22. Dezember 2014
Büro
Arbeitsrecht

Home Office – worauf Unternehmen achten sollten

Beim "Home Office" sollte ein Unternehmen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Wir fassen die wichtigsten Punkte kurz zusammen.

Die Tätigkeit im sog. „Home Office″ – also die Arbeit in den privaten Wohnräumen – wird immer selbstverständlicher. Dabei sollte ein Unternehmen aber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die im Folgenden kurz und knapp zusammengefasst werden:

Freiwilligkeit

Die Arbeit im Home Office ist sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers freiwillig. Ohne Zustimmung der jeweils anderen Seite kann weder der Arbeitgeber die Tätigkeit im Home Office anordnen noch kann der Arbeitnehmer verlangen, statt im Betrieb ganz oder teilweise von zuhause aus zu arbeiten.

Kosten

Die Arbeitsmittel im Home Office werden üblicherweise vom Arbeitgeber gestellt. Hinsichtlich der Raumnutzung erkennt das Bundesarbeitsgericht an, dass in bestimmten Berufen (zum Beispiel dem Außendienst) üblicherweise auch ohne Kostenerstattung von zuhause aus gearbeitet wird. Wird aber regelmäßig und überwiegend vom Home Office aus gearbeitet, muss der hierfür verwendeten Raum entweder vom Mitarbeiter angemietet werden, oder dem Arbeitnehmer eine monatliche Kostenpauschale für die mit der Nutzung verbundenen Kosten gezahlt werden.

Ausstattung des Arbeitsplatzes

Wird das Home Office regelmäßig und dauerhaft genutzt, unterliegt es den Arbeitsschutzbestimmungen. Das Unternehmen muss dessen Einhaltung überwachen und regelmäßig überprüfen, weshalb ein Zutrittsrecht zur Privatwohnung vereinbart werden muss.

Arbeitszeit

Auch im Home Office gilt grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz, so dass der Mitarbeiter auch im Home Office nicht länger als 10 Stunden pro Tag arbeiten darf. Außerdem empfiehlt sich häufig, bestimmte Zeiten für die Erreichbarkeit festzulegen und dem Mitarbeiter aufzugeben, selbst seine Arbeitszeit im Home Office zu dokumentiert und in bestimmten Abständen seinem Vorgesetzten vorzulegen.

Datenschutz/Betriebsgeheimnisse

Datenschutz und Schutz von Betriebsheimnissen beziehungsweise IT-Sicherheit sind Themen, die sich bei Home Office-Beschäftigung verschärft stellen. Entscheidend ist, dass der Unternehmer sich über diese Themen Gedanken macht und die für ihn passende Lösung findet. Zum Beispiel können technische Lösungen (wie beispielhaft die Verwendung eines Virtual Private Networks (VPN)) bereitgestellt oder einfach die Mitnahme besonders sensibler Daten nach Hause untersagt werden.

Beendigung des Home Office

Wie die Tätigkeit im Home Office beendet werden kann, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Auch wenn das Unternehmen danach den Einsatz zuhause jederzeit beenden kann, muss der Arbeitgeber nach einer neueren, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 10. September 2014 – 12 Sa 505/14) seine Entscheidung im billigen Ermessen treffen und die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen. Außerdem muss er den Betriebsrat beteiligen, da der „Rückruf″ in den Betrieb betriebsverfassungsrechtlich eine Versetzung darstellt, der der Betriebsrat zustimmen muss.

 

Tags: Arbeitsplatz Arbeitszeit Datenschutzrecht & Recht der IT-Sicherheit Homeoffice