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Zukunftsfinanzierungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) will der Gesetzgeber den deutschen Kapitalmarkt leistungsfähiger und den deutschen Finanzstandort national und international für Unternehmen und Investoren attraktiver machen. Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sowie Erleichterungen beim Kapitalmarktzugang sind hierfür wesentliche Bausteine. Hierzu sollen insbesondere Anpassungen im Unternehmensrecht, Steuerrecht und Finanzmarktrecht erfolgen, die wir in dieser Serie näher beleuchten.

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