Die aktuellen Nachrichten um Investitionen bei einem der Münchner Traditionsclubs richten den medialen Fokus wieder mal auf die Finanzierung von Spieler- und Trainerverträgen im Profifußball. Neben dem Dauerbrenner „50 + 1“ Regelung, gibt es in diesem Dunstkreis ebenso spannende, aber weniger prominente Themen. Ein Vertreter dieser Gattung ist die sogenannte Third-Party-Ownership. Ein kleiner Blick hinter die Kulissen…
Hinter diesem Begriff versteckt sich Folgendes: Ein Verein möchte sich die Dienste eines Spielers sichern, kann oder möchte allerdings die hierfür erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen. In diese Lücke springt nun ein Investor, der als Gegenleistung für die Zuwendung regelmäßig einen Anspruch auf einen (beträchtlichen) Teil des Erlöses aus einem weiteren Transfer des Spielers erhält. Diese Praxis ist etwa in Portugal gang und gäbe. Wie der Jahresabschluss des FC Porto zeigt, hielt dieser in der Saison 2010/2011 an seinem 19 Spieler umfassenden Kader lediglich für drei Spieler das volle Spektrum der wirtschaftlichen Rechte. Auch in England sorgte diese Art der Transferfinanzierung für Aufsehen, als Carlos Tevez im Jahr 2006 von von einem brasilianischen Club zu West Ham und dann neun Monate später zu Manchester United wechselte.
Durch Third-Party-Ownership kann ein Verein Spieler verpflichten, die das Budget des Clubs sonst nicht zugelassen hätte und dadurch die eigene Attraktivität für Fans und Sponsoren steigern. Für Investoren ist dies besonders reizvoll, wenn sich die Investition in ein „Talent“ als gelungen herausgestellt hat oder der Geldgeber das innereuropäische Preisgefälle auf dem Transfermarkt nutzen kann. So kann etwa eine Investition in wirtschaftliche Rechte bei einem Spieler in der Bundesliga besonders margenträchtig sein, wenn dieser in der Folge zu einem spanischen oder englischen Club transferiert wird, da dort in der Regel höhere Transfersummen fließen als im deutschen Spielbetrieb.
Diese Finanzierungsart wird allerdings, nicht nur weil sie sich wegen den oft undurchsichtigen Strukturen gut für Geldwäsche eignet, kritisch gesehen: Die Vereine könnten durch die Investoren zu einem vorzeitigen Weitertransfer gedrängt werden und die durch den Wechsel erlangten Gelder werden so aus der Sportart abgezogen.
Aus diesem Grund legt § 5 der Lizenzordnung Spieler der DFL unter Ziffer 8. in Einklang mit einer Vorgabe des Weltverbandes FIFA fest:
„Ein Club darf keine Verträge eingehen, die der anderen Partei oder einem Dritten die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen mit Spielern oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen.
Soweit ihre Zuständigkeit gegeben ist, kann die FIFA Disziplinarkommission gegen Clubs disziplinarische Sanktionen verhängen, falls diese die obige Verpflichtung verletzen.“
Dies zeigt, dass Investoren die Wege zu Third-Party-Ownership im deutschen Profifußball zwar nicht generell verschlossen sind. Da die Geldgeber bei dieser Kompromisslösung allerdings keine Möglichkeit haben dürfen, auf die Entscheidungen des Vereins Einfluss zu nehmen, dürfte dieses Finanzierungsmodell aktuell in den meisten Fällen zumindest für Investoren unattraktiv sein.