14. Dezember 2010
Arbeitsrecht

K.O. in der dritten Runde: Gewerkschaft CGZP ist nicht tariffähig

Heute ist Arbeitsrechtstag im CMS-Blog, denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) war fleißig: Neben der Dienstwagen-Entscheidung hat es heute die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen verneint.

Schon das Arbeitsgericht Berlin und das LAG Berlin hatten sich in dem von der Gewerkschaft v.erdi und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingeleiteten Verfahren gegen die „Gewerkschaft″ ausgesprochen. Da das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 9 AÜG) grundsätzlich gleichartige Löhne für Leiharbeitnehmer vorsieht, und von diesem Grundsatz nur durch Tarifvertrag abgewichen werden kann, hatte die CGZP mit ihren Tarifverträgen den Zorn vieler hervorgerufen.

Mehr als die Frage, ob die CGZP nun zum Bundesverfassungsgericht zieht, wird die betroffenen Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche aber interessieren, was nun auf sie zukommt: dies dürften vor allem finanzielle Forderungen sein, die Beschäftigte und Sozialversicherungsträger nun geltend machen.

Wir bleiben am Ball! Zur Pressemitteilung des BAG

Tags: Arbeitnehmerüberlassung Bundesarbeitsgericht CGZP Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalagenturen Leiharbeit Pressemitteilung Rechtsprechung Tariffähigkeit Zeitarbeit
anonymous
am 28.02.2011 um 20:54:30

Der Sprecher des BAG Christoph Schmitz-Scholemann erläuterte auf Nachfrage der taz. „Der Begründung ist zu entnehmen, dass die CGZP von Anfang an an einem Geburtsfehler gelitten hat. Damit ist die Kernfrage beantwortet: Die CGZP konnte auch in der Vergangenheit keine Tarifverträge abschließen, deswegen gilt das Equal-pay-Gebot mit allen Folgen.“
so die heutige taz

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