21. November 2023
Public-Private Partnerships
Rebuilding Ukraine

Überblick über Public-Private Partnerships in der Ukraine

PPP-Projekte bieten privaten Investoren die Möglichkeit, in Sektoren zu investieren, wo sonst die öffentliche Hand dominiert.

Das Gesetz über Public-Private Partnerships (PPP) ist seit 2010 in Kraft und seither mehrfach überarbeitet worden. Ein Gesetz über Konzessionen ist 2019 erlassen worden. Eine Agentur zur Unterstützung von PPP wurde 2018 vom Wirtschaftsministerium der Ukraine errichtet. Ungeachtet der aktuellen Situation sind in den vergangenen Jahren gesetzgeberische und organisatorische Änderungen erfolgt, um PPP zu einem attraktiven Instrument für Investitionen in der Ukraine zu machen. Jedes Jahr wurde seither eine größere Zahl von PPP-Projekten umgesetzt, vornehmlich in den Bereichen Transportinfrastruktur, Gesundheitswesen, Wohnungswirtschaft und kommunale Dienste sowie Energie. 

PPP-Gesetzgebung in der Ukraine orientiert sich an internationalen Standards. Durch PPP-Projekte werden die Qualität von Dienstleistungen verbessert und die Effizienz der Nutzung von öffentlichem Vermögen erhöht. Risiken können geteilt werden und die Zusammenarbeit zwischen privatem und öffentlichem Sektor kann verbessert werden.

Was ist PPP? 

PPP ist typischerweise eine langfristige vertragliche Beziehung von Staat und privaten Gesellschaften mit dem Ziel, öffentliches Vermögen zu schaffen, aufzuwerten und effektiv zu bewirtschaften oder Dienstleistungen anzubieten, die traditionell der Staat anbieten würde. 

Das ukrainische Gesetz beschreibt PPP als Kooperation zwischen dem Staat bzw. Munizipalitäten und privatrechtlich organisierten juristischen Personen aufgrund eines Vertrags, der gemäß dem PPP-Gesetz zustande gekommen ist und sich an den dort definierten Elementen orientiert. Diese sind:

  1. Erstellung (Neubau, Wiederaufbau, Modernisierung) eines PPP-Objekts und/oder Management (Nutzung, Betrieb, Instandhaltung) eines solchen Objekts; 
  2. Langfristigkeit der Beziehung (von 5-50 Jahren); 
  3. Übernahme eines Teils des Risikos durch den privaten Partner des PPP;
  4. Investition des privaten Partners in das PPP-Objekt.

Entsprechen vertragliche Beziehungen privater und öffentlicher Partner diesen Kriterien, findet das PPP-Gesetz Anwendung. 

Rechtliche Formen der Umsetzung von PPP-Projekten

Das PPP-Gesetz sieht folgende Vertragstypen vor: 

  1. Konzessionsverträge (auf diese Verträge finden gleichzeitig die Vorschriften des speziellen Konzessionsgesetzes Anwendung);
  2. Betreiberverträge (verlangt Investitionen des privaten Partners in das zu betreibende Objekt);
  3. Joint Venture Verträge;
  4. Sonstige Verträge.

Der PPP-Vertrag kann Elemente verschiedener Vertragstypen enthalten (gemischter PPP-Vertrag).

Einzelheiten zum privaten Partner eines PPP

Ein PPP-Projekt kann einen oder mehrere private Partner haben. Soweit es mehrere private Partner gibt, müssen diese einen Projektführer bestimmen, der das Konsortium gegenüber dem öffentlichen Partner vertritt. Die privaten Partner haften gesamtschuldnerisch für Pflichten aus dem PPP-Vertrag. 

Der Gewinner einer Ausschreibung für ein PPP-Projekt kann sich auch über eine eigens gegründete Projektgesellschaft im PPP beteiligen. 

Was sind potentielle PPP-Projekte?

Gegenstand eines PPP-Projekts können sowohl existierende als auch neu zu errichtende Objekte in staatlichem oder munizipalem Eigentum sein. Weiter können Objekte im Eigentum staatlicher juristischer Personen Gegenstand eins PPP-Projekts sein. 

Hinsichtlich des Eigentums an solchen Objekten gilt folgendes: 

  1. Die Einbringung eines Objekts in ein PPP-Projekt bewirkt nicht den Eigentumsübergang an den privaten Partner. Nach Ablauf des PPP muss das Objekt seinem öffentlich-rechtlichen Eigentümer zurückgegeben werden.
  2. Werden Immobilien vom privaten Partner neu errichtet, werden diese Eigentum des Staates bzw. der Munizipalität.
  3. Der private Partner wird Eigentümer von beweglichem Vermögen, das er für die Zwecke des PPP erwirbt. 
  4. Im PPP-Vertrag kann festgelegt werden, dass private und öffentliche Partner gemeinsam Eigentümer neu errichteter Immobilien werden. In diesem Fall muss der PPP-Vertrag festlegen, in welchem Verhältnis Eigentum erworben wird sowie weiter das Vorgehen bei der Veräußerung der jeweiligen Eigentumsanteile.

Während der Laufzeit eines PPP-Vertrags können PPP-Objekte nicht privatisiert werden. 

In welchen Bereichen können PPPs geschlossen werden?

