Abwerbung von Arbeitnehmern über das private Mobiltelefon
Anrufe auf das private Mobiltelefon von Arbeitnehmern zum Zwecke der Abwerbung können wettbewerbswidrig und damit unzulässig sein.
Anrufe auf das private Mobiltelefon von Arbeitnehmern zum Zwecke der Abwerbung können wettbewerbswidrig und damit unzulässig sein.