Wann ist ein Unternehmen ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“?
Unternehmen in Schwierigkeiten kann aufgrund Beihilferechts keine Stromsteuerentlastung gewährt werden. Sie sind stand-alone zu betrachten.
Unternehmen in Schwierigkeiten kann aufgrund Beihilferechts keine Stromsteuerentlastung gewährt werden. Sie sind stand-alone zu betrachten.