26. August 2024
DSA Hub Digital Services Act
TMC – Technology, Media & Communications

DSA News Hub – Aktuelles zum Digital Services Act

In diesem laufend aktualisierten DSA News Hub finden Sie alle wichtigen News und Veröffentlichungen rund um das „Digitale Grundgesetz“ der EU.

Die EU möchte mit dem Digital Services Act (DSA) rechtswidrige Inhalte im Internet effizienter bekämpfen. Dadurch soll der Grundrechtsschutz im Netz verbessert und ein sichereres und vertrauenswürdigeres Online-Umfeld geschaffen werden. Zu diesem Zweck legt der DSA allen Online-Vermittlungsdiensten umfassende Pflichten auf. Das gilt nicht nur für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen (Very Large Online Platforms / Search EnginesVLOPs und VLOSEs), sondern grundsätzlich für alle Online-Vermittlungsdienste. Bei Verstößen gegen die DSA-Pflichten drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Vorjahresumsatzes und weitere Sanktionen.

Eine kompakte Aufbereitung des finalen DSA-Gesetzestexts (sowie weiterer EU-Gesetzesakte) finden Sie bei unseren CMS DigitalLaws. Auf dieser Website sind die einzelnen Artikel des DSA zusammen mit Verlinkungen zu den jeweils einschlägigen Erwägungsgründen abrufbar – Nutzerfreundlich, leicht durchsuchbar und in zwei Sprachen (deutsch / englisch).

Unser DSA News Hub bietet einen Überblick zu den wichtigsten Neuigkeiten rund um den DSA, einschließlich dem deutschen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), und wird laufend aktualisiert – zuletzt am 23. August 2024. 

  • 21. August 2024: Die User Rights GmbH, die vor Kurzem vom deutschen DSC als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zertifiziert wurde (siehe Meldung vom 12. August 2024), gründet das Academic Advisory Board. Ziel ist nach eigenen Angaben, die zertifizierten Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung mit der Wissenschaft zu verbinden. Es sollen schwierige Fragen im Zusammenhang mit dem viel diskutierten Art. 21 DSA besprochen und praktische Lösungsansätze gefunden werden. Das Academic Advisory Board besteht aus vier Board Members, die an verschiedenen Europäischen Universitäten zum Digitalrecht forschen und unterrichten. Beim Academic Advisory Board handelt es sich nicht um eine staatliche oder hoheitliche Stelle.  
  • 16. August 2024: Die EU-Kommission stellt ein förmliches Auskunftsersuchen an Meta. Anlass ist die Abschaltung des Analysetools „CrowdTangle“, das eine Echtzeit-Wahlüberwachung durch Forschende, Journalistinnen und Journalisten sowie die Zivilgesellschaft ermöglichte. Als Ersatz für „CrowdTangle“ hat Meta nun eine Inhalte-Bibliothek und eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) vorgesehen. Die Kommission bezweifelt, dass dieser Ersatz Forschern ausreichenden Zugang zu Daten ermöglichen und ausreichende Funktionen für die Beobachtung von Wahlen und zivilgesellschaftlichen Diskursen bietet. Meta hat bis zum 6. September 2024 Zeit, nähere Angaben zu den beiden Nachfolgeprogrammen vorzulegen. Das noch laufende förmliche Verfahren gegen Meta (siehe Mitteilung vom 30. April 2024) hatte ebenfalls die Abschaltung von „CrowdTangle“ zum Gegenstand.
  • 14. August 2024: Die CDU/CSU Fraktion im Bundestag hat zwei kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die den DSA und das DDG betreffen. In einer ersten Anfrage zur „Finanzierung digitaler Projekte“ (Fragen 37 – 43) werden Fragen zum Haushaltsentwurf 2025 gestellt, die die Haushaltsmittel der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste (DSC) betreffen. Die zweite Anfrage „Soziales Netzwerk TikTok“ zielt insbesondere auf eine Einhaltung des DDG durch die Online-Plattform TikTok ab. Zudem wird gefragt, welche Behörden über den DSA hinaus konkret für die „Beobachtung, Analyse, Verfolgung oder Unterbindung von externer Beeinflussung innerdeutscher Debatten aus Drittstaaten durch Soziale Medien“ zuständig sind (Frage 5) sowie welche Maßnahmen von der Bundesregierung über den DSA hinaus ergriffen werden, um die „Bevölkerung vor Desinformation aus Drittstaaten zu schützen“ (Frage 22).
  • 12. August 2024: Der deutsche Digital Services Coordinator (DSC) hat die „User Rights GmbH“ als erste nationale außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Online-Plattformen nach Art. 21 Abs. 3 DSA zertifiziert. Die User Rights GmbH hatte als erste Organisation in Deutschland einen Antrag auf Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle gestellt und das entsprechende Zulassungsverfahren durchlaufen. Ab sofort können Nutzer dort kostenlos Schlichtungsanträge einreichen, um sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren. Die Stelle konzentriert sich auf Streitschlichtungen bei Social Media-Plattformen und nimmt zu Beginn nur Anträge im Zusammenhang mit den Plattformen TikTok, Instagram und LinkedIn entgegen. Weitere Plattformen sollen demnächst folgen. Eine Fallprüfung durch die User Rights GmbH ist hier möglich.
  • 12. August 2024: Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Thierry Breton hat auf der Online-Plattform X einen offenen Brief an Elon Musk veröffentlicht, in dem er ihn und seine Online-Plattform X vor Verletzungen des DSA gewarnt hat. Anlass war das zwischen ihm und dem US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump geplante Interview auf X sowie Musks Äußerungen zu den Ausschreitungen in Großbritannien. Breton betont, dass X aufgrund der großen Nutzeranzahl in Europa als VLOP eingestuft sei und deswegen besonderen Pflichten des DSA unterliege. Jede Verbreitung von Beiträgen, die „Gewalt, Hass oder Rassismus“ Vorschub leisteten, könnte Auswirkungen auf die laufenden förmlichen Verfahren gegen X haben (siehe Meldungen vom 8. Mai 2024 und 18. Dezember 2023). Musk reagierte auf den Brief mit einem in anderen Medien stark kritisierten Meme.
  • 8. August 2024: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale) ist nach eigenen Angaben gegen ein Unternehmen vorgegangen, das sich auf seiner Webseite als „Geprüfter Digital Service Act (DSA) Trusted Flagger“ bezeichnet hatte. Das Unternehmen habe geworben, als „Trusted Flagger″ für Dritte gegen Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Tatsächlich sei das Unternehmen aber nicht als Trusted Flagger bzw. Vertrauenswürdiger Hinweisgeber i.S.d. Art. 20 DSA von einem zuständigen DSC zertifiziert worden. Das stellt in den Augen der Wettbewerbszentrale eine unzulässige wettbewerbsrechtliche Irreführung dar. Trusted Flagger weisen sich durch besondere Sachkenntnis und Kompetenz bzgl. der Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte auf bestimmten Gebieten aus. Ihre Eingaben müssen daher von Online-Plattformen priorisiert behandelt werden. Der Status des Trusted Flaggers wird auf Antrag durch den nationalen DSC desjenigen Mitgliedstaats anerkannt, in dem der Antragsteller niedergelassen ist. Die Kommission hat eine Liste aller in der EU bislang zertifizierten Trusted Flaggers veröffentlicht (siehe Meldung vom 19. Juni 2024).  
  • 5. August 2024: Die Kommission erklärt die Verpflichtungszusagen von TikTok für verbindlich, wonach sich TikTok verpflichtet, (i) das „TikTok Lite Rewards″ Programm dauerhaft einzustellen und (ii) zukünftig keine anderweitigen Programme zu initiieren, die diese Einstellung umgehen. Damit reagiert TikTok auf die Einleitung des förmlichen Verfahrens durch die Kommission vom 22. April 2024 (siehe Meldung vom 22. April 2024), in der die Kommission erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit einer solchen Funktion mit den Vorgaben des DSA geäußert hatte. TikTok hatte bereits am 24. April 2024 (vorläufig) reagiert und die Funktion abgestellt (siehe Meldung vom 24. April 2024). Die Entscheidung der Kommission hat gewisse historische Bedeutung: Zum ersten Mal hat die Kommission eine Verpflichtungszusage eines VLOPs akzeptiert, gegen die ein förmliches Verfahren nach dem DSA eingeleitet wurde.
