14. Januar 2013
Feuerlöscher
Arbeitsrecht Datenschutzrecht

Beschäftigtendatenschutz reloaded – Nachricht mit Ladehemmung

Der Medienkonsum am Wochenende war ein lehrreicher. Jenseits von Mali, Kinski und Dschungelcamp haben wir vor allem die anschwellende Diskussion über das nun wohl doch kommende Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz mit Interesse zur Kenntnis genommen. Weit davon entfernt, diesen unseren Corporate Blog für eine relevante aufmerksamkeitsökonomische Größe zu halten, behaupten wir in diesem Fall gleichwohl beherzt, die Nachricht als erste ins WWW gebracht zu haben.

Und stellen uns die ein oder andere Frage zur Dynamik medialer Themensetzung.

Der Beschäftigtendatenschutz interessiert uns qua Profession. Das ein oder andere Mal haben wir deshalb hier darüber berichtet.  Im vergangenen Jahr dümpelte das Thema – trotz der schon bisher namentlich beim Reizthema Videoüberwachung erregten Diskussionen – dann so vor sich hin: Ende Januar eine kurze, weithin unbeachtete Äußerung des CDU/CSU-Verhandlungsführer Michael Friese in der FTD, im Frühjahr einige inoffizielle Diskussionspapiere (mit dem ersten interessanten Hinweis auf ein Konzernprivileg in mehreren Formulierungsalternativen), im August eine kleine Oppositionsanfrage nebst Regierungsantwort im September – das wars.  Nicht wenige Fachleute hatten das aufregungstaugliche Gesetzgebungsverfahren trotz seiner Praxisrelevanz abgeschrieben und sich vor allem den geplanten Änderungen auf europäischer Ebene zugewandt. Auch wir waren mehr als pessimistisch.

Bis uns (und beileibe nicht nur uns) vier Tage vor Heiligabend Kunde aus der Hauptstadt erreichte. Es war die Rede von „Bewegung″ im Arbeitnehmerdatenschutz und es sei „derzeit geplant in 2. und 3. Lesung noch im Januar den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz neu zu regeln″. Beigefügt war eine Gegenüberstellung des Regierungsentwurfs und der aktuellen Änderungsvorschläge. Weil an nämlichem Donnerstag noch das ein oder andere zu tun war und uns die Nachricht fatal an die nicht eingelöste FTD-Ankündigung vor Jahresfrist erinnerte, blieb unser Elan gebremst. Das Konzernprivileg fanden wir wieder, einen Vorschlag zur Videoüberwachung auch. Dann senkte sich die Weihnachtsruhe über das Land, und es mag an der auf zwei Werktage beschränkten Zeit zwischen den Jahren gelegen haben, dass uns der fehlende mediale Widerhall kaum wunderte.

In der ersten, feiertäglich verkürzten Januarwoche recherchierten wir nochmals, wiederum ohne Ergebnis. Das änderte sich erst am 07.01.2013, als der „Spiegel″ über die Mitarbeiterüberwachung bei Aldi berichtete und der bereits erwähnte Verhandlungsführer der Regierungskoalition in einem obiter dictum seiner entsprechenden Pressemitteilung die bevorstehende Verabschiedung des Gesetzentwurfes bestätigte. Mediale Reaktionen: Immer noch keine. Am 08.01.2012 erreichte uns eine weitere Bestätigung der GDD, unserer regelmäßig gut informierten Datenschutz-Fachgesellschaft. Am 09.01.2012 warfen wir darob einen kleinen publizistischen Stein in das uns zur Verfügung stehende Wasser, ernteten einige interessierte Rückmeldungen von Kolleginnen und Kollegen und ganz respektable Zugriffszahlen auf den Blogbeitrag. Mehr Echo war nicht.

Das änderte sich erst, als die FAZ im Wirtschaftsteil ihrer Samstagsausgabe mit der Nachricht aufmachte. Jener Samstag brachte dann das volle Programm, einschließlich heftiger GewerkschaftskritikThemenpräsenz in der TV-Primetime und wüsten Kommentarschlachten bei Spiegel Online.

Immerhin: All dies schlanke 23 Tage nachdem wir (und beileibe nicht nur wir) erstmals aktuellen Wind von der Sache bekamen.

[Update 14.01.2012: Zwischenzeitlich liegt uns auch die Drucksache für die Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch dieser Woche vor. Werner Hülsmann hat auf seinem Blog zum Thema eine aktuelle Synopse veröffentlicht.]

Tags: Aufmerksamkeitsökonomie Beschäftigtendatenschutz Gesetzgebung medialer Diskurs videoüberwachung