5. August 2015
Stellenausschreibung geschlechterdiskriminierend
Arbeitsrecht

HR mit System: Bewerbungsmanagement

Im Bewerbungsprozess steckt Arbeit. Fehler sind nicht unvermeidbar. Auch die Personalarbeit wird zunehmend von Digitalisierung und Automatisierung erfasst.

„Putzfrau gesucht″, das ist als Stellenausschreibung so eine Sache. Der Begriff „Putzfrau″ ist nicht unbedingt ein geschlechtsneutraler Gattungsbegriff. Eine derartige Stellenausschreibung könnte also geschlechterdiskriminierend und damit AGG-widrig sein. Die Folge können Schadensersatzforderungen der Bewerber sein. Und da das BAG jüngst erst dem EuGH die Frage vorgelegt hat, ob sich auch ein Scheinbewerber auf das AGG berufen kann, können Sie sich mit derartigen Stellenausschreibungen eine Menge Ärger einhandeln.

Stellenausschreibungen goes digital

Aber mal ehrlich, schreiben Sie Ihre Stellen noch per Hand aus? Sie haben eine elektronische Tabelle, in der sie Ausschreibungen, Bewerbungen, Einladungen und Absagen sorgfältig erfassen – mit den dazugehörigen Unterlagen in Aktenordner abgeheftet?

Ganz schön altmodisch: Denn Automatisierung und Digitalisierung machen natürlich auch vor Personalabteilungen nicht halt – und damit ist nicht das papierlose Büro gemeint.

Mittlerweile setzen immer mehr Unternehmen Systeme ein, die dem Personalbereich unter die Arme greifen, indem sie Personalmarketing und Recruiting zum Bewerbungsmanagement verbinden – Employer Branding inklusive.

Die Zahl der Anbieter wächst. Aber aufgepasst, Nutzerfreundlichkeit und Funktionen sind entscheidende Kriterien. Personaler benötigen zudem Such- und Vergleichsfunktionen für ihre Bewerbertools.

Neben geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen sind auch auf Fragen nach Datenschutz und Cybersicherheit sowie arbeitsrechtliche Aspekte zu achten

Wohin solche Systeme führen werden, weiß man noch nicht. Möglicherweise führen sie zukünftig auch die Personalgespräche und entscheiden über Einstellung, Gehaltserhöhung oder Kündigung.

Personalexperten müssen trotz aller Arbeitserleichterung im Auge haben, dass solche Bewerbungsmanagement-Systeme zwar handgeschriebene Diskriminierungen verringern können, aber auch neue Fragen gestellt werden müssen: Fragen nach Datenschutz und Cybersicherheit – und nicht zuletzt auch arbeitsrechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt.

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