  • 31. Juli 2024: Die Europäische Kommission startet Sondierungen zur Erstellung von DSA-Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen. Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien verbindlich vorgeben, wie Online-Plattformen ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige gemäß dem DSA umzusetzen haben. Die Leitlinien sollen noch vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden und dürften für erheblichen Änderungsaufwand bei allen Online-Plattformen sorgen (mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen). Bis zum 30. September 2024 können Beiträge (bspw. wissenschaftliche Berichte und Forschungsarbeiten) eingereicht werden, die die Kommission bei der Erstellung der Leitlinien berücksichtigen kann. Anschließend soll eine Konsultation zu dem Entwurf der Leitlinien durchgeführt werden.     
  • 29. Juli 2024: Das European Board for Digital Services (EBDS) veröffentlicht einen Bericht über die vergangenen EU-Wahlen. Der Bericht gibt einen Überblick über die von der Kommission und den nationalen DSC (Digital Services Coordinators) ergriffenen Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung des DSA sowie über diejenigen Maßnahmen, die im Rahmen des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) im Rahmen der EU-Wahl ergriffen wurden (siehe Meldung vom 26. März 2024). Das Resümee fällt insgesamt positiv aus. Insbesondere die Zusammenarbeit des EBDS und der DSC sowie der EDMO habe gut funktioniert. Im Umfeld der Wahlen konnten keine größeren oder systemischen Desinformationsvorfälle erkannt werden, auch wenn der Zusammenhang zu den getroffenen Maßnahmen nicht nachweisbar sei. Die für die EU-Wahlen initiierte Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Wahlen″ des EBDS soll zu einer ständigen Arbeitsgruppe ausgebaut werden, die auch zum Schutze nationaler und kommunaler Wahlen aktiv werden soll. Davon könnten unter anderem die anstehenden Landtagswahlen in Deutschland profitieren. Der 2018 ins Leben gerufene, 2022 überarbeitete und 2023 für die EU-Wahl angepasste Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation soll zügig in einen für digitale Dienste verbindlichen Verhaltenskodex umgewandelt werden.
  • 29. Juli 2024: Die Kommission führt eine Ausschreibung durch, um technische Unterstützung für Marktinformationen, die Erhebung von Nachweisen und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des DSA zu erhalten. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt und betrifft thematisch den Aufbau von Marktinformationen und Fachwissen, um die Aufsicht der VLOPs und VLOSEs zu verbessern (Los 1), wiederkehrenden Risiken zu identifizieren und zu adressieren (Los 2) sowie die Vorgaben für Online-Marktplätze, insbesondere in Bezug auf die Vorgaben zu Online-Werbung (Los 3). Die Ausschreibung läuft bis zum 12. September 2024.
  • 25. Juli 2024: Die Kommission beschließt mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Spanien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande und Schweden einzuleiten. Diese Mitgliedstaaten haben nach Ansicht der Kommission entweder die DSC für die Durchsetzung des DSA nicht benannt oder den etwaig benannten Behörden keine ausreichenden Befugnisse zur Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen unter dem DSA eingeräumt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, begründete Stellungnahmen an die Länder zu richten.
  • 23. Juli 2024: Das OLG Nürnberg hat in dem Endurteil v. 23. Juli 2024 (3 U 2469/23) Stellung zur Haftungsprivilegierung der Videoplattform YouTube nach Art. 6 DSA genommen. Nach Ansicht des OLG Nürnberg stehe die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung und den bisherigen Haftungsbeschränkungen nach § 10 Satz 1 TMG a.F. mit Art. 6 DSA im Einklang. Entsprechend könne YouTube nur dann als mittelbare Störerin haften bzw. müsse nur dann tätig werden, wenn die Beanstandung eines Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Meldung unschwer – d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden könne. Die Unaufklärbarkeit der Rechtswidrigkeit dürfe dabei nicht zulasten des Hostingdiensteanbiete gehen. Auch im Rahmen des Meldeverfahrens müsse gem. Art. 16 Abs. 3 DSA die Information einem sorgfältig handelnden Hostingdiensteanbieter ermöglichen, ohne eingehende rechtliche Prüfung festzustellen, dass die einschlägige Tätigkeit oder Information rechtswidrig sei. Sie dürfe es nicht erforderlich machen, dass der Hostingdiensteanbieter den Kontext eigenständig einschätzen und einer detaillierten juristischen Prüfung unterziehen müsse. Offen ließ das OLG Nürnberg, ob Art. 6 DSA grundsätzlich auf Unterlassungsansprüche anwendbar sei, sowie die Frage, ob die Rechtsprechung des BGH mit dem DSA vereinbar sei, wonach immer auch die Stellungnahme des jeweiligen Nutzers einzuholen sei, von dem die angegriffenen Inhalte stammen. Das Urteil des OLG Nürnberg enthält darüber hinaus interessante Ausführungen zu der Auswirkung der vorbeschriebenen Grundsätze auf das prozessuale Verfahren, insbesondere zur (beschränkten) sekundären Darlegungslast von Hostinganbietern. Die Revision wurde nicht zugelassen.
  • 18. Juli 2024: Nach Malta (siehe Meldung vom 10. Juli 2024steht auch in Ungarn die Ernennung einer außerordentlichen Streitbeilegungsstelle i.S.d. Art. 21 DSA bevor. Der nationale DSC hat selbst aus mehreren Bewerbern einen neunköpfigen Rat ausgewählt, der Fachwissen aus verschiedenen Bereichen einbringen soll. Nachdem sich dieses Gremium eine Geschäftsordnung gegeben hat, kann es als Streitbeilegungsstelle zertifiziert werden.
  • 12. Juli 2024: Die Kommission setzt X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, dass die Plattform in drei Fällen gegen Regelungen des DSA verstoße. Die Kommission beanstandet, dass der Status als „verifiziertes″ Konto („blaue Häkchen″) mithilfe eines kostenpflichtigen Abos ohne tatsächliche Verifikation erlangt werden könne. Außerdem genüge das Werbearchiv von X nicht den Transparenzanforderungen für Werbung. Schließlich gewähre X Forschenden keinen ausreichenden Zugang zu seinen öffentlichen Daten. X hat nun Gelegenheit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Im Anschluss daran wird die Kommission eine endgültige Entscheidung treffen. Wird sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, wird diese einen Nichteinhaltungsbeschluss erlassen, durch welchen Bußgelder von bis zu 6% des weltweiten Umsatzes von X verhängt werden könnten. Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der Kommission postet der CEO von X Elon Musk auf X, dass die Kommission X einen „illegalen geheimen Deal″ („illegal secret deal″) angeboten habe, dann keine Bußgelder gegen die Plattform zu verhängen, wenn X heimlich Meinungen zensiere. Einzelheiten zu seinen Vorwürfen nannte Musk nicht. Das förmliche Verfahren gegen X wurde im vergangenen Dezember eingeleitet (siehe Meldung vom 18. Dezember 2023).
  • 10. Juli 2024: Die Kommission benennt die tschechische Porno-Plattform XNXX als VLOP. Die Plattform hat nun vier Monate Zeit, um die VLOP-Vorschriften des DSA umzusetzen. Sie ist mitunter verpflichtet, besondere Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz der Online-Nutzer – insbesondere von Minderjährigen – zu ergreifen, Forschern öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung zu stellen und ein Werbearchiv zu veröffentlichen. Zudem muss XNXX bis Mitte November einen Risikobewertungsbericht vorlegen. Die Kommission wird die Einhaltung dieser Pflichten gemeinsam mit dem tschechischen DSC überwachen. 
