EuGH: Online-Bestellbutton muss Zahlungspflicht ausweisen
Bei Online-Verträgen muss sich die Zahlungspflicht des Verbrauchers unmittelbar aus der Beschriftung des finalen Bestellbuttons ergeben.
Bei Online-Verträgen muss sich die Zahlungspflicht des Verbrauchers unmittelbar aus der Beschriftung des finalen Bestellbuttons ergeben.