10. April 2024
DSA Hub Digital Services Act
TMC – Technology, Media & Communications

DSA News Hub – Aktuelles zum Digital Services Act

In diesem laufend aktualisierten DSA News Hub finden Sie alle wichtigen News und Veröffentlichungen rund um das „Digitale Grundgesetz“ der EU.

Die EU möchte mit dem Digital Services Act (DSA) rechtswidrige Inhalte im Internet effizienter bekämpfen. Dadurch soll der Grundrechtsschutz im Netz verbessert und ein sichereres und vertrauenswürdigeres Online-Umfeld geschaffen werden. Zu diesem Zweck legt der DSA allen Online-Vermittlungsdiensten umfassende Pflichten auf. Das gilt nicht nur für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen (Very Large Online Platforms / Search EnginesVLOPs und VLOSEs), sondern grundsätzlich für alle Online-Vermittlungsdienste. Bei Verstößen gegen die DSA-Pflichten drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Vorjahresumsatzes und weitere Sanktionen.

Eine kompakte Aufbereitung des finalen DSA-Gesetzestexts (sowie weiterer EU-Gesetzesakte) finden Sie bei unseren CMS DigitalLaws. Auf dieser Website sind die einzelnen Artikel des DSA zusammen mit Verlinkungen zu den jeweils einschlägigen Erwägungsgründen abrufbar – Nutzerfreundlich, leicht durchsuchbar und in zwei Sprachen (deutsch / englisch).

Unser DSA News Hub bietet einen Überblick zu den wichtigsten Neuigkeiten rund um den DSA, einschließlich dem deutschen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), und wird laufend aktualisiert – zuletzt am 8. April 2024.

  • 27. März 2024: Der EuGH hat einen Antrag von Amazon auf Aussetzung der Pflicht, öffentlich ein Werbearchiv zugänglich zu machen (Art. 39 DSA), zurückgewiesen. Zuvor hatte der EuG diesem Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgegeben, wogegen die Kommission Rechtsmittel eingelegt hatte. Der EuGH entschied nun, dass die vom Unionsgesetzgeber vertretenen Interessen den materiellen Interessen von Amazon vorgingen, weshalb die Abwägung zugunsten der Zurückweisung des Aussetzungsantrags ausfalle. Amazon habe nicht dargelegt, dass die Existenz oder die langfristige Entwicklung von Amazon auf dem Spiel stünde. Gleichzeitig würde die Aussetzung dazu führen, dass die vollständige Erreichung der DSA-Ziele möglicherweise über mehrere Jahre hinausgeschoben würden, was eine Bedrohung für Grundrechte darstellen würde. Eine Entscheidung im Hauptsachverfahren, in dem Amazon gegen die Einstufung als VLOP vorgeht, steht noch aus. 
  • 26. März 2024: Die Kommission hat Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen von VLOPs und VLSEs bei Wahlprozessen vorgestellt. Diese Leitlinien sollen dazu beitragen, die Integrität und Transparenz von Wahlen in der gesamten EU zu gewährleisten, insbesondere mit Blick auf die Europawahl im Juni 2024. In den Leitlinien werden eine Reihe von Abhilfemaßnahmen und bewährten Verfahren empfohlen. Für Ende April 2024 ist ein Stresstest mit den einschlägigen Interessenträgern geplant. 
  • 26. März 2023: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Online-Marktplatz Temu abgemahnt. Neben vermeintlich irreführenden Rabatten bemängelt der vzbv insbesondere den Einsatz unzulässiger Dark Patterns i.S.d. Art. 25 DSA. Politiker der Ampelkoalition fordern die zuständigen irischen Behörden zum Einschreiten gegen Temu auf.
  • 21. März 2024: Der Bundestag hat das DDG verabschiedet. Mit Stimmen der Ampelkoalition wurde eine vom Ausschuss für Digitales geänderte Fassung des Gesetzes beschlossen. Diese Fassung enthält im Vergleich zum vorherigen Gesetzentwurf u.a. Konkretisierungen zu den Anforderungen an die Leitung der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC). Das DDG wird nun dem Bundesrat vorgelegt, dessen Zustimmung für das Einspruchsgesetz jedoch nicht erforderlich ist. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht genau absehbar. 