  • 10. Juli 2024: In Malta wurde von dem maltesischen DSC das erste Unternehmen als außerordentlichen Streitbeilegungsstelle i.S.d. Art. 21 DSA) benannt. Soweit ersichtlich, ist Malta damit der erste Mitgliedstaat, in dem eine solche Stelle ihre Tätigkeit aufnimmt. Das hat große praktische Relevanz, da aufgrund des Forum Shoppings jeder Plattform-Nutzer in der EU sich nun an diese Stelle wenden kann. Der Prozess soll denkbar einfach sein („wenige Klicks″). Die Nutzer tragen dabei in der Regel keine finanziellen Risiken (solange sie nicht bösgläubig agieren, vgl. Art. 21 Abs. 5 DSA).
  • 5. Juli 2024: Die Kommission übermittelt ein weiteres Auskunftsersuchen an Amazon bezüglich Informationen über die Transparenz von Empfehlungssystemen sowie Bestimmungen zu ihrem Werbearchiv und dem Risikobewertungsbericht. Insbesondere fordert die Kommission detaillierte Informationen über die Eingabefaktoren, Merkmale, Signale, Informationen und Metadaten für Empfehlungssysteme und die Optionen für Nutzer, sich vom Profiling für Empfehlungssysteme abzumelden. Amazon musste die geforderten Informationen bis zum 26. Juli 2024 übermitteln. 
  • 4. Juli 2024: Der Bundestag beschließt in seiner 181. Sitzung die Besetzung des DSC Beirats. Als Vertreter aus der Wissenschaft wurden gewählt Christina Elmer (Professorin für Digitalen Journalismus und Datenjournalismus, TU Dortmund), Henrike Weiden (Professorin für das Recht der Digitalisierung, Hochschule München), Tobias Mast (Medienwissenschaftler, Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut) und Ulrike Klinger (Professorin für Political Theory and Digital Democracy, Europa-Universität Viadrina). Als Vertreter aus der Zivilgesellschaft wurde gewählt Lina Ehrig(Verbraucherzentrale Bundesverband), Svea Windwehr (Zentrum für Digitalen Fortschritt D64), Josephine Ballon (HateAid), Matthias Spielkamp (Bündnis F5 bestehend aus AlgorithmWatch, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Open Knowledge Foundation Deutschland, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland), Theresa Widlok (Load), Markus Hartmann (Leitender Oberstaatsanwalt, Leiter der ZAC NRW) und Siegfried Schneider (Staatsminister a.D.). Als Vertreter der Wirtschaftsverbände wurden gewählt Susanne Dehmel (Digitalverband Bitkom), Alexander Rabe (Verband der Internetwirtschaft Eco) und Dirk Freytag (Präsident Bundesverband Digitale Wirtschaft). Damit wurden ausschließlich natürliche Personen als Vertreter gewählt. Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben des DDG wurden somit statt 16 nur 14 Mitglieder gewählt. Grund hierfür ist, dass die AfD-Fraktion statt zwei Vertretern nur einen vorschlug (den Informatiker Hadmut Danisch), welcher vom Bundestagsplenum abgelehnt wurde.
  • 2. Juli 2024: Das EuG lehnt den Antrag von Pornhub auf einstweilige Aussetzung des Kommissionsbeschlusses, Pornhub als VLOP einzustufen, ab (Beschluss vom 2. Juli 2024, Rechtssache T‑138/24 R). Mit der am 1. März 2024 erhobenen Klage hatte die Betreiberin von Pornhub, die Aylo Freesites LTD, beantragt, den Beschluss der Kommission, mit dem Pornhub als VLOP benannt wurde, für nichtig und Art. 39 DSA für unanwendbar zu erklären, soweit er verlangt, dass ein Werbearchiv öffentlich zugänglich gemacht wird. Der parallel gestellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde vom EuG insbesondere abgelehnt, weil eine Aussetzung die Wettbewerbssituation von Pornhub im Vergleich zu anderen Akteuren im digitalen Sektor unangemessen verändern würde. Die Plattform habe nicht ausreichend dargelegt, dass ihre Interessen an einer Aussetzung die Interessen der anderen Akteure überwiegen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
  • 1. Juli 2024: Die Kommission veröffentlicht eine Übersicht aller Digital Services Coordinators (DSC) der EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Links zu den jeweiligen DSC. Die DSC sind für die Überwachung, Durchsetzung und Koordinierung des DSA für in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Anbieter von Vermittlungsdiensten zuständig, soweit es sich hierbei nicht um VLOPs oder VLSOEs handelt, die von der Kommission beaufsichtigt werden.
  • 1. Juli 2024: Nach dem Inkrafttreten des DDG wurde Anfang Juni 2024 die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ („KidD“) bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtet. Die KidD ist in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der DSA-Pflichten in Bezug auf die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Diensten (vgl. Art. 14 Abs. 3 und Art. 28 DSA), soweit diese nicht Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag betreffen (vgl. § 12 Abs. 2 DDG). Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, ernannte nun Michael Terhörst zum ersten Leiter der KidD. Der Volljurist verfügt nach Angaben der BzKJ über langjährige Erfahrung in den Bereichen des Kinder- und Jugendmedienschutzes und des Jugendschutzrechts. 
  • 28. Juni 2024: Die Kommission richtet förmliche Auskunftsersuchen an die beiden VLOPs Temu und Shein. Es geht unter anderem um das Melde- und Abhilfeverfahren (Art.16 DSA) sowie mögliche „Dark Patterns“ (Art. 25 DSA). Daneben sind der Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Gestaltung der Benutzeroberfläche Gegenstand des Auskunftsersuchens. Bis zum 12. Juli 2024 müssen Temu und Shein der Kommission nun die geforderten Informationen übermitteln. Das Auskunftsersuchen geht mitunter auf die Beschwerde des europäischen Verbraucherverbands (BEUC) bei der Kommission zurück (siehe Meldung vom 16. Mai 2024).
  • 24. Juni 2024: Aus einer Antwort des EU-Binnenmarktkommissars Thierry Breton im Auftrag der Kommission geht hervor, dass der Aufbau der im DSA vorgesehenen Transparenzdatenbank nur schleppend vorangehe. Bislang seien in der von der Kommission verwalteten Transparenzdatenbank fast ausschließlich Berichte von VLOP´s zu finden. Es existiere derzeit lediglich ein einziger Bericht, der von einer Online-Plattform stamme, die nicht als VLOP benannt sei. Das Problem liegt jedoch nicht bei den Online-Plattformen, die seit vollständiger Geltungserlangung des DSA am 17. Februar 2024 zur Übermittlung der Informationen verpflichtet sind (Art. 24 Abs. 5 DAS). Grund hierfür sei vielmehr, dass die für das Onboarding auf die Transparenzdatenbanken der Online-Plattformen zuständigen nationalen Digital Service Coordinators („DSC“, Aufsichtsbehörden) nicht ihren Aufgaben nachkämen bzw. einzelne Mitgliedsstaaten noch nicht einmal DSC benannt hätten. Aus dem Grund forderte der einflussreiche IT- und Kommunikationsindustrieverband CCIA (Computer and Communications Industry Association) bereits Anfang des Jahres eine entsprechende „Schonfrist“ für die Online-Plattformen (siehe Meldung vom 19. Januar 2024). Weitere Informationen zur Transparenzdatendank sind hier verfügbar.