PPP können in folgenden Bereichen eingegangen werden:

  1. Produktion, Transport und Lieferung von Wärme; Verteilung und Lieferung von Erdgas;
  2. Bau und Betrieb von Schnellstraßen, Straßen, Eisenbahnstrecken, Start- und Landebahnen von Flughäfen, Brücken, Über- und Unterführungen, Fluss- und Seehäfen sowie deren Infrastruktur;
  3. Maschinenbau
  4. Wasserspeicherung, -aufbereitung und -verteilung;
  5. Gesundheitswesen;
  6. Tourismus, Freizeit, Erholung, Kultur und Sport;
  7. Be- und Entwässerungssysteme;
  8. Abfallwirtschaft (ausgenommen Sammlung und Transport);
  9. Erzeugung, Verteilung und Lieferung von Elektrizität;
  10. Sozialleistungen, Betrieb sozialer Einrichtungen;
  11. Produktion und Einbau von energiesparenden Techniken, Bau und Renovierung von durch feindliche Handlungen zerstörte Wohngebäuden
  12. Aufbau von Containerwohnungen und vorübergehende Unterbringung von Binnenflüchtlingen;
  13. Erziehungs- und Gesundheitsleistungen;
  14. Bewirtschaftung von Architekturdenkmälern und kulturellem Erbe;
  15. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Blut und Blutkomponenten (Blutspendeeinrichtungen, Beschaffung, Bearbeitung, Tests, Aufbewahrung, Distribution);
  16. Elektronische Kommunikation.

PPP-Vorschläge können sowohl vom öffentlichen Partner wie auch vom privaten Partner eingereicht werden. Die Entscheidung über die Genehmigung eines PPP-Projekts und die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens wird innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Vorschlags getroffen. Die Auswahl des privaten Partners für den Abschluss des PPP-Vertrages erfolgt auf Wettbewerbsbasis. Die Ankündigung der Ausschreibung zur Ermittlung des privaten Partners sowie die Ausschreibungsergebnisse werden vom öffentlichen Partner in staatlichen Medien sowie auf der offiziellen Website des öffentlichen Partners veröffentlicht. Der öffentliche Partner schließt mit dem Gewinner der Ausschreibung den PPP-Vertrag zu den in der Ausschreibung zur Bestimmung des privaten Partners festgelegten Bedingungen ab.

Wie unterstützt der Staat die PPPs?

Die staatliche Beteiligung an PPP-Projekten erfolgt insbesondere durch:

  1. Stellung staatlicher oder lokaler Garantien;
  2. Finanzierung aus dem staatlichen oder lokalen Budget oder nationalen oder internationalen Programmen
  3. Leistung der im PPP-Vertrag vereinbarten Zahlungen (insbesondere Zahlungen für Bereitstellung)
  4. Erwerb der vereinbarten Güter (Dienste) durch den öffentlichen Partner;
  5. Lieferung der erforderlichen Güter (Dienste) für die Umsetzung des PPP;
  6. Erstellung der erforderlichen Infrastruktur (Straßen, Schiene, elektronische Netzwerke, Wärme, Gas, Wasser, Elektrizität etc).

und in sonstiger geeigneter Form. 

Welche Garantien kann der private Partner erwarten?

Achtung der Rechte des privaten Partners: Der ukrainische Staat garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die Ausübung der Aktivitäten des privaten Partners im Rahmen des PPP-Vertrags. Staatliche und munizipale Körperschaften dürfen nicht in das PPP-Projekt eingreifen, sofern sie nicht gesetzlich dazu berechtigt sind. 

Return of Investment: Sofern Preise (Tarife) für Waren (Dienste) staatlich reguliert sind, müssen diese Preise (Tarife) dem privaten Partner eine Kompensation seines Investments innerhalb der Laufzeit des PPP-Projekts erlauben. Ist dies nicht der Fall, kann der private Partner seine Leistungen im Rahmen des Projekts aussetzen, bis eine angemessene Vergütung gezahlt wird. 

Keine Gesetzesänderungen: Der PPP-Vertrag unterliegt dem ukrainischen Recht zum Zeitpunkt seines Abschlusses. Gesetzesänderungen im zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereich werden nicht angewandt. Ausgenommen sind Änderungen im Recht der Landesverteidigung, Sicherheitsgesetzgebung, öffentliche Ordnung, Umweltschutz, Qualitätsstandards, Steuerrecht, Devisenrecht, Zollrecht, Lizenzen.

Verlustausgleich: Werden durch Entscheidungen staatlicher oder munizipaler Behörden Rechte des privaten Partners verletzt, so wird der daraus entstehende Schaden vollständig ersetzt. Der private Partner hat Anspruch auf Entschädigung von Verlusten, die infolge von Handlungen, Untätigkeit oder ungemäßer Erfüllung der Pflichten durch staatliche Behörden und lokale Selbstverwaltungsorgane sowie deren Beamte entstanden sind.

Wird der PPP-Vertrag wegen Vertragsbruchs des öffentlichen Partners beendet, hat der private Partner Anspruch auf Ausgleich seines Investments sowie der durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags entstandene Verluste. Der Ausgleichsmechanismus wird im PPP-Vertrag festgelegt.

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