EU-Arbeitnehmerbegriff gilt auch für Massenentlassungsrichtlinie
Der EuGH hat klargestellt, dass der unionsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers auch für die Massenentlassungsrichtlinie gilt.
Der EuGH hat klargestellt, dass der unionsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers auch für die Massenentlassungsrichtlinie gilt.