  • 20. Juni 2024: Das Europäische Gremium für digitale Dienste (engl. „European Board for Digital Services“, kurz „EBDS“, vgl. Art. 61 ff. DSA) ist zu seinem fünften Board Meeting zusammenkommen. Das EBDS setzt sich aus den Digital Services Coordinators (DSC) der Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission im Vorsitz. Diskutiert wurde insbesondere über die Umsetzung des „Disinformation and Hate Speech Codes of Conduct“, einem Verhaltenskodex für VLOPs im Kampf gegen Desinformation und Hassrede, sowie über die Erstellung von Leitfäden zu  Art. 28 DSA, der den Online-Schutz Minderjähriger regelt. Darüber hinaus einigte sich das EBDS auf den Aufbau von insgesamt acht Working Groups (WG), die sich u.a. Themen wie den Schutz von Minderheiten oder Online-Marktplätze widmen. Das nächste Meeting soll am 12. Juli 2024 stattfinden. Weitere Informationen zum EBDS, den beschlossenen Working Groups sowie den Inhalten der bisherigen Board Meetings sind hier erhältlich.
  • 19. Juni 2024: Die Kommission veröffentlicht eine Liste von Stellen, denen von nationalen Digital Services Coordinators der Status eines DSA Trusted Flaggers zuerkannt wurden (auch „vertrauenswürdige Hinweisgeber“). Trusted Flagger weisen sich durch besondere Sachkenntnis und Kompetenz bzgl. der Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte aus. Ihre Eingaben müssen daher von Online-Plattformen priorisiert behandelt werden (Art. 22 DSA). Es ist jedoch fraglich, wie aktuell die von der Kommission online veröffentlichte Liste ist. So veröffentlichte beispielsweise der österreichische DSC bereits 7. Juni 2024 (siehe Meldung vom 7. Juni 2024) die Zuerkennung eines Trusted Flagger Status, der in der Liste der Kommission noch nicht eingetragen ist (Stand 29. Juli 2024).
  • 13. Juni 2024: Die Kommission sendet den im Dezember 2023 als VLOPs benannten Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos DSA Auskunftsersuchen. Darin werden diese aufgefordert, nähere Angaben darüber zu machen, wie sie die Risiken im Zusammenhang mit dem Jugendschutz prüfen und mindern, wie sie die Verbreitung illegaler Inhalte verhindern und wie sie intern die Einhaltung der DSA-Vorschriften sicherstellen. Für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben zum Auskunftsersuchen kann die Kommission Geldbußen verhängen und im Falle einer Nichtbeantwortung beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern, was dann im äußersten Fall mittels Zwangsgeldern durchgesetzt werden kann.
  • 7. Juni 2024: Der EU-Binnenkommissar Thierry Breton gibt eine Erklärung zu LinkedIn ab. Im März dieses Jahres hatte die Kommission eine Funktion auf LinkedIn beanstandet, die es Werbetreibenden ermöglichte, Nutzer auf Grundlage ihrer Mitgliedschaft in LinkedIn Gruppen anzusprechen (siehe Meldung vom 14. März 2024). Über die Auswertung der Informationen über die Mitgliedschaft in bestimmten LinkedIn Gruppen wurde ein Profiling ermöglicht, das besondere personenbezogene Daten enthielt, wie beispielsweise die politische Meinung, die sexuelle Orientierung oder die ethnische Herkunft. LinkedIn stellte die Funktion zwischenzeitlich ein. Breton betont in seiner Erklärung, dass die Kommission weiterhin die wirksame Einhaltung des DSA durch LinkedIn überwache, die freiwillige Einstellung der Funktion aber positiv zur Kenntnis genommen habe. 
  • 7. Juni 2024: Die in Österreich als Digital Services Coordinator benannte unabhängige Medienbehörde KommAustria hat der Rat auf Draht gemeinnützige GmbH den Status als Trusted Flagger verliehen im Bereich des Schutzes der Rechte des Kindes gemäß Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des Schutzes der mentalen und physischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, des Schutzes vor der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie vor sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die online gegen Minderjährige begangen werden sowie des Jugendschutzes zuerkannt (Art. 22 Abs. 2 DSA sowie § 2 Abs. 3 Z 3 des österreichischen Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G)).
  • 6. Juni 2024: Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller berichtet im Digitalausschuss des Bundestages, dass bereits 13 von 15 Stellen des deutschen DSC besetzt seien. Laut Müller würden fünf Teams oder Aufgabenbereiche angestrebt: Neben dem Grundsatzbereich und der nationalen Koordination die Bereiche Beschwerdemanagement und IT-Verfahren, die nationale Aufsicht und Bußgeldverfahren sowie die EU-Koordination einschließlich systemischer Risiken. Aktuell befasse man sich insbesondere mit dem Aufbau von Kommunikationskanälen und dem Zugang von Wissenschaftlern und Forschern zu Daten. Wann die Leitungsstelle für den DSC aufgeschrieben und besetzt werde, die Müller derzeit noch kommissarisch wahrnimmt, sei noch nicht absehbar.
  • 31. Mai 2024: Die Kommission benennt den Online-Marktplatz Temu als VLOP. Die gerade einmal seit zwei Jahren bestehende Plattform hat nach Auffassung der Kommission durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer und überschreitet damit den maßgeblichen Schwellenwert. Mit einer Frist von vier Monaten muss Temu nun die besonderen Vorschriften für VLOPs umsetzen. Dazu gehört insbesondere das Ergreifen von Maßnahmen, um den Vertrieb von Fälschungen und unsicheren Produkten auf der Plattform zu unterbinden, bessere Verbraucherschutzmaßnahmen zu implementieren sowie ein höheres Maß an Transparenz und Rechenschaftspflichten zu schaffen.
  • 30. Mai 2024: Laut einem Bericht des Spiegels hat die allgemeinnützige GmbH HateAid beim Digital Services Coordinator Deutschland formelle Beschwerde gegen TikTok eingereicht. Nach Ansicht von HateAid verstoße TikTok gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Melde- und Abhilfeverfahrens nach Art. 16 DSA. Gemeinsam mit dem Juristen Daniel Holznagel hatte HaidAid die Meldefunktion von TikTok analysiert und kam dabei zu der Einschätzung, dass das von TikTok eingerichtete Melde- und Abhilfeverfahren die DSA-Vorgaben nur unzureichend umsetze.
  • 27. Mai 2024: Die Wettbewerbszentrale nimmt TEMU wegen verschiedener Verstöße gegen Transparenzpflichten vor dem OLG Frankfurt a.M. auf Unterlassung in Anspruch. Die Wettbewerbszentrale bemängelt insbesondere, Temu stelle keine Informationen dazu bereit, ob es sich bei Anbietern von Waren um Unternehmer handele. Auf diese Weise würde Temu gegen die Transparenzpflicht aus Art. 30 DSA verstoßen und sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. 
  • 24. Mai 2024: Der Think Tank „The Centre on Regulation in Europe” (CERRE) ergänzt in einem Bericht mit dem Titel „Systemic Risk in Digital Services: Benchmarks for Evaluating the Management of Risks to Electoral Processes” die von der Kommission im März 2024 vorgestellten Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen von VLOPs und VLSEs bei Wahlprozessen (siehe Meldung vom 26. März 2024). In dem Bericht arbeitet CERRE konkrete Maßstäbe heraus, anhand derer der Erfolg oder Misserfolg der von der Kommission empfohlenen Maßnahmen bewertet werden kann. 
  • 17. Mai 2024: Die Kommission stellt ein weiteres Auskunftsersuchen an Microsoft bezüglich der Suchmaschine Bing: Das Unternehmen soll interne Dokumente zu Risiken der verwendeten generativen KI wie Falschinformationen und Deepfakes vorlegen. Am 14. März 2024 hatte die Kommission diesbezüglich bereits ein erstes Auskunftsersuchen gestellt (siehe Meldung vom 14. März 2024). Das Unternehmen hat nun bis zum 27. Mai 2024 Zeit, der Kommission die angeforderten Informationen vorzulegen.
  • 16. Mai 2024: Die Kommission leitet ein förmliches Verfahren gegen Meta ein aufgrund möglicher Verstöße gegen den Schutz Minderjährigen. Konkreter Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob Meta eine ausreichende Bewertung derjenigen Risiken vorgenommen hat, die durch die Gestaltung der Online-Schnittstellen von Facebook und Instagram für Minderjährige verursacht werden und zu Suchtverhalten führen können. Untersucht wird in dem Zusammenhang auch, ob Meta geeignete Risikominderungsmaßnahmen getroffen hat, um ein ausreichendes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige zu gewähren. 
