„Vermittlungsdienste“ im DSA
Der Digital Services Act gilt nur für sog. „Vermittlungsdienste“. Hinter diesem Begriff steht ein gestuftes Regelungskonzept mit einigen Besonderheiten.
Der Digital Services Act gilt nur für sog. „Vermittlungsdienste“. Hinter diesem Begriff steht ein gestuftes Regelungskonzept mit einigen Besonderheiten.