7. Juni 2024
KI-Kompetenz
Künstliche Intelligenz

KI-Kompetenz der Mitarbeiter nach der KI-Verordnung – Praktische Tipps für Arbeitgeber zur erfolgreichen Umsetzung

Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Anforderungen Arbeitgeber in Bezug auf die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter erfüllen müssen.

Nach der finalen Verabschiedung der KI-Verordnung durch den Rat der Europäischen Union ist es für Arbeitgeber* wichtig, sich mit den auf sie zukommenden Verpflichtungen auseinanderzusetzen.  

Art. 4 KI-VO legt Arbeitgebern weitreichende Pflichten auf, unabhängig vom Risikograd der eingesetzten KI-Systeme. Dieser Blogbeitrag beleuchtet den Regelungsinhalt des Artikels und zeigt auf, wie Arbeitgeber die Vorgaben im Unternehmenskontext erfolgreich umsetzen können.

KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO

Wenn Arbeitgeber sich dazu entschließen, im Unternehmen fremdentwickelte KI-Systeme in eigener Verantwortung zu verwenden, gelten sie als Betreiber im Sinne der KI-VO und sind als solche Adressaten von Art. 4 KI-VO. Arbeitgeber, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickeln oder entwickeln lassen und dieses System unter eigenem Namen zum Eigengebrauch in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, sind als Anbieter im Sinne der KI-VO ebenfalls Adressat der Vorschrift. 

Unter einem KI-System versteht man ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können (Art. 3 Nr. 1 KI-VO).

Art. 4 KI-VO verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung sowie der Kontext, in dem KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

KI-Kompetenz bezeichnet die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen der KI-VO ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden (Art. 3 Nr. 56 KI-VO).

Zusammenfassend müssen Arbeitnehmer in der Lage sein, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich gleichzeitig der Chancen und Risiken bewusst sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen und technologischen Möglichkeiten angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Mitarbeitern diese Kompetenzen zu vermitteln, wobei sie den jeweiligen Kenntnisstand der einzelnen Mitarbeiter und den Kontext, in dem sie das KI-System einsetzen wollen, zu berücksichtigen haben.

Schulungsstrategien für die Vermittlung von KI-Kompetenz 

Bevor Arbeitgeber entscheiden, wie sie ihren Mitarbeitern KI-Kompetenzen vermitteln wollen, sollten sie in einem ersten Schritt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben den individuellen KI-Kenntnisstand aller Mitarbeiter ermitteln. Auf Grundlage dieser Ergebnisse können die Mitarbeiter anschließend in verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Dies ermöglicht es, die Schulungsprogramme gezielt an die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen anzupassen. So können Schulungsprogramme für bereits KI-erfahrene Mitarbeiter andere Schwerpunkte haben als für solche, die bisher noch nicht mit KI im Arbeitsalltag in Berührung gekommen sind. 

Konkrete Weiterbildungsmöglichkeiten

Um den Arbeitnehmern bestmöglich KI-Kenntnisse zu vermitteln, ist eine Kombination aus theoretischer und praktischer Schulung sinnvoll. 

Theoretische Schulungen sollten den Mitarbeitern ein solides Fundament an Grundkenntnissen über KI vermitteln, einschließlich der gesetzlichen Regelungen der KI-Verordnung.

Daneben sind praktische Schulungen ebenfalls von großer Bedeutung, da sie den Mitarbeitern helfen, das zuvor theoretisch Erlernte in der Praxis umzusetzen. 

Verhaltenskodex zur KI- Nutzung 

Es ist darüber hinaus essenziell, dass Arbeitnehmer wissen, was sie bei der KI-Nutzung zu beachten haben. Um rechtliche Verstöße beim Einsatz von KI zu vermeiden, sollten in einem Verhaltenskodex die einzuhaltenden Regelungen bei der Nutzung von KI zusammengefasst werden. Dadurch schaffen Arbeitgeber klare Richtlinien, an denen sich Mitarbeiter orientieren können.

Frühzeitig tätig werden, um den Beschäftigten KI-Kompetenz zu vermitteln

Auch wenn Art. 4 KI-VO erst sechs Monate nach Inkrafttreten der KI-Verordnung im August gelten wird (Art. 113 Abs. 2 KI-VO), ist es aufgrund der wachsenden Bedeutung von KI im Arbeitsalltag und dem erwartbaren Schulungsbedarf mangels weitreichender Vorkenntnisse sinnvoll, dass Arbeitgeber bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um ihren Mitarbeitern entsprechende KI-Kompetenzen zu vermitteln. Eine frühzeitige Vorbereitung stellt sicher, dass Unternehmen gut gerüstet sind, wenn die Verordnung relevant wird, und ermöglicht gleichzeitig eine optimale Nutzung der Vorteile von KI-Technologien.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Tags: Arbeitsrecht KI-Kompetenz KI-Verordnung künstliche Intelligenz