  • 16. Mai 2024: Der europäische Verbraucherverband (BEUC) legt bei der Kommission Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu ein. Gegenstand der Beschwerde sind Geschäftspraktiken von Temu, die nach Ansicht des BEUC gegen Vorschriften des DSA verstoßen. Nach Ansicht der Generaldirektorin Monique Goyens würden Verbraucherinteressen insbesondere dadurch missachtet, dass die auf dem Marktplatz angebotenen Kosmetika nicht die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zu den jeweiligen Inhaltsstoffen enthielten. Zudem sei oft unklar, wer Anbieter des Produktes sei. Neben der Beschwerde des BEUC haben 17 Mitglieder des BEUC zusätzlich Beschwerden bei ihren jeweiligen nationalen Behörden eingereicht.
  • 14./17. Mai 2024: Die Online-Marktplätze Temu und Shein geben nach Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Unterlassungserklärungen ab. Die Vorständin des vzbv Ramona Pop zeigt sich zufrieden mit der Rechtsdurchsetzung und betont die hohe Bedeutung des digitalen Verbraucherschutzes. Insbesondere die Kommission habe nun die Aufgabe, den digitalen Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode auf dem europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sich die Onlinehändler und Plattformen an die Regularien halten.  
  • 13. Mai 2024: Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) wird nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten im Rahmen eines Mantelgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt das DDG am 14. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Telemediengesetz außer Kraft und viele andere Gesetze werden durch das Mantelgesetz angepasst. Dies ist unter anderem erforderlich, da in allen Gesetzen der Begriff der „Telemedien“ geändert wird in „Digitale Dienste“. Damit bestehen ab dem 14. Mai 2024 auch offiziell Bußgeldregelungen sowie eine Aufsicht in Deutschland für die Durchführung des DSA. Als DSC (Digital Service Coordinator) wird eine weitestgehend unabhängige Stelle innerhalb der BNetzA benannt, die noch zu schaffen ist. Neben Regelungen zur Durchführung des DSA enthält das DDG auch Bestimmungen zur Durchführung der P2B-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1150), für die es in Deutschland bislang keine Regelungen gab. 
  • 8. Mai 2024: Die EU-Kommission stellt ein weiteres Auskunftsersuchen an X. In der Vergangenheit wurde bereits ein förmliches Verfahren gegen die Plattform eröffnet, um den Verdacht verschiedener DSA-Verstöße zu prüfen (siehe Meldung vom 18. Dezember 2023 unten). Mit dem neuen Auskunftsersuchen verlangt die Kommission weitere Informationen zur Content-Moderation der Plattform, zur Risikobewertung und den Abhilfemaßnahmen mit Blick auf Auswirkungen durch generative KI.
  • 30. April 2024: Die Kommission stellt ein DSA Whistleblower Tool zur Verfügung, das es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie anderen Personen mit Insider-Informationen ermöglicht, anonyme Hinweise zu DSA-Verstößen durch VLOPs/VLOSEs direkt bei der Kommission zu melden. Das Tool bietet neben der Möglichkeit direkter Meldung auch das Anlegen einer „Secure Inbox“. Damit kann die Kommunikation mit der Kommission direkt und anonym über das Tool geführt werden. Meldungen sind in allen EU-Amtssprachen möglich.
  • 30. April 2024: Die Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Meta ein, um mögliche DSA-Verstöße durch die sozialen Plattformen Facebook und Instagramm zu prüfen. Das Verfahren werde sich insbesondere auf irreführende Werbung und Desinformation auf den Plattformen sowie die Sichtbarkeit politischer Inhalte konzentrieren. Die Kommission vermutet, dass Meta mit der Art und Weise, wie Nutzern politische Inhalte in ihren „Feeds“ angezeigt würden, nicht den Verpflichtungen aus dem DSA nachkomme. Dem Unternehmen wird außerdem vorgeworfen, „CrowdTangle“, ein seit Jahren bestehendes Instrument für Echtzeit-Wahlüberwachung, ohne angemessenen Ersatz in Funktion und Umfang einzuschränken. Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Wahl des Europäischen Parlaments und weiteren Wahlen in den Mitgliedstaaten sei der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation und Manipulation von zentraler Bedeutung. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie einstweilige Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung zu ergreifen. 
  • 29. April 2024: Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) mahnt den Online-Einzelhändler Shein wegen unzulässiger Geschäftspraktiken ab und stützt sich hierbei auch auf vermeintliche Verstöße gegen Pflichten aus dem DSA. Die Plattform verstoße nach Ansicht des vzbv durch manipulative Gestaltungen (Dark Patterns) gegen Vorgaben des DSA. Neben willkürlichen Rabatthöhen und fehlenden Informationen für Bewertungen wirft der vzbv Shein außerdem Greenwashing vor 
  • 26. April 2024: Die Kommission benennt den chinesischen Online-Einzelhändler Shein als VLOP. Die Plattform habe in der EU durchschnittlich monatlich über 45 Millionen aktive Nutzer und läge damit über den maßgeblichen Schwellenwerten des DSA. Shein muss nun innerhalb einer Frist von vier Monaten sämtliche VLOP-spezifischen Pflichten des DSA umsetzen. Zu diesen Pflichten gehören das Ergreifen von Maßnahmen, um den Vertrieb von Fälschungen und unsicheren Produkten auf der Plattform zu vermeiden, bessere Verbraucherschutzmaßnahmen zu implementieren, insbesondere zum Schutz von minderjährigen Nutzern, sowie ein höheres Maß an Transparenz und Rechenschaftspflichten zu schaffen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird die Kommission gemeinsam mit dem irischen DSC überwachen. 
  • 26. April 2024: Der Bundesrat billigt das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), das der Durchführung des DSA in Deutschland dient. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzesblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 
  • 24. April 2024: Die Kommission leitet mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs Mitgliedstaaten ein. Für Estland, Polen und die Slowakei besteht der Grund darin, dass diese noch keine Koordinatoren für digitale Dienste (kurz „DSC“ von engl. Digital Services Coordinators) ernannt hatten, obwohl die Frist hierzu bereits am 17. Februar 2024 endete (Art. 49 Abs. 3 DSA). Zypern, Tschechien und Portugal hatten zwar schon DSCs benannt, diese jedoch noch nicht mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit zu reagieren. 
  • 24. April 2024: TikTok setzt die Belohnungsfunktion der neuen App TikTok lite vorläufig aus. Zuvor hatte die EU-Kommission ein zweites förmliches Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den DSA gegen die Plattform eingeleitet (siehe nachstehende Meldung vom 22. April 2024). TikTok kommt durch die Abschaltung des Dienstes möglichen einstweiligen Maßnahmen der EU-Kommission zuvor.
  • 22. April 2024: Die Kommission leitet ein zweites förmliches Verfahren gegen TikTok ein. Hiermit will die Kommission prüfen, ob der in Frankreich und Spanien bereits angebotene neue Dienst TikTok Lite gegen den DSA verstößt. Der Dienst enthält u.a. das neue Feature „Task and Reward Program“, womit durch das Erfüllen von Aufgaben in Form des Konsumierens und Abonnierens von Videoinhalten und -kanälen Gutschriften gesammelt werden, die die Nutzenden dann in geldwerte Gutscheine und Produkte bei anderen Anbietern einlösen können. Die Kommission ist der Ansicht, dass TikTok als VLOP vor der Einführung eines solchen Features eine Risikobewertung nach Art. 34 DSA sowie etwaige risikomindernde Maßnahmen nach Art. 35 DSA hätte vornehmen müssen. Grund hierfür sei, dass von diesem Feature ein hoher Suchteffekt ausgehe, der letztlich auch Jugendliche gefährden könne, da TikTok keine wirksamen Mechanismen zur Altersüberprüfung vorhalte. Darüber hinaus übermittelte die Kommission TikTok ein förmliches Auskunftsverlangen zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Kommission vom 17. April 2024. Danach hat TikTok bis zum 23. April 2024 Zeit, den Risikobewertungsbericht für TikTok Lite vorzulegen und bis zum 3. Mai 2024, um Informationen über die Maßnahmen zu erbringen, die die Plattform ergriffen hat, um potenzielle systemische Risiken dieser neuen Funktionen zu mindern. Falls TikTok dem nicht nachkomme, drohten laut Kommission Geldbußen sowie Zwangsgelder. Außerdem habe sich die Kommission eine (teilweise) Aussetzung des Dienstes vorbehalten.
