Die Fußball-WM steht vor der Tür – und bringt auch typische arbeitsrechtliche Fragestellungen mit sich. Welche die Spielregeln am Arbeitsplatz sind, wenn unter den Mitarbeitern das Fußball-Fieber ausbricht, erfahren Sie in unserem aktuellen Update Arbeitsrecht.
Kostümiert ins Büro, fernsehen am Arbeitsplatz und mit Restalkohol im Blut zum Dienst? Grundsätzlich gilt: Fußball-Begeisterung ist erlaubt, Arbeitgeber müssen aber nicht alles tolerieren. In unserem Überblick halten wir genauere Hinweise bereit.
Darüber hinaus informieren wir im Update über wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen. So hat das BAG die Rechte von gesundheitlich angeschlagenen Schichtarbeitern gestärkt. Außerdem schränkte das Gericht die Möglichkeiten sogenannter „AGG-Hopper″ ein: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche kommen bei diskriminierenden Stellenausschreibungen nur dann in Frage, wenn der Bewerber für die Stelle auch objektiv geeignet gewesen ist.
Weitere Themen des Updates sind die spektakulären Urteile des BSG zur Rentenversicherung von Syndikusanwälten sowie des BVerfG zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Flashmobs. Zudem erhalten Sie Informationen zu Geheimcodes in Arbeitszeugnissen, zur Kündigung alkoholisierter Berufskraftfahrer und zu Umkleidezeiten als Arbeitszeit.
Inhalt:
- Auch nach Sonderurlaub besteht grundsätzlich noch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch
- Keine Nachtschicht bei gesundheitlichen Problemen
- Keine Entschädigung trotz diskriminierender Stellenausschreibung
- Geheimcodes in Arbeitszeugnissen
- Personalplanung bei Rückkehr aus der Elternzeit
Kündigung und Kündigungsschutz
- Mitbestimmungsrecht bei Einsatz von Routenplanern
- Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Organisation des Arbeitsschutzes
- Umkleidezeiten als Arbeitszeit
- Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig
- Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Vorlage erteilter und beabsichtigter Abmahnungen
- Zustimmungsverweigerung bei Versetzung bei Benachteiligung eines Mitarbeiters
- Kein Zugriff des Personalrats auf Daten der elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied