Der Bundesrat fordert den Bundestag zu kurzfristigen Änderungen in der Regulierung von Internetdiensten auf. Auch die EU-Kommission befasst sich mit dem Thema.
Der Bundestag wird in einer aktuellen Entschließung des Bundesrates dazu aufgefordert, kurzfristig Änderungen in Bezug auf die Regulierung u.a. von Internetplattformen und Messengerdiensten vorzunehmen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere der Kundenschutz, der Datenschutz, die Marktregulierung sowie das Fernmeldegeheimnis. Auch die Europäische Kommission überprüft zurzeit die Regulierung von Internetplattformen.
Moderne Dienste zwingen zur Anpassung der Rechtslage
Der Bundesrat äußert in der Resolution die Ansicht, die zunehmende Digitalisierung verändere gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche teilweise sehr stark. Es entstehen neue Geschäftsmodelle und Dienste, denen die aktuell geltende Rechtslage im Telekommunikationssektor jedoch nicht ausreichend Rechnung trägt.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die neuen Dienste klassische Telekommunikationsdienste ersetzen (wie z.B. WhatsApp die SMS).
Bundesrat sieht Regulierungsbedarf in vielen Bereichen
Der Bundesrat sieht konkreten und kurzfristigen Änderungsbedarf bei den folgenden Diensten:
- Messengerdienste (wie z.B. WhatsApp oder Telegram);
- Dienste, die standortbezogene Daten nutzen (wie z.B. Routenplaner, Foursquare oder Geocaching);
- Machine-to-Machine (M2M)-Kommunikation, also der automatisierte Datenaustausch von Endgeräten/technischen Systemen untereinander (wie z.B. Fernüberwachung und -steuerung von Strom-, Gas- und Wasserzählern); sowie
- Internet-Plattformanbietern (wie facebook und Google).
Darüber hinaus fordert der Bundesrat den Bundestag auf, zu überprüfen, ob es weitere Bereiche gibt, in denen der aktuelle Rechtsrahmen den tatsächlichen und zukünftig zu erwartenden technischen Entwicklungen nicht mehr gerecht wird und daher Änderungen erforderlich sind.
Was soll sich ändern?
Messengerdienste ersetzen zunehmend Kurznachrichten (SMS) und Telefonate. Daher soll sichergestellt werden, dass in jedem Fall das Schutzniveau des TKG gilt. Dies betrifft insbesondere den Inhalt der Nachrichten und die Verkehrsdaten. Der Schutz soll dabei unabhängig von der konkret genutzten Technik sein.
Ähnliches soll für Dienste gelten, die standortbezogene Daten nutzen sowie für Machine-to-Machine (M2M)-Kommunikation. Auch hier soll sichergestellt werden, dass die speziellen Regeln und Schutznormen des TKG zur Anwendung kommen. Bei Diensten, die standortbezogene Daten verwenden, muss dies auch unabhängig von der zur Ortung verwendeten Technik geschehen.
Am weitreichendsten ist die Aufforderung zur Überprüfung der bestehenden „Regulierung von Internet-Plattformen“. Diese Aufforderung ist aber auch am wenigsten konkret ausformuliert worden. Hierunter fallen die sogenannten „Over-the-Top“-, oder „OTT“-Anbieter, wie facebook oder Google. Hier fordert der Bundesrat den Bundestag allgemein auf, zu kontrollieren, inwieweit
die Regelungen [des TKG] unter anderen im Bereich des Kundenschutzes und der öffentlichen Sicherheit (Teil 3 des sowie Teil 7 Abschnitt 3 TKG) zutreffend sind.
Fortschrittsbericht bis Herbst 2016
Bisher handelt es sich nur um eine Aufforderung des Bundesrates an den Bundestag, die entsprechenden Änderungen zur strengeren Regulierung vorzunehmen. Deshalb gibt es noch keinen konkreten Zeitplan. Allerdings macht der Bundesrat in seiner Entschließung deutlich, dass er ein kurzfristiges Tätigwerden für erforderlich hält. Er fordert den Bundestag auf, bis Herbst diesen Jahres einen Fortschrittsbericht anzufertigen.
Auch die Europäische Kommission hält ein „Level-Playing-Field“ für notwendig
Auch die Europäische Kommission untersucht die Chancen und Risiken von Internetplattformen u.a. in Bezug auf Daten- und Kundenschutz sowie im Hinblick auf illegale Inhalte. Sie hat hierzu am 25. Mai 2016 im Rahmen des „E-Commerce Pakets“ ein Kommunikationspapier veröffentlicht. Dieses fasst die bisherigen Erkenntnisse zusammen, enthält jedoch keine konkreten Maßnahmen.
Die EU-Kommission macht in diesem Papier deutlich, dass sie ein „Level-Playing-Field“ zwischen Anbietern vergleichbarer digitaler Dienstleistungen in allen Ländern der EU für notwendig hält. Dies könnte aber auch ggf. durch eine Form der Deregulierung für „klassische“ Telekommunikationsdiensteanbieter erreicht werden.
Ein weiterer Fokus der EU-Kommission liegt darauf, sicherzustellen, dass Online Plattformen verantwortungsvoll handeln. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf illegale oder für Kinder und Jugendliche schädliche Inhalte und den Schutz von Urheberrechten.