  • 19. April 2024: Nachdem die EU-Kommission die drei Porno-Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos im Dezember 2023 als VLOP benannt hatte, teilt die Kommission nun mit, dass die viermonatige Frist abgelaufen sei und entsprechend für diese Plattformen ab sofort sämtliche VLOP-Pflichten des DSA gelten würden. Im März 2024 hatten die Plattformen noch gegen ihre Einstufung als VLOP Klage beim EuGH erhoben.
  • 18. April 2024: Zalando hat eine weitere Klage im Zusammenhang mit dem DSA gegen die Kommission beim EuGH erhoben. Zusätzlich zu dem bereits laufenden Verfahren von Zalando gegen die Einstufung als VLOP richtet sich die neue Klage nun gegen die Berechnung der Aufsichtsgebühren, die Zalando als VLOP gemäß Art. 43 DSA auferlegt werden (zur Berechnung der VLOP-Gebühren allgemein siehe diesen CMS-Blog). Der Klage vorangegangen waren zwei förmliche Auskunftsersuchen der Kommission zur Berechnungsgrundlage. Die Höhe der Aufsichtsgebühren richtet sich insbesondere auch nach der Anzahl der aktiven monatlichen Nutzer der Plattform. Diese Anzahl ist auch für die Einstufung als VLOP entscheidend. Zalando bemängelt, dass für die Einstufung als VLOP eine andere Anzahl monatlich aktiver Nutzer zugrunde gelegt worden sei als für die Berechnung der Aufsichtsgebühr.
  • 8. April 2024: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale) hat die irische Plattform Etsy (Etsy Ireland UC) vor dem OLG Frankfurt a. M. auf Unterlassung in Anspruch genommen. Gegenstand ist neben vermeintlicher lauterkeitsrechtlicher Verstöße gegen Transparenzpflichten insbesondere der Vorwurf fehlender Pflichtinformationen, die der Online-Marktplatz gemäß Art. 30 DSA über die Verkäufer vorhalten muss, z.B. Adress- und Kontaktdaten.
  • 27. März 2024: Der EuGH hat einen Antrag von Amazon auf Aussetzung der Pflicht, öffentlich ein Werbearchiv zugänglich zu machen (Art. 39 DSA), zurückgewiesen. Zuvor hatte der EuG diesem Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgegeben, wogegen die Kommission Rechtsmittel eingelegt hatte. Der EuGH entschied nun, dass die vom Unionsgesetzgeber vertretenen Interessen den materiellen Interessen von Amazon vorgingen, weshalb die Abwägung zugunsten der Zurückweisung des Aussetzungsantrags ausfalle. Amazon habe unter anderem nicht dargelegt, dass die Existenz oder die langfristige Entwicklung von Amazon auf dem Spiel stünde. Gleichzeitig würde die Aussetzung dazu führen, dass die vollständige Erreichung der DSA-Ziele möglicherweise über mehrere Jahre hinausgeschoben würden, was eine Bedrohung für Grundrechte darstellen würde. Eine Entscheidung im Hauptsachverfahren, in dem Amazon gegen die Einstufung als VLOP vorgeht, steht noch aus. 
  • 26. März 2024: Die Kommission hat Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen von VLOPs und VLSEs bei Wahlprozessen vorgestellt. Diese Leitlinien sollen dazu beitragen, die Integrität und Transparenz von Wahlen in der gesamten EU zu gewährleisten, insbesondere mit Blick auf die Europawahl im Juni 2024. In den Leitlinien werden eine Reihe von Abhilfemaßnahmen und bewährten Verfahren empfohlen. Für Ende April 2024 ist ein Stresstest mit den einschlägigen Interessenträgern geplant. 
  • 26. März 2023: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Online-Marktplatz Temu abgemahnt. Neben vermeintlich irreführenden Rabatten bemängelt der vzbv insbesondere den Einsatz unzulässiger Dark Patterns i.S.d. Art. 25 DSA. Politiker der Ampelkoalition fordern die zuständigen irischen Behörden zum Einschreiten gegen Temu auf.
  • 21. März 2024: Der Bundestag hat das DDG verabschiedet. Mit Stimmen der Ampelkoalition wurde eine vom Ausschuss für Digitales geänderte Fassung des Gesetzes beschlossen. Diese Fassung enthält im Vergleich zum vorherigen Gesetzentwurf u.a. Konkretisierungen zu den Anforderungen an die Leitung der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC). Das DDG wird nun dem Bundesrat vorgelegt, dessen Zustimmung für das Einspruchsgesetz jedoch nicht erforderlich ist. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht genau absehbar. 
  • 14. März 2024: Die Kommission stellt ein förmliches Auskunftsersuchen an LinkedIn. Gegenstand des Auskunftsersuchens ist u.a. der Vorwurf von Werbung, die auf Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruht. LinkedIn muss außerdem informieren, wie es sicherstellt, dass seinen Nutzern alle erforderlichen Transparenzanforderungen für Anzeigen zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform muss die geforderten Informationen bis zum 5. April 2024 vorlegen. Anlass des Auskunftsersuchens waren Beschwerden der Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights (EDRi), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie Global Witness und Bits of Freedom.
  • 14. März 2024: Die Kommission richtet förmliches Auskunftsersuchen an 6 VLOPs und 2 VLSEs. Die 6 VLOPs (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X) und 2 VLSEs (Bing, Google Search) sollen laut dem Ersuchen Auskunft zu den Maßnahmen geben, die sie zur Eindämmung von Risiken in Bezug auf von KI erstellte falsche Informationen im Zusammenhang mit Wahlen ergreifen. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung der viralen Verbreitung von Deepfakes und der automatischen Manipulation von Diensten, die Wähler in die Irre führen können. Die Kommission fordert außerdem Informationen und interne Dokumente über die Risikobewertung bzw. Risikominderung zu den Themen Auswirkung generativer KI auf Wahlprozesse, Verbreitung illegaler Inhalte, Schutz der Grundrechte, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, Schutz von Minderjährigen, psychisches Wohlbefinden, Schutz personenbezogener Daten, Verbraucherschutz und geistiges Eigentum. Die Fragen beziehen sich dabei auf die Erstellung und die Verbreitung der generativen KI-Inhalte.
  • 14. März 2024: Die Kommission hat gegen die VLOP AliExpress (Alibaba Group) ein förmliches Verfahren eingeleitet. Gegenstand ist der Verdacht, dass AliExpress gegen diverse DSA-Sorgfaltspflichten verstoße. Aufgrund der bereits erfolgten vorläufigen Untersuchungen der Kommission und der von AliExpress eingereichten Informationen wird nun die Einhaltung der verschiedenen Sorgfaltspflichten geprüft. Hierbei geht es u.a. um die Bewertung und Minderung der systemischen Risiken bei der Verbreitung illegaler Inhalte, die Meldung illegaler Inhalte, das interne Beschwerdemanagementsystem, die Gestaltung von Empfehlungssystemen sowie den Zugang von Forschern auf die öffentlich zugänglichen Daten von AliExpress.
