21. Juli 2025
Medizinal-Cannabisgesetzes
Life Sciences & Healthcare

Geplante Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes

Der neue Referentenentwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz könnte Telemedizin und Versandapotheken spürbar einschränken.

Am 18. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) vorgelegt. Ziel ist es, vermeintliche „Fehlentwicklungen“ im Bereich der Cannabisversorgung zu korrigieren und gleichzeitig die Patientensicherheit zu stärken. 

Besonders betroffen von den geplanten Änderungen sind Anbieter von telemedizinischen Leistungen sowie Versandapotheken. Für Unternehmen im Bereich des medizinischen Cannabis wirft der Entwurf wichtige Fragen auf – bietet aber auch noch Chancen zur Mitgestaltung.

Persönlicher Arztkontakt soll Pflicht werden

Zentrales Element der geplanten Neuregelung ist zum einen die Einschränkung der Verschreibungsmodalitäten: Künftig soll die Erstverordnung von Cannabisblüten nach dem Entwurf nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs zulässig sein. Auch bei Folgeverschreibungen wäre mindestens ein persönlicher Kontakt innerhalb der letzten vier Quartale in derselben Arztpraxis erforderlich. Damit wäre die bisherige Praxis reiner Online-Verschreibungen über Telemedizinplattformen nicht mehr möglich.

Die Begründung: Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken würden Suchtrisiken sowie andere Gesundheitsgefahren bergen. Aufgrund ihrer besonderen Stellung im Arzneimittelrecht seien erhöhte ärztliche Sorgfaltspflichten geboten, die ohne physischen Kontakt kaum erfüllbar seien, so der Referentenentwurf.

Versandverbot für Cannabisblüten geplant

Ebenfalls einschneidend wäre das geplante Verbot des Versandhandels mit Cannabisblüten an Endverbraucher. Das BMG sieht darin ein Risiko für eine fachlich fundierte Beratung durch pharmazeutisches Personal. Die Abgabe soll künftig nach dem Entwurf ausschließlich in Präsenz in der Apotheke erfolgen. 

Bisherig geplantes Medizinal-Cannabisgesetz hätte erhebliche Auswirkungen auf die Branche

Sollte der Entwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, ist mit erheblichen Auswirkungen auf Geschäftsmodelle vieler Marktteilnehmer zu rechnen:

  • Patienten dürften künftig hohe Hürden bei der Versorgung erleben. Zum einen sind viele Ärzte nur wenig erfahren bei der Verordnung von medizinischem Cannabis.  Zum anderen haben viele Vor-Ort-Apotheken keine bzw. nur wenig Sorten verfügbar. Zudem würde sich der Preis für Cannabis-Blüten vermutlich erhöhen, was vor allem Selbstzahler betreffen würde.
  • Telemedizinanbieter in Deutschland könnten keine Verschreibungen für medizinisches Cannabis mehr anbieten.
  • Versandapotheken würden einen wichtigen Vertriebskanal verlieren und müssten Cannabisblüten aus dem Online-Angebot nehmen.
  • Importeure und Großhändler könnten indirekt betroffen sein, da sich der Bedarf an Cannabisblüten verringern dürfte, wenn der Zugang strenger reguliert wird.

Einfluss auf Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes nehmen: Stellungnahmen möglich

Der Entwurf befindet sich aktuell im Stadium des Anhörungsverfahrens. Interessenverbände, Unternehmen und Fachkreise haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und auf konkrete Ausgestaltung Einfluss zu nehmen. 

Insbesondere betroffene Marktakteure sollten diese Gelegenheit nutzen, um praxisnahe Argumente einzubringen – etwa zur Erhaltung eines verantwortungsvoll gestalteten Telemedizinangebots oder zu den drohenden Folgen für Patient:innen. Bei Bedarf begleiten wir Sie gerne bei der Ausarbeitung und Platzierung einer Stellungnahme.

Tags: Life Sciences & Healthcare Medizinal-Cannabisgesetzes