13. Januar 2022
Sonderzuständigkeit IT-Verfahren Köln
IT-Recht

NRW: Sonderzuständigkeit für IT-Verfahren in Köln

Seit dem 1. Januar 2022 sind in Nordrhein-Westfalen ausschließlich das LG und das OLG Köln für IT-Verfahren mit einem Streitwert über EUR 100.000 zuständig.

Rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich der Informationstechnologie fordern in der Regel von allen Beteiligten ein hohes Maß an Spezialisierung. Ohne technisches Grundverständnis sind die streitrelevanten Sachverhalte oft nicht zu erfassen. Und auch bei der Anwendung des Rechts müssen spezielle Normen und Rechtsprechung beachtet werden.

Bei vielen größeren Wirtschaftskanzleien gibt es daher eigene Teams mit spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bereich des IT-Rechts. Endet ein Rechtsstreit vor Gericht, findet sich dort jedoch häufig kein entsprechendes Pendant. Spezialkammern für IT-Recht existieren zwar vereinzelt – etwa in Hamburg und Stuttgart –, sind jedoch nach wie vor die Ausnahme.

Sonderzuständigkeit und spezialisierte Spruchkörper in Köln

Diesen Missstand hat das NRW-Justizministerium im letzten Jahr erkannt und eine Verordnung erlassen, mit der Sonderzuständigkeiten, u.a. im Bereich des IT‑Rechts, eingerichtet werden. Für Streitigkeiten aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einem Gegenstandswert von über EUR 100.000, die innerhalb von Nordrhein-Westfalen anhängig werden, sind zukünftig das Landgericht und anschließend das Oberlandesgericht Köln zuständig. Da es sich hierbei um ausschließliche Zuständigkeiten handelt, sind sie zwingend von den Parteien zu beachten.

Zudem richten sowohl das LG als auch das OLG Köln Spezialkammern bzw. -senate für den Bereich IT-Recht ein. Laut Verordnung sollen von diesen Spruchkörpern insbesondere Streitigkeiten aus den Bereichen 

1. der Entwicklung, Herstellung, Veräußerung, Wartung, Reparatur oder Gebrauchsüberlassung von Hardware und Software, insbesondere von Computern, auch soweit es sich um Teile von Maschinen und Anlagen handelt, oder

2. Dienstleistungen mit Bezug zur Informations- und Kommunikationstechnologie, zum Beispiel IT-Beratungsverträge oder IT-Unterrichtsverträge (…),

entschieden werden.

„Markenbildung“ Schritt in die richtige Richtung

Neben dem IT-Recht wurden mit der Verordnung auch Sonderzuständigkeiten für die Bereiche Mergers & Acquisitions und Erneuerbare Energien in NRW geschaffen. Das Justizministerium möchte mit diesem Schritt eine „Markenbildung“ bei den Gerichten betreiben und so der zunehmenden Spezialisierung auf diesen Gebieten gerecht werden.

Ein Schritt in die richtige Richtung, von dem alle Seiten profitieren – sowohl die Parteien als auch ihre Rechtsbeistände und nicht zuletzt die Richterinnen und Richter. Besseres Fachwissen kann zu gerechteren Urteilen führen und so das Ansehen der Gerichte in den betroffenen Bereichen stärken. In sechs Jahren wird das Justizministerium gegenüber der Landesregierung Bilanz ziehen – spätestens dann wird sich zeigen, ob die gesteckten Ziele auch erreicht werden konnten.

Tags: IT-Verfahren Köln Sonderzuständigkeit