Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) – Update #1
Einführer von unter das CO2-Grenzausgleichssystem fallenden Waren müssen bereits ab dem 1. Oktober 2023 Verpflichtungen einhalten.
Einführer von unter das CO2-Grenzausgleichssystem fallenden Waren müssen bereits ab dem 1. Oktober 2023 Verpflichtungen einhalten.