Sozialauswahl bei Restabwicklungsarbeiten
Bei einer etappenweisen Betriebsstilllegung – auch wenn es „nur“ um die Restbelegschaft für Abwicklungsarbeiten geht – muss eine Sozialauswahl erfolgen.
Bei einer etappenweisen Betriebsstilllegung – auch wenn es „nur“ um die Restbelegschaft für Abwicklungsarbeiten geht – muss eine Sozialauswahl erfolgen.