Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mobilem Arbeiten
Der Betriebsrat kann die Anordnung mobilen Arbeitens zum Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz nicht einstweilen verhindern, so das LAG Hessen.
Der Betriebsrat kann die Anordnung mobilen Arbeitens zum Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz nicht einstweilen verhindern, so das LAG Hessen.