30. Januar 2013
Liaison im Ausland - das passt nicht immer
TMC – Technology, Media & Communications

Neues Telekommunikationsrecht in Polen: Verbraucherschutz, Vorratsdaten, Cookies und Frequenzen

Am 21. Januar 2013 ist eine große Novellierung des polnischen Telekommunikationsrechts in Kraft getreten. Der Grund für die Rechtsänderung ist die Umsetzung des sog. EU-Telekom-Pakets aus dem Jahre 2009, die bis 25. Mai 2011 erfolgen sollte. Polen ist einer der letzten EU-Mitgliedstaaten, welcher die Richtlinien umsetzt. Ein kurzer Überblick über einige wesentliche Aspekte für Anbieter und Nutzer von Telekommunikationsdiensten:

Ein praktisch relevanter Teil der Änderungen betrifft Dienstnutzer und verstärkt ihre Position gegenüber den Anbietern von Telekommunikationsdiensten: Nach der Neuregelung dürfen Verträge über die Telekommunikationsdienste nicht für mehr als 24 Monate abgeschlossen werden; es muss auch möglich sein, einen Vertrag nur für 12 Monate abzuschließen. Die Anbieter sind verpflichtet, ausführliche Informationen über die angebotenen Telekommunikationsdienste bereitzustellen (unter anderen Informationen  über das Mindestniveau der Dienstqualität, Nutzungseinschränkungen oder  Speicherung der Daten über den Anrufstandort).

Das Novellierungsgesetz hat auch wesentliche Änderungen im Bereich der Verarbeitung der Nutzerdaten eingeführt.  Die Anbieter werden die Informationen über die Verbindungen für 12 Monate behalten (früher 24 Monate). Damit hat der polnische Gesetzgeber die seit Jahren geführten Diskussionen über die zu lange Vorratsdatenspeicherung beendet (in den meisten EU-Staaten werden die Daten für nicht länger als 12 Monate gespeichert). Bei der Umsetzung der Vorschriften über die sog. Cookies (Textdateien, die auf der Festplatte von einem Server installiert werden und die Angaben über die Aktivität des Nutzers im Internet sammeln) hat sich der polnische Gesetzgeber – während hierzulande weiterhin der Stillstand herrscht – für eine Minimallösung entschieden. Gemäß der EU-Richtlinie muss der Nutzer die Anwendung von Cookies zustimmen. Nach dem polnischen Gesetz braucht der Anbieter keine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers, sondern er kann annehmen, dass der Nutzer einverstanden ist, wenn er den Nutzer über die Anwendung von Cookies informiert hat und der Nutzer die Einstellungen des Browsers, welche die Anwendung von Cookies ermöglichen, nicht geändert hat. Diese Lösung ist zwar günstig für die Anbieter, kann sich aber EU-rechtswidrig herausstellen.

Die meisten geänderten Vorschriften beziehen sich auf die Regeln der Betreibung der Telekommunikationsdienste und betreffen die Telekommunikationsunternehmen (z.B. Einführung der Pflicht der ständigen Messung der Dienstqualität und Einhaltung dieser Qualität, Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der Dienste und damit verbundenen Informationspflichten). Zu den Änderungen, die die Betreibung der Telekommunikationsdienste erleichtern und von den Anbietern begrüßt werden, gehören die Vorschriften über die Nutzung von Frequenzen. Das Novellierungsgesetz ermöglicht, diese nur begrenzt zur Verfügung stehende Ressourcen flexibler und effektiver zu nutzen. Gemäß den neuen Vorschriften können die Frequenzbesitzer ihre Frequenzen anderen Telekommunikationsunternehmen vermieten oder anders zur Verfügung stellen. Für die Übergabe der Frequenzen wird keine Einwilligung vorausgesetzt, sie muss aber vorher dem Vorsitzenden der polnischen Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation (Urząd Komunikacji Elektronicznej – UKE) angekündigt werden.

CMS Warschau ist mit rund 150 Anwälten eines der großen internationalen Büros in Polen, Mittel- und Osteuropa. Unsere Autorin ist Mitglied des dortigen German Desk mit 10 Rechtsanwälten und Juristen, der Mandanten in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts auch in deutscher Sprache berät.

In unserer Serie „CMS in Central and Eastern Europe“ berichten unsere Büros aus Mittel- und Osteuropa regelmäßig über aktuelle Themen vor Ort.

Tags: Cookie-Regulation EU-Telekom-Paket Frequenzregulierung Polen Telekommunikationsrecht Verbraucherschutz
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Agnieszka Besiekierska