  • 14. März 2024: Die Kommission stellt ein förmliches Auskunftsersuchen an LinkedIn. Gegenstand des Auskunftsersuchens ist u.a. der Vorwurf von Werbung, die auf Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruht. LinkedIn muss außerdem informieren, wie es sicherstellt, dass seinen Nutzern alle erforderlichen Transparenzanforderungen für Anzeigen zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform muss die geforderten Informationen bis zum 5. April 2024 vorlegen. Anlass des Auskunftsersuchens waren Beschwerden der Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights (EDRi), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie Global Witness und Bits of Freedom.
  • 14. März 2024: Die Kommission richtet förmliches Auskunftsersuchen an 6 VLOPs und 2 VLSEs. Die 6 VLOPs (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X) und 2 VLSEs (Bing, Google Search) sollen laut dem Ersuchen Auskunft zu den Maßnahmen geben, die sie zur Eindämmung von Risiken in Bezug auf von KI erstellte falsche Informationen im Zusammenhang mit Wahlen ergreifen. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung der viralen Verbreitung von Deepfakes und der automatischen Manipulation von Diensten, die Wähler in die Irre führen können. Die Kommission fordert außerdem Informationen und interne Dokumente über die Risikobewertung bzw. Risikominderung zu den Themen Auswirkung generativer KI auf Wahlprozesse, Verbreitung illegaler Inhalte, Schutz der Grundrechte, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, Schutz von Minderjährigen, psychisches Wohlbefinden, Schutz personenbezogener Daten, Verbraucherschutz und geistiges Eigentum. Die Fragen beziehen sich dabei auf die Erstellung und die Verbreitung der generativen KI-Inhalte.
  • 14. März 2024: Die Kommission hat gegen die VLOP AliExpress (Alibaba Group) ein förmliches Verfahren eingeleitet. Gegenstand ist der Verdacht, dass AliExpress gegen diverse DSA-Sorgfaltspflichten verstoße. Aufgrund der bereits erfolgten vorläufigen Untersuchungen der Kommission und der von AliExpress eingereichten Informationen wird nun die Einhaltung der verschiedenen Sorgfaltspflichten geprüft. Hierbei geht es u.a. um die Bewertung und Minderung der systemischen Risiken bei der Verbreitung illegaler Inhalte, die Meldung illegaler Inhalte, das interne Beschwerdemanagementsystem, die Gestaltung von Empfehlungssystemen sowie den Zugang von Forschern auf die öffentlich zugänglichen Daten von AliExpress.
  • 8. März 2024: Berichten des Nachrichtenportals EURACTIV zufolge gehen nun auch die Betreiber der drei Porno-Plattformen Pornhub (Aylo Freesites Ltd.), XVideos (WebGroup Czech Republic) und Stripchat (Technius Ltd.) gegen ihre Einstufung als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und die damit einhergehenden Pflichten vor. Die drei Plattformen waren erst Ende 2023 als VLOPs eingestuft worden. Damit stellen sich die drei Plattformen in die Reihe von Amazon und Zalando, die auch bereits gegen ihre Stellung als VLOPS und den Pflichten vorgehen.
  • 5. März 2024: Die BNetzA veröffentlicht die von ihr als zukünftiger Digital Services Coordinator (DSC) in Auftrag gegebene Studie „Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland –  Bestandsaufnahme der relevanten Akteure″ des Unternehmens Possible Digital (vormals Public Deutschland). Die 120 Seiten umfassende Zusammenfassung der Studie enthält u.a. eine Typologisierung der digitalen Dienste und unterscheidet – ausgehend von der Struktur des DSA – zwischen neun verschiedenen Typen digitaler Dienste. Außerdem werden neben weiteren ausführlichen Informationen die für den deutschen DSC relevanten Anbieter digitaler Dienste identifiziert (insgesamt rund 4.500) und nach den o.g. Typen kategorisiert aufgelistet.
  • 1. März 2024: Die Kommission hat ein weiteres förmliches Auskunftsersuchen an Meta gerichtet. Es geht insbesondere um die Maßnahmen, die Meta ergriffen hat, um seinen DSA-Verpflichtungen (insb. bzgl. Ranking, Empfehlungssystem, Risikobewertung) bei Facebook und Instagram im Zusammenhang mit der Einführung des werbefreien Abos nachzukommen. Die Fragen bauen u.a. auf den Antworten von Meta auf, die Meta anlässlich des letzten Auskunftsersuchens im Oktober 2023 gegeben hatte. Meta hat bis Mitte März Zeit zur Beantwortung.
