Vesting: Wer das Start-up verlässt, verliert Anteile!
Für Investoren häufig ein "Muss": Dass Gründer-Anteile erst angespart (engl. "gevestet") werden müssen, ist eine verbreitete Regelung.
Für Investoren häufig ein "Muss": Dass Gründer-Anteile erst angespart (engl. "gevestet") werden müssen, ist eine verbreitete Regelung.