Tarifwerk GVP/DGB: Kündigungsfristen und Probezeit
GVP/DGB: Kurze Kündigungsfristen in den ersten 6 Monaten nun ohne Probezeit – Rechtssicherheit für Zeitarbeitsunternehmen.
GVP/DGB: Kurze Kündigungsfristen in den ersten 6 Monaten nun ohne Probezeit – Rechtssicherheit für Zeitarbeitsunternehmen.