Identifizierung, ein Verbot von Dark Patterns und süchtig machender Designs sowie die konsequente Durchsetzung der EU-Plattformgesetze zum Entfernen strafbarer Inhalte oder dem Kampf gegen Desinformationen zählen. Sofern Plattformen systematische Mängel bei der Entfernung strafbarer Inhalte aufweisen, kündigt der Koalitionsvertrag eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten an (mehr zu dem Thema Plattformen im Koalitionsvertrag erfahren Sie hier in unserem Blog: Plattformregulierung in der 21. Legislaturperiode).
Im Koalitionsvertrag wird außerdem die Schaffung eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes angekündigt. Hierdurch soll zum einen die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessert und die Account-Sperrung sog. „Hass-Accounts“ bei Vorliegen strafbarer Inhalte ermöglicht, zum anderen eine Pflicht der Plattformbetreiber zur Bereitstellung von Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden geschaffen werden. Zu einem Gesetz gegen digitale Gewalt hatte bereits die vorherige Regierung Vorschläge im Entwurf gemacht. Es bleibt daher abzuwarten, ob und inwieweit diese durch die Regierung in der neuen Legislaturperiode aufgegriffen und umgesetzt werden.
Zudem kündigt die Koalition an, Streamingplattformen dazu verpflichten zu wollen, Kreative angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Außerdem soll dem Koalitionsvertrag zufolge ein unabdingbares Recht auf regelgerechte Abrechnungsprüfung für Transparenz bei der Nutzung kreativer Inhalte sorgen. Auch die Einführung einer Abgabe, deren Erlöse dem Medienstandort zugutekommen sollen, für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, wolle man prüfen. In diesem Zusammenhang ist auch die Ankündigung der Regierung zu sehen, dass Urheber für die Werknutzung durch Künstliche Intelligenz (KI) angemessen vergütet werden. Wie dies ob der gigantischen Datenmengen, die zum Training von KI genutzt werden, rechtlich und praktisch umgesetzt werden soll, bleibt spannend. Mehr zu dem Thema KI im Koalitionsvertrag erfahren Sie hier in unserem Blog: KI im Koalitionsvertrag 2025: Was jetzt auf Unternehmen zukommt.
Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert.
*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.