  • 8. März 2024: Berichten des Nachrichtenportals EURACTIV zufolge gehen nun auch die Betreiber der drei Porno-Plattformen Pornhub (Aylo Freesites Ltd.), XVideos (WebGroup Czech Republic) und Stripchat (Technius Ltd.) gegen ihre Einstufung als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und die damit einhergehenden Pflichten vor. Die drei Plattformen waren erst Ende 2023 als VLOPs eingestuft worden. Damit stellen sich die drei Plattformen in die Reihe von Amazon und Zalando, die auch bereits gegen ihre Stellung als VLOPS und den Pflichten vorgehen.
  • 7. März 2024: Die für die Durchführung des DSA als DSC (Digital Services Coordinator) zuständige finnische Behörde Traficom benennt europaweit den ersten Trusted Flagger (das Copyright Information and Anti-Piracy Centre (CIAPC)). Trusted Flagger sind vom DSA vorgesehene Organisationen, die sich durch besondere Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf rechtswidrige Inhalte auszeichnen und die unabhängig von Anbietern von Online-Plattformen agieren. Die Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet, Meldungen rechtswidriger Inhalte durch Trusted Flaggers vorrangig und unverzüglich zu behandeln.
  • 5. März 2024: Die BNetzA veröffentlicht die von ihr als zukünftiger Digital Services Coordinator (DSC) in Auftrag gegebene Studie „Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland –  Bestandsaufnahme der relevanten Akteure″ des Unternehmens Possible Digital (vormals Public Deutschland). Die 120 Seiten umfassende Zusammenfassung der Studie enthält u.a. eine Typologisierung der digitalen Dienste und unterscheidet – ausgehend von der Struktur des DSA – zwischen neun verschiedenen Typen digitaler Dienste. Außerdem werden neben weiteren ausführlichen Informationen die für den deutschen DSC relevanten Anbieter digitaler Dienste identifiziert (insgesamt rund 4.500) und nach den o.g. Typen kategorisiert aufgelistet.
  • 1. März 2024: Die Kommission hat ein weiteres förmliches Auskunftsersuchen an Meta gerichtet. Es geht insbesondere um die Maßnahmen, die Meta ergriffen hat, um seinen DSA-Verpflichtungen (insb. bzgl. Ranking, Empfehlungssystem, Risikobewertung) bei Facebook und Instagram im Zusammenhang mit der Einführung des werbefreien Abos nachzukommen. Die Fragen bauen u.a. auf den Antworten von Meta auf, die Meta anlässlich des letzten Auskunftsersuchens im Oktober 2023 gegeben hatte. Meta hat bis Mitte März Zeit zur Beantwortung.
  • 21. Februar 2024: Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Bundestages (1. Lesung) äußerten sich geladene Sachverständige vom Bitkom e.V., vzbv, BVDW, Leibniz-Institut für Medienforschung, Uni Mannheim, Lfm NRW, AlgorithmWatch, GFF, BNetzA zum aktuellen Entwurf des DDG. Der Entwurf wurde überwiegend begrüßt, allerdings wurden einzelne Punkte auch kritisch hinterfragt und Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Letzteres betrifft insbesondere die Gestaltung der nationalen Aufsicht und deren finanziellen Mittel. Die Sitzung wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden. Eine Zusammenfassung sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier abrufbar.
  • 19. Februar 2024: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren wegen eines möglichen DSA-Verstoßes gegen TikTok ein. Dabei geht es laut Pressemitteilung der Kommission um verschiedene Themen, u.a. „Jugendschutz, Transparenz bei Werbung, Datenzugang für Forscher sowie Risikomanagement in Bezug auf süchtig machendes Design und schädliche Inhalte.“ Möglich seien Verstöße gegen Art. 25, 34, 35, 39 und 40 DSA. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens sei ergebnisoffen und ziele vorrangig auf die Durchführung einer „eingehenden Untersuchung“ der im Raum stehenden Vorwürfe.
  • 16. Februar 2024: Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Pressemitteilung zum „offiziellen Start“ des DSA. Daraus geht u.a. hervor, dass das „Europäische Gremium für digitale Dienste“ erstmals am 19. Februar tagen wird. Bei dem Gremium handelt es sich um eine unabhängige Beratungsgruppe, die sich aus den DSCs der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Zudem werden als „next steps“ angekündigt, dass (i) die Kommission im März 2024 Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen bei Wahlprozessen annehmen wird, (ii) voraussichtlich im April eine öffentliche Konsultation zu einem delegierten Rechtsakt bzgl. Datenzugang nach dem DSA stattfinden wird, und (iii) die Kommission für Mai die Annahme eines Durchführungsrechtsakts bzgl. Muster für Transparenzberichte plant. 
  • 15. Februar 2024: AlgorithmWatch kündigt an, unmittelbar mit Geltung des gesamten DSA einen Datenantrag beim deutschen DSC (lt. DDG-E eine weitestgehend unabhängige Einrichtung innerhalb der BNetzA) einzureichen, um von Microsoft Informationen zur KI-gestützten Suchmaschine Bing zu erhalten (vgl. Art. 40 Abs. 4 iVm Art. 34 Abs. 1 lit. c DSA). Hintergrund sei, dass die entsprechende Chat-Funktion auf Fragen zu den Wahlen in Bayern, Hessen und Schweiz im Oktober 2023 mit sachlich falschen Antworten reagiere. Dies berge Risiken für demokratische Wahlen. Zur Erinnerung: Viele, aber nicht alle Pflichten des DSA gelten für VLOPs/VLSEs bereits seit dem 16. November 2023. Ab dem 17. Februar 2024 gelten dann alle Pflichten, einschl. der Pflicht zum Datenzugang und Kontrolle (Art. 40).
  • 12. Februar 2024: Die u.a. für den DSA zuständige irische Aufsichtsbehörde Coimisiún na Meán hat „Guidance and Application Forms″ veröffentlicht für die Registrierung als „Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle″ (Art. 21 Abs. 3 DSA) sowie für die Registrierung als „Vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ („Trusted Flagger“, Art. 22 Abs. 2 DSA). Die Entscheidungen der Coimisiún na Meán haben besondere Bedeutung aufgrund der in Irland niedergelassenen Hostingdiensteanbieter und der Auswirkungen auf alle Mitgliedsstaaten (u.a. „Forum-Shopping“).
  • 8. Februar 2024: ⁠Kommission leitet Konsultationsverfahren zur Vorbereitung von Leitlinien zur Risikominderungspflicht von VLOPs/VLSEs ein (Art. 35 DSA). Die Leitlinien sollen insbesondere Best Practices und Risikominderungsmaßnahmen für VLOPs/VLSEs für demokratische Wahlen beinhalten. Hierzu EU-Kommissar Thierry Breton: “2024 is a significant year for elections. That is why we are making full use of all the tools offered by the DSA to ensure platforms comply with their obligations and are not misused to manipulate our elections, while safeguarding freedom of expression.” Rückmeldungen zum ⁠Leitlinienentwurf sind bis zum 7. März 2024 möglich.
  • 8. Februar 2024: Die von der Kommission als VLOPs benannten Unternehmen Meta (Facebook und Instagram) und TikTok haben vor dem EuG Klage gegen die ihnen auferlegten Aufsichtsgebühren (Art. 43 DSA sowie den CMS Blog hierzu) erhoben. Die Abgaben seien unfair, da einige VLOPs/VLSEs wesentlich geringere oder gar keine Gebühren zahlen müssten, während Plattformen wie Facebook / Instagram einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Gesamtkosten zu tragen hätten.
  • 8. Februar 2024: Der Thinktank Stiftung Neue Verantwortung (SNV) veröffentlicht unter dem Titel „The Digital Services Act is in effect – now what?“ eine umfangreiche Analyse zum aktuellen Stand des DSA (vollständige Analyse als PDF auf EnglischExecutive Summary auf Deutsch). Im Fokus der Analyse steht insbesondere die Rolle der nationalen Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinator“, DSC) als wichtigste Kontaktstelle und Aufsichtsbehörde zur effektiven Umsetzung der Ziele des DSA.
