22. November 2017
Casino Internetverbot
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Kein Glück für Online-Casinos? BVerwG bestätigt Internetverbot

BVerwG: Verbote von Online-Casinos in Deutschland rechtmäßig. Gleiches gilt für Online-Sportwetten, für die keine Lizenz beantragt wurde.

Bislang glich die zulässige Veranstaltung von Glücksspiel in Deutschland einem Ping-Pong-Spiel zwischen Gerichten und Gesetzgeber. Gesetzlichen Verboten, die das Veranstalten von Glücksspiel durch private Anbieter betrafen, waren schnell Gerichtsurteile gefolgt, die eben diese Verbote wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht für rechtswidrig hielten. Daraufhin sah sich der Gesetzgeber zu einer Anpassung der geltenden Regelungen gezwungen, die nun zwar eine Lizenzvergabe für private Anbieter von Sportwetten vorsahen. Weil solche Lizenzen von den Behörden aber in der Praxis nicht vergeben wurden, kassierte die Justiz auch dieses Regelungsregime und darauf basierende Verfügungen (EuGH, Urteil v. 02. Februar 2016 – C-336/14 – „Ince“).

Wie passt es also ins Bild, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil v. 26. Oktober 2017 – 8 C 14.16) die gegen Online-Casinos aus Malta und Gibraltar gerichteten Untersagungen als rechtmäßig beurteilt?

BVerwG: Unionsrecht verhindert Verbote von Online-Sportwetten nur bei gestelltem Lizenzantrag

Im Gegensatz zu den Sachverhalten, die bisherigen Urteilen zugrunde lagen, hatten die klagenden Glücksspiel- und Sportwettenanbieter sich nicht um eine Lizenz bemüht, die gemäß §§ 10a, 4a-4e GlüStV 2012 für Sportwetten (zumindest theoretisch) erlangt werden kann.

Ein Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar. Sportwettenanbieter können nicht verlangen, ohne Genehmigung Sportwetten veranstalten zu dürfen. Angesichts von Jugendschutz und Suchtpotenzial bei Glücksspielen und Sportwetten darf der Staat regulieren.

Hingegen können Sportwettenanbieter, die sich bereits erfolglos für eine Lizenz beworben haben, sich auf das Ince-Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Dieser hatte die deutsche Behördenpraxis in Bezug auf Online-Sportwetten als unionsrechtswidrig erachtet, weil die Nichtvergabe von Lizenzen zu einem Fortbestehen des staatlichen Glücksspielmonopols führt. Das BVerwG hat sich nicht damit befasst, ob Online-Sportwetten von solchen Anbietern weiterhin verboten werden können, die ohne Erfolg eine Lizenz beantragt haben. Insofern gelten weiter die Grundsätze des Ince-Urteils, wonach deutsche Behörden Online-Sportwetten nicht verbieten dürfen, solange im Allgemeinen keine Konzessionen an private Anbieter vergeben werden und der konkrete Sportwettenanbieter ohne Erfolg eine Lizenz beantragt hat.

Hat der Anbieter hingegen nie einen Antrag auf Erteilung einer Konzession gestellt, hält eine Untersagungsverfügung rechtlich stand. Im Hinblick auf das Verbot von Glücksspielen im Internet, die keine Sportwetten sind, trage eine auf das staatliche Monopol gestützte Argumentation nicht. Schließlich gelte das Verbot von Online-Casinos für private wie staatliche Anbieter gleichermaßen. Somit verstoße das Internetverbot nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit. Dies habe der EuGH bezogen auf das Internetverbot im vorherigen Glücksspielstaatsvertrag bereits festgestellt.

Das BVerwG hält damit das Verbot, Casino- und Pokerspiele über das Internet zu veranstalten, aufrecht. Das Gericht schafft nach dem Ince-Urteil des EuGH insofern Klarheit, als dass Verbote gegen Online-Casinos, für deren Betrieb eine Lizenz nicht beantragt werden kann oder nicht beantragt wurde, nicht angreifbar sind.

Forderungen nach gesetzlichen Neuregelungen werden laut

Insgesamt bleibt es aber bei der für Glücksspielbetreiber verwirrenden Situation, dass manche Verbote durchsetzbar sind und andere nicht – abhängig davon, um welche Art von Glücksspiel es sich handelt, ob eine Lizenz beantragt wurde und ob Unionsrecht Anwendung findet.

Um den Betreibern von Casinos Rechtssicherheit zu bieten, fordern politische Stimmen eine radikale Reform des Glücksspielrechts. Schließlich floriert der Glücksspielmarkt auch ohne funktionierende Regulierung. 30 Milliarden Euro an Spieleinsätzen fließen nach Angaben eines Evaluierungsberichts jährlich im Rahmen von Glücksspielen auf 487 Online-Casinos in deutscher Sprache ohne Lizenz.

Der Staat würde von einer Neuregelung, die diese Milliarden auch besteuerbar machte, nur profitieren. Zudem könnte das Ziel des Gesetzgebers, Spielsucht und Begleitkriminalität wie Geldwäsche und Betrug zu bekämpfen, durch eine Reform endlich Wirklichkeit werden. Bis neue gesetzliche Regelungen das Glücksspiel tatsächlich in geordnete Bahnen lenken, sind dank der BVerwG-Entscheidung die rechtlichen Risiken beim Betrieb von Online-Casinos und Online-Sportwetten zumindest ein Stück weit berechenbarer.

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