8. Dezember 2011
Update Arbeitsrecht
Arbeitsrecht Service

Über den Wolken oder am Boden der Tatsachen?

Sie sind Pilot bei einer Fluggesellschaft, lieben Ihren Job und sehen nicht ein, warum Sie mit 60 Jahren nicht mehr fliegen dürfen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist da ganz auf Ihrer Seite. Er hat unlängst eindeutig festgestellt, dass die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Verkehrspiloten gegen das im Unionsrecht verankerte Verbot der Altersdiskriminierung verstoße.

Auch in unserer Rubrik „Schwerpunkt″ geht es dieses Mal um das Thema Alter. Behandelt wird eine brisante Entwicklung in der deutschen Gesellschaft: Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und wollen in ihren eigenen vier Wänden entweder durch Familienangehörige oder Pflegedienste versorgt werden. Für viele Angehörige – besonders mit niedrigen Einkommen – stellt dies eine immense Belastung dar. Wie sich Pflege und Beruf rechtlich sauber vereinbaren lassen, erläutern wir Ihnen in unserem Artikel „Die Grundzüge des neuen Familienpflegezeitgesetzes“.

Der Zeit- und Leiharbeitsmarkt boomt. Die deutsche Wirtschaft federt zunehmend zeitlich begrenzte Auslastungsspitzen durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ab. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun in einer aktuellen Entscheidung genau differenziert, welche Angaben ein Unternehmen bei der geplanten Anstellung von Leiharbeitern gegenüber dem Betriebsrat machen muss und welche nicht. Wir haben für Sie die wesentlichsten Punkte des Urteils zusammengetragen.

Diese Themen und vieles mehr lesen Sie in unserem aktuellen Update Arbeitsrecht.

Inhalt

// Editorial

// Schwerpunkt

// Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Kündigung und Kündigungsschutz

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsübergang

 Betriebsänderung

Tarifvertragsrecht

// Sonstiges

Tags: Altersgrenze Arbeitgeber Arbeitsplatz Arbeitsplätze Arbeitszeit Betriebsrat Familienpflegezeitgesetz Gesundheitsschäden Kündigung Kündigungsschutz Pauschalabgeltung Sozialversicherung Tarifvertragsrecht Überstunden Urlaubsabgeltungsanspruch Vergütung