  • 2. Februar 2024: Der Bundesrat berät im Plenum seine Stellungnahme zum DDG-E. Kritikpunkte sind u.a. die Übertragung der Zuständigkeit für datenschutzrechtliche Fragen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), da nach Ansicht des Bundesrates die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig seien. Außerdem erwägt der Bundesrat, in das DDG einen Katalog an meldepflichtigen Straftatbeständen aufzunehmen, wie es bereits das NetzDG vorsah, um so Verschlechterungen bei der Meldung und Löschung dieser Inhalte zu vermeiden. Zur Erinnerung: Beim DDG handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. D.h. die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich und der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrates überstimmen.
  • 29. Januar 2024: Die gemeinnützige NGO AlgorithmWatch nimmt Stellung zum DDG-E. Die NGO empfiehlt insbesondere, ein einfaches und effektives Beschwerdesystem sicherzustellen, den vorgesehenen Forschungsetat aufzustocken, den Katalog der Straftaten klarer einzugrenzen sowie die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft über einen Beirat hinaus zu denken und auf Wirkung auszurichten.
  • 29. Januar 2024: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht Stellungnahme zum DDG-E. Darin fordert der vzbv u.a., dass Online-Plattformen und Suchmaschinen mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet werden, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen. Zudem soll die Leitung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste „über einschlägige Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Plattformwirtschaft verfügen“ und die Personal- und Sachmittelausstattung der Koordinierungsstelle „kritisch überprüft“ werden. 
  • 25. Januar 2024: Der gemeinnützige Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), der den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte zum Ziel hat, hat das „Center for User Rights“ eröffnet. Hiermit will der GFF insbesondere strategische Klagen zur Durchsetzung des DSA im Rahmen der Vertretung i.S.d. Art. 86 DSA anstreben.
  • 19. Januar 2024: Der einflussreiche IT- und Kommunikationsindustrieverband CCIA (Computer and Communications Industry Association) fordert in einem öffentlichen Schreiben an die Kommission eine mehrmonatige „Schonfrist“ für Online-Plattformen hinsichtlich der Pflicht zur Einbindung in die Transparenzdatenbank. Viele Mitglieder hätten bislang trotz mehrfacher Nachfragen noch keinen Zugang erhalten. Zudem kursierten widersprüchliche Informationen. Schließlich seien in vielen EU-Mitgliedsstaaten (wie u.a. in Deutschland) noch nicht einmal die zuständigen Behörden benannt und eingerichtet.
  • 18. Januar 2024: DDG-E zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag. Das DDG ist das deutsche Umsetzungsgesetz zum DSA und beinhaltet unter anderem Zuständigkeitsregelungen und OWi-Tatbestände zur Sanktionierung von DSA-Verstößen.
  • 18. Januar 2024: Kommission schickt 17 VLOP und VLSE förmliches Auskunftsersuchen dazu, wie diese den berechtigten Forschenden gemäß Art. 17 DSA unverzüglich Zugang zu den Daten gewähren, die über deren Online-Schnittstellen öffentlich zugänglich sind. 
  • 21. Dezember 2023: Kommission veröffentlicht laufend aktualisierten Überblick zu den benannten VLOP und VLSE sowie zu den wichtigsten Durchsetzungsmaßnahmen gegen diese.
  • 20. Dezember 2023: Kommission veröffentlicht die Benennungsbeschlüsse für die ersten VLOPs und VLSEs . Die Benennungsbeschlüsse folgen einem formellen Prüfverfahren, das die Kommission nach der Veröffentlichung der Nutzerzahlen durch die Online-Plattformen durchgeführt hat.
  • 20. Dezember 2023: Kommission benennt mit Pornhub, Stripchat und XVideos drei weitere VLOPs. Damit sind aktuell insgesamt 20 VLOPs und VLSEs benannt.
  • 19. Dezember 2023: Die Kommission veröffentlicht ein offizielles Q&A zum DSA. Darin werden folgende Themenblöcke behandelt: „Allgemeine Informationen zum DSA“, „Auswirkungen auf die Nutzer“, „Auswirkungen auf die Unternehmen“, „Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten“, „Europäisches Zentrum für die Transparenz der Algorithmen“, und „der Durchsetzungsrahmen“.
  • 18. Dezember 2023: Kommission eröffnet erstmals ein förmliches Verfahren unter dem DSA gegen die Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter). Geprüft wird, ob X in den Bereichen Risikomanagement, Inhaltsmoderation, Dark Patterns, Werbetransparenz und den Zugang zu Daten für Forscherinnen und Forscher gegen den DSA verstoßen hat. 
  • 14. Dezember 2023: Kommission sendet ein Auskunftsersuchen an Apple und Google. Damit fordert die Kommission diese Anbieter auf, weitergehende Informationen darüber vorzulegen, wie etwaige systemische Risiken auf den (Apple) App Store und Google Play ermittelt wurden.
  • 8. Dezember 2023: Kommission startet eine Initiative für die Erstellung verbindlicher Muster für Transparenzberichte nach dem DSA. Dieses Muster soll im ersten Quartal 2024 in Gestalt einer Durchführungsverordnung veröffentlicht werden.
  • 26. Oktober 2023: Erste VLOPs / VLOSEs veröffentlichen DSA-Transparenzberichte. Diese Berichte müssen u.a. Informationen zur Moderation von Inhalten auf den Plattformen und zum Einsatz von automatisierten Systemen enthalten. Die Transparenzberichte dienen der öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht der VLOPs / VLOSEs. 
  • 23. Oktober 2023: Kommission unterzeichnet Vereinbarungen mit französischen und irischen Medienbehörden, um die Durchsetzung des DSA zu fördern. Dies soll insbesondere dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden und der Kommission dienen.
  • 20. Oktober 2023: Kommission veröffentlicht eine neue delegierte Verordnung zum DSA zu „unabhängigen Prüfungen“. Damit wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der Anbietern von VLOPs / VLOSEs sowie Prüfern bei der Ausarbeitung und Herausgabe von Prüfberichten und Durchführungsberichten Orientierung bietet.
  • 18. Oktober 2023: Kommission veröffentlicht eine Empfehlung zur „Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, die sich insbesondere aus der Verbreitung illegaler Inhalte ergeben“. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten zu einer zeitnahen Umsetzung des DSA anzuhalten, damit illegale Inhalte wie illegale Hetze nicht zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit führen.
  • 27. September 2023: EuG veröffentlicht einen Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutzbegehren von Amazon Store auf Aussetzung der Entscheidung der Kommission, Amazon als VLOP im Sinne des DSA zu benennen. Darin wurde die Entscheidung der Kommission insoweit vorläufig ausgesetzt, als Amazon Store aufgrund dieser Entscheidung verpflichtet wäre, ein Online-Werbearchiv gemäß Art. 39 DSA öffentlich zugänglich zu machen (siehe auch hier).
  • 26. September 2023: Kommission veröffentlicht eine Transparenzdatenbank, in der Begründungsschreiben von Hostingdiensten gesammelt werden können, die gehostete Inhalte auf ihren Schnittstellen beschränken.
  • 2. März 2023: Kommission legt in einer delegierten Verordnung die Aufsichtsgebühren für VLOPs und VLOSEs fest. Darin werden die Methodik und das Verfahren für die Berechnung und Erhebung der nach dem DSA geschuldeten Aufsichtsgebühren festgelegt. Zudem sind weitere Einzelheiten zur Bestimmung der geschätzten Gesamtkosten enthalten (siehe auch hier).
  • 31. Januar 2023: Kommission veröffentlicht „Leitlinien zur Verpflichtung zur Veröffentlichung von Benutzernummern“. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wann ein Nutzer als „aktiver Nutzer“ im Sinne des DSA zu werten ist (siehe auch hier).

Bleiben Sie mit unserem CMS Blog zu Neuigkeiten rund um den DSA auf dem Laufenden. Sie können diesen Blog-Beitrag hier über den RSS-Feed abonnieren.

Tags: Digital Services Act DSA TMS