Know-how wird für Unternehmen immer wichtiger, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Wissen gilt deshalb heute nicht ohne Grund als Immaterialgut. Es ist ein entscheidender Teil des Betriebskapitals. Betriebsgeheimnisse zu schützen sollte ein essentielles Anliegen jedes Unternehmens sein. Das größte Risiko für eine Preisgabe vertraulicher Informationen bildet der Geheimnisträger selbst – der Mitarbeiter. Unsere Autoren geben im Schwerpunktbeitrag des aktuellen Updates Arbeitsrecht fundierte Ratschläge, wie ein Betrieb sein Know-how wirkungsvoll verteidigen kann. Die Maßnahmen reichen dabei zunächst von einer Identifikation sensibler Informationen über arbeitsvertragliche Klauseln bis zu Sanktionen unterschiedlichster Art.
Erstmalig musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Bezug auf einen GmbH-Geschäftsführer befassen. Dieser brachte Indizien bei, dass sein zeitlich befristeter Anstellungsvertrag aufgrund seines Alters nicht verlängert wurde. Da der Arbeitgeber einen Gegenbeweis schuldig blieb, beschied der BGH einen Schadensersatzanspruch zugunsten des Ex-Geschäftsführers. Der Streitwert kann in derartigen Fällen leicht – wie im vorliegenden Beispiel – eine Dimension erreichen, die dem Unternehmen „weh tut“. Im Update plädieren wir dafür, im Umgang mit dem AGG größte Sorgfalt walten zu lassen.
Was passiert eigentlich mit den auf einer Unternehmens-Homepage hinterlegten Daten eines Mitarbeiters, wenn dieser aus der Firma ausscheidet? Die Antwort liefert das Hessische Landesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall. Im vorliegenden Update fassen wir Geschichte und Urteil kurz und knackig für Sie zusammen.
Inhalt
// Rechtsprechung
Arbeitsvertragsrecht
- Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber
- Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung auch für GmbH-Geschäftsführer
- GmbH-Geschäftsführer müssen gegen eine Kündigung vor dem Landgericht klagen
- Kein gesteigertes Erholungsbedürfnis für 40-Jährige
- Sonderzahlung mit Mischcharakter bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
- Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen bei variablem Entgelt
- Überstundenvergütung bei Geringverdienern
- Fortführung der neuen Rechtsprechung zu Befristungen ohne Sachgrund
- Behinderte Mitarbeiter dürfen nicht lügen
- Außerordentliche Kündigung von ordentlich unkündbaren Mitarbeitern
- Stellungnahme des Betriebsrats zu bevorstehenden Massenentlassungen in einem Interessenausgleich