Inbox Advertising nur noch mit informierter Einwilligung
Der BGH hat entschieden, dass sog. Inbox Advertising nur nach informierter Einwilligung im Sinne der DSGVO zulässig ist (Inbox-Werbung II).
Der BGH hat entschieden, dass sog. Inbox Advertising nur nach informierter Einwilligung im Sinne der DSGVO zulässig ist (Inbox-Werbung II).