Vesting: Wer das Start-up verlässt, verliert Anteile!
                    Für Investoren häufig ein "Muss": Dass Gründer-Anteile erst angespart (engl. "gevestet") werden müssen, ist eine verbreitete Regelung.                  
                  
                    Für Investoren häufig ein "Muss": Dass Gründer-Anteile erst angespart (engl. "gevestet") werden müssen, ist eine verbreitete Regelung.