14. Oktober 2015
Sub-Sub-Unternehmer
Arbeitsrecht

Ist das Ende der „Sub-Sub-Unternehmer″ in der Logistikbranche gekommen?

Es könnte das Ende für Sub-Sub-Unternehmer in der Logistikbranche bedeuten: Gericht bejaht abhängige Beschäftigung eines freien Paketfahrers.

Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass ein als Sub-Sub-Unternehmer tätiger Paketfahrer abhängig und somit sozialversicherungspflichtig bei seinem direkten Vertragspartner, dem Subunternehmer, beschäftigt ist (Urteil vom 23.09.2015, Az. S 34 R 934/14).

Damit klärt es eine vom Sozialgericht Düsseldorf in einem ähnlich gelagerten Fall ausdrücklich noch offen gelassene Frage. Dieses hatte lediglich das Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Sub-Sub-Unternehmer zu betrachten. Bislang liegt lediglich die Pressemitteilung zu der Entscheidung vor.

Schwierige Dreiecks-Konstellation: Vom Logistikunternehmen zum Sub-Sub-Unternehmer

Ein Logistikunternehmen hatte einen Kurierdienst als Subunternehmer mit der Auslieferung von Kundensendungen beauftragt. Der Kurierdienst wiederum beauftragte als letztes Glied in der Kette einen freien Mitarbeiter, der die Pakete schlussendlich an ihren Bestimmungsort bringen sollte.

Der Paketfahrer als Sub-Sub-Unternehmer musste seine Arbeit entsprechend eines Qualitätshandbuchs und eines Verhaltenskodex des Logistikunternehmens ausführen. Er musste Arbeitskleidung tragen, bestimmte Formulare nutzen und war in einem festen Zustellgebiet tätig. Für die Auslieferung der Pakete nutzte er sein eigenes Auto und haftete auch für Schäden.

Erweckt Sub-Sub-Unternehmer den Eindruck eines Arbeitnehmers?

Das Gericht scheint die klassischen Indizien für die Abgrenzung einer abhängigen von einer selbstständigen Beschäftigung zugrunde gelegt zu haben. Diese lassen sich sehr vereinfacht auf eine Frage reduzieren: Erweckt der (freie) Paketfahrer auf Unbeteiligte den Eindruck, er sei Arbeitnehmer des Kurierdienstes oder nicht?

Das Sozialgericht Dortmund beantwortet diese Frage mit einem „Ja″. Nach Ansicht des Gerichts führe die Verpflichtung des Paketfahrers gegenüber seinem Vertragspartner, Vorgaben des Logistikunternehmens einzuhalten, gemeinsam mit weiteren Merkmalen zu einer Einbindung des Paketfahrers in die Arbeitsorganisation des Kurierdienstes.

Zu diesen Merkmalen zähle es beispielsweise, dass der Sub-Sub-Unternehmer die Scanner des Logistikunternehmens benutzen musste, dass er durch ein begrenztes Zustellgebiet nicht frei über seinen Arbeitsort bestimmen konnte und letztlich auch, dass er die Betriebsstätte des Kurierdienstes nutzte.

Die Tatsachen, dass er Arbeitskleidung (typischerweise einheitlich zu der der Arbeitnehmer) getragen und auch noch Vorgaben erhalten hat, wie er die Pakete auszutragen hat bzw. sich dabei verhalten soll, hätten ihr übriges getan.

Auf die Perspektive kommt es an: Welche Seite des Dreiecks wird beurteilt

Die von den Parteien gewählte Vertragsgestaltung ist nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund

weniger Ausdruck unternehmerischer Freiheit des Paketfahrers als vielmehr Ausdruck wirtschaftlicher Macht des hinter dem Kurierdienst stehenden Logistikunternehmens.

Deshalb spielt es für das Gericht auch keine Rolle, dass durch die Nutzung des eigenen Autos und das Tragen eines Haftungsrisikos klassische Merkmale für eine Selbstständigkeit verwirklicht sind.

Ganz anders hat diesen Umstand das Sozialgericht Düsseldorf in seinem Fall einer Kurierfahrerin gewertet. Beides zeuge von einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko, wie es eben nur echte Unternehmer, also echte Selbstständige, tragen würden.

Eine Erklärung für diese konträre Beurteilung auf den ersten Blick gleicher Sachverhalte könnte mitunter die Entscheidungsperspektive geben. Während sich die Richter in Dortmund mit dem direkten (Vertrags-)Verhältnis zwischen Paketfahrer und Kurierdienst zu beschäftigten hatten, wurde in Düsseldorf die andere Seite des Dreiecks betrachtet: Das Verhältnis zwischen Fahrer und Logistikunternehmer. Letzte Klarheit über die Beweggründe des Sozialgerichts Dortmund für sein Urteil werden erst die Entscheidungsgründe liefern. Diese bleiben mit Spannung zu erwarten.

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