EuGH zum Nachholen von SE-Beteiligungsverfahren
EuGH lehnt eine nachträgliche Verhandlungspflicht grundsätzlich ab, wenn eine SE ohne Beteiligungsverfahren gegründet wurde.
EuGH lehnt eine nachträgliche Verhandlungspflicht grundsätzlich ab, wenn eine SE ohne Beteiligungsverfahren gegründet wurde.