Update Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab 2018
Zum 1. Januar 2018 treten neue Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie gelten für alle europaweiten Vergabeverfahren, die ab 2018 eingeleitet werden.
Zum 1. Januar 2018 treten neue Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie gelten für alle europaweiten Vergabeverfahren, die ab 2018 eingeleitet werden.