  • 21. Februar 2024: Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Bundestages (1. Lesung) äußerten sich geladene Sachverständige vom Bitkom e.V., vzbv, BVDW, Leibniz-Institut für Medienforschung, Uni Mannheim, Lfm NRW, AlgorithmWatch, GFF, BNetzA zum aktuellen Entwurf des DDG. Der Entwurf wurde überwiegend begrüßt, allerdings wurden einzelne Punkte auch kritisch hinterfragt und Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Letzteres betrifft insbesondere die Gestaltung der nationalen Aufsicht und deren finanziellen Mittel. Die Sitzung wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden. Eine Zusammenfassung sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier abrufbar.
  • 19. Februar 2024: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren wegen eines möglichen DSA-Verstoßes gegen TikTok ein. Dabei geht es laut Pressemitteilung der Kommission um verschiedene Themen, u.a. „Jugendschutz, Transparenz bei Werbung, Datenzugang für Forscher sowie Risikomanagement in Bezug auf süchtig machendes Design und schädliche Inhalte.“ Möglich seien Verstöße gegen Art. 25, 34, 35, 39 und 40 DSA. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens sei ergebnisoffen und ziele vorrangig auf die Durchführung einer „eingehenden Untersuchung“ der im Raum stehenden Vorwürfe.
  • 16. Februar 2024: Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Pressemitteilung zum „offiziellen Start“ des DSA. Daraus geht u.a. hervor, dass das „Europäische Gremium für digitale Dienste“ erstmals am 19. Februar tagen wird. Bei dem Gremium handelt es sich um eine unabhängige Beratungsgruppe, die sich aus den DSCs der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Zudem werden als „next steps“ angekündigt, dass (i) die Kommission im März 2024 Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen bei Wahlprozessen annehmen wird, (ii) voraussichtlich im April eine öffentliche Konsultation zu einem delegierten Rechtsakt bzgl. Datenzugang nach dem DSA stattfinden wird, und (iii) die Kommission für Mai die Annahme eines Durchführungsrechtsakts bzgl. Muster für Transparenzberichte plant. 
  • 15. Februar 2024: AlgorithmWatch kündigt an, unmittelbar mit Geltung des gesamten DSA einen Datenantrag beim deutschen DSC (lt. DDG-E eine weitestgehend unabhängige Einrichtung innerhalb der BNetzA) einzureichen, um von Microsoft Informationen zur KI-gestützten Suchmaschine Bing zu erhalten (vgl. Art. 40 Abs. 4 iVm Art. 34 Abs. 1 lit. c DSA). Hintergrund sei, dass die entsprechende Chat-Funktion auf Fragen zu den Wahlen in Bayern, Hessen und Schweiz im Oktober 2023 mit sachlich falschen Antworten reagiere. Dies berge Risiken für demokratische Wahlen. Zur Erinnerung: Viele, aber nicht alle Pflichten des DSA gelten für VLOPs/VLSEs bereits seit dem 16. November 2023. Ab dem 17. Februar 2024 gelten dann alle Pflichten, einschl. der Pflicht zum Datenzugang und Kontrolle (Art. 40).
  • 12. Februar 2024: Die u.a. für den DSA zuständige irische Aufsichtsbehörde Coimisiún na Meán hat „Guidance and Application Forms″ veröffentlicht für die Registrierung als „Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle″ (Art. 21 Abs. 3 DSA) sowie für die Registrierung als „Vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ („Trusted Flagger“, Art. 22 Abs. 2 DSA). Die Entscheidungen der Coimisiún na Meán haben besondere Bedeutung aufgrund der in Irland niedergelassenen Hostingdiensteanbieter und der Auswirkungen auf alle Mitgliedsstaaten (u.a. „Forum-Shopping“).
  • 8. Februar 2024: ⁠Kommission leitet Konsultationsverfahren zur Vorbereitung von Leitlinien zur Risikominderungspflicht von VLOPs/VLSEs ein (Art. 35 DSA). Die Leitlinien sollen insbesondere Best Practices und Risikominderungsmaßnahmen für VLOPs/VLSEs für demokratische Wahlen beinhalten. Hierzu EU-Kommissar Thierry Breton: “2024 is a significant year for elections. That is why we are making full use of all the tools offered by the DSA to ensure platforms comply with their obligations and are not misused to manipulate our elections, while safeguarding freedom of expression.” Rückmeldungen zum ⁠Leitlinienentwurf sind bis zum 7. März 2024 möglich.
