„Verjährungsfalle“ bei der Abtretung rechtshängiger Ansprüche
Wer seinen Anspruch im laufenden Gerichtsverfahren abtritt und danach untätig bleibt, riskiert die Verjährung des Anspruches.
Wer seinen Anspruch im laufenden Gerichtsverfahren abtritt und danach untätig bleibt, riskiert die Verjährung des Anspruches.