Keine direkten Prämienansprüche eines Zeitarbeitnehmers gegen den Kunden!
BAG: Ansprüche eines Zeitarbeitsnehmers direkt gegenüber dem Kunden können nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.
BAG: Ansprüche eines Zeitarbeitsnehmers direkt gegenüber dem Kunden können nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.