  • 8. Februar 2024: Die von der Kommission als VLOPs benannten Unternehmen Meta (Facebook und Instagram) und TikTok haben vor dem EuG Klage gegen die ihnen auferlegten Aufsichtsgebühren (Art. 43 DSA sowie den CMS Blog hierzu) erhoben. Die Abgaben seien unfair, da einige VLOPs/VLSEs wesentlich geringere oder gar keine Gebühren zahlen müssten, während Plattformen wie Facebook / Instagram einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Gesamtkosten zu tragen hätten.
  • 8. Februar 2024: Der Thinktank Stiftung Neue Verantwortung (SNV) veröffentlicht unter dem Titel „The Digital Services Act is in effect – now what?“ eine umfangreiche Analyse zum aktuellen Stand des DSA (vollständige Analyse als PDF auf EnglischExecutive Summary auf Deutsch). Im Fokus der Analyse steht insbesondere die Rolle der nationalen Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinator“, DSC) als wichtigste Kontaktstelle und Aufsichtsbehörde zur effektiven Umsetzung der Ziele des DSA.
  • 2. Februar 2024: Der Bundesrat berät im Plenum seine Stellungnahme zum DDG-E. Kritikpunkte sind u.a. die Übertragung der Zuständigkeit für datenschutzrechtliche Fragen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), da nach Ansicht des Bundesrates die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig seien. Außerdem erwägt der Bundesrat, in das DDG einen Katalog an meldepflichtigen Straftatbeständen aufzunehmen, wie es bereits das NetzDG vorsah, um so Verschlechterungen bei der Meldung und Löschung dieser Inhalte zu vermeiden. Zur Erinnerung: Beim DDG handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. D.h. die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich und der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrates überstimmen.
  • 29. Januar 2024: Die gemeinnützige NGO AlgorithmWatch nimmt Stellung zum DDG-E. Die NGO empfiehlt insbesondere, ein einfaches und effektives Beschwerdesystem sicherzustellen, den vorgesehenen Forschungsetat aufzustocken, den Katalog der Straftaten klarer einzugrenzen sowie die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft über einen Beirat hinaus zu denken und auf Wirkung auszurichten.
  • 29. Januar 2024: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht Stellungnahme zum DDG-E. Darin fordert der vzbv u.a., dass Online-Plattformen und Suchmaschinen mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet werden, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen. Zudem soll die Leitung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste „über einschlägige Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Plattformwirtschaft verfügen“ und die Personal- und Sachmittelausstattung der Koordinierungsstelle „kritisch überprüft“ werden. 
  • 25. Januar 2024: Der gemeinnützige Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), der den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte zum Ziel hat, hat das „Center for User Rights“ eröffnet. Hiermit will der GFF insb. strategische Klagen zur Durchsetzung des DSA im Rahmen der Vertretung i.S.d. Art. 86 DSA anstreben.
  • 19. Januar 2024: Der einflussreiche IT- und Kommunikationsindustrieverband CCIA (Computer and Communications Industry Association) fordert in einem öffentlichen Schreiben an die Kommission eine mehrmonatige „Schonfrist“ für Online-Plattformen hinsichtlich der Pflicht zur Einbindung in die Transparenzdatenbank. Viele Mitglieder hätten bislang trotz mehrfacher Nachfragen noch keinen Zugang erhalten. Zudem kursierten widersprüchliche Informationen. Schließlich seien in vielen EU-Mitgliedsstaaten (wie u.a. in Deutschland) noch nicht einmal die zuständigen Behörden benannt und eingerichtet.
  • 18. Januar 2024: DDG-E zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag. Das DDG ist das deutsche Umsetzungsgesetz zum DSA und beinhaltet unter anderem Zuständigkeitsregelungen und OWi-Tatbestände zur Sanktionierung von DSA-Verstößen.
  • 18. Januar 2024: Kommission schickt 17 VLOP und VLSE förmliches Auskunftsersuchen dazu, wie diese den berechtigten Forschenden gemäß Art. 17 DSA unverzüglich Zugang zu den Daten gewähren, die über deren Online-Schnittstellen öffentlich zugänglich sind. 
  • 21. Dezember 2023: Kommission veröffentlicht laufend aktualisierten Überblick zu den benannten VLOP und VLSE sowie zu den wichtigsten Durchsetzungsmaßnahmen gegen diese.
  • 20. Dezember 2023: Kommission veröffentlicht die Benennungsbeschlüsse für die ersten VLOPs und VLSEs . Die Benennungsbeschlüsse folgen einem formellen Prüfverfahren, das die Kommission nach der Veröffentlichung der Nutzerzahlen durch die Online-Plattformen durchgeführt hat.
