Das boykottierende Aufsichtsratsmitglied
Über die Handlungsmöglichkeiten, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats die Mitarbeit im Aufsichtsrat boykottiert: Abberufung statt Ergänzung des Aufsichtsrats.
Über die Handlungsmöglichkeiten, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats die Mitarbeit im Aufsichtsrat boykottiert: Abberufung statt Ergänzung des Aufsichtsrats.