Unser Rückblick auf den Arbeitsschutztag 2014 in Würzburg - Themen waren unter anderem Arbeitsschutzorganisation, Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeiten
Die Bayern sind, das muss der Rheinländer zugeben, in so manch einer Disziplin führend – auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist nicht nur einer der Treiber beim GDA-ORGAcheck, sondern hat zum Beispiel auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft das Gesundheitsschutz-Managementsystem OHRIS (Occupational Health & Risk Managementsystem) entwickelt.
Im Mittwoch hatte die Bayerische Gewerbeaufsicht zu ihrem Forum „Bayrischer Arbeitsschutztag 2014 – Arbeitsschutz zukunftssicher gestalten″ in die Residenz zu Würzburg eingeladen. Das Schloss, das zu den Hauptwerken des süddeutschen Barock zählt und zum Weltkulturerbe gehört, war prunkvoller Tagungsort für diese Veranstaltung.
Die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Frau Emilia Müller, brachte den Ausgangspunkt für die Veranstaltung auf den Punkt: Betriebe mit einer guten Arbeitsschutzorganisation sind besser aufgestellt.
Einführend wurde zunächst nochmal das GDA-Arbeitsprogramm Organisation vorgestellt, dem sich die GDA neben ihren beiden weiteren Arbeitsprogrammen Psyche und Muskelskeletterkrankungen widmet. Der ORGAcheck ist ein erstes Ergebnis dieses Programms.
Neben einem Ausblick in die Rahmenbedingungen für eine „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz″ war es vor allen Dingen der Vortrag zu den „Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz aus dem Blickwinkel der Justiz″, der nochmals vor Augen führte, wer Verantwortlicher im Arbeitsschutz ist und welche Konsequenzen mangelhafter Arbeits- und Gesundheitsschutz für den einzelnen Verantwortlichen haben kann. Die Rolle der Führungskräfte im Unternehmen kann hier nicht oft genug betont werden.
Zum Gelingen der Veranstaltung trug nicht zuletzt auch der rege Gedankenaustausch unter den anwesenden Experten bei, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Aufsichtsämtern sowie Verantwortliche im Arbeitsschutz aus den Unternehmen.
Das Know-how ist vorhanden. Betriebe und Unternehmen sollten zugreifen.