  • 20. Dezember 2023: Kommission benennt mit Pornhub, Stripchat und XVideos drei weitere VLOPs. Damit sind aktuell insgesamt 20 VLOPs und VLSEs benannt.
  • 19. Dezember 2023: Die Kommission veröffentlicht ein offizielles Q&A zum DSA. Darin werden folgende Themenblöcke behandelt: „Allgemeine Informationen zum DSA“, „Auswirkungen auf die Nutzer“, „Auswirkungen auf die Unternehmen“, „Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten“, „Europäisches Zentrum für die Transparenz der Algorithmen“, und „der Durchsetzungsrahmen“.
  • 18. Dezember 2023: Kommission eröffnet erstmals ein förmliches Verfahren unter dem DSA gegen die Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter). Geprüft wird, ob X in den Bereichen Risikomanagement, Inhaltsmoderation, Dark Patterns, Werbetransparenz und den Zugang zu Daten für Forscherinnen und Forscher gegen den DSA verstoßen hat. 
  • 14. Dezember 2023: Kommission sendet ein Auskunftsersuchen an Apple und Google. Damit fordert die Kommission diese Anbieter auf, weitergehende Informationen darüber vorzulegen, wie etwaige systemische Risiken auf den (Apple) App Store und Google Play ermittelt wurden.
  • 8. Dezember 2023: Kommission startet eine Initiative für die Erstellung verbindlicher Muster für Transparenzberichte nach dem DSA. Dieses Muster soll im ersten Quartal 2024 in Gestalt einer Durchführungsverordnung veröffentlicht werden.
  • 26. Oktober 2023: Erste VLOPs / VLOSEs veröffentlichen DSA-Transparenzberichte. Diese Berichte müssen u.a. Informationen zur Moderation von Inhalten auf den Plattformen und zum Einsatz von automatisierten Systemen enthalten. Die Transparenzberichte dienen der öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht der VLOPs / VLOSEs. 
  • 23. Oktober 2023: Kommission unterzeichnet Vereinbarungen mit französischen und irischen Medienbehörden, um die Durchsetzung des DSA zu fördern. Dies soll insbesondere dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden und der Kommission dienen.
  • 20. Oktober 2023: Kommission veröffentlicht eine neue delegierte Verordnung zum DSA zu „unabhängigen Prüfungen“. Damit wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der Anbietern von VLOPs / VLOSEs sowie Prüfern bei der Ausarbeitung und Herausgabe von Prüfberichten und Durchführungsberichten Orientierung bietet.
  • 18. Oktober 2023: Kommission veröffentlicht eine Empfehlung zur „Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, die sich insbesondere aus der Verbreitung illegaler Inhalte ergeben“. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten zu einer zeitnahen Umsetzung des DSA anzuhalten, damit illegale Inhalte wie illegale Hetze nicht zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit führen.
  • 27. September 2023: EuG veröffentlicht einen Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutzbegehren von Amazon Store auf Aussetzung der Entscheidung der Kommission, Amazon als VLOP im Sinne des DSA zu benennen. Darin wurde die Entscheidung der Kommission insoweit vorläufig ausgesetzt, als Amazon Store aufgrund dieser Entscheidung verpflichtet wäre, ein Online-Werbearchiv gemäß Art. 39 DSA öffentlich zugänglich zu machen (siehe auch hier).
  • 26. September 2023: Kommission veröffentlicht eine Transparenzdatenbank, in der Begründungsschreiben von Hostingdiensten gesammelt werden können, die gehostete Inhalte auf ihren Schnittstellen beschränken.
  • 2. März 2023: Kommission legt in einer delegierten Verordnung die Aufsichtsgebühren für VLOPs und VLOSEs fest. Darin werden die Methodik und das Verfahren für die Berechnung und Erhebung der nach dem DSA geschuldeten Aufsichtsgebühren festgelegt. Zudem sind weitere Einzelheiten zur Bestimmung der geschätzten Gesamtkosten enthalten (siehe auch hier).
  • 31. Januar 2023: Kommission veröffentlicht „Leitlinien zur Verpflichtung zur Veröffentlichung von Benutzernummern“. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wann ein Nutzer als „aktiver Nutzer“ im Sinne des DSA zu werten ist (siehe auch hier).

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Tags: Digital